|
Berlin (ots) - In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes für
Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) (https://api.bptk.de/u
ploads/STN_B_Pt_K_Gesetz_fuer_Daten_und_digitale_Innovation_im_Gesundheitswesen_
Ge_DIG_c5c60355db.pdf) spricht sich die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
nachdrücklich für eine verantwortungsvolle und leistungsfähige Digitalisierung
aus.
"Die Nutzung dieser Daten muss dabei in erster Linie der Patientenversorgung
dienen. Krankenkassen sollen nicht in die heilkundliche Versorgung eingreifen
dürfen", mahnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Dass es den Krankenkassen
auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung von Daten aus der
elektronischen Patientenakte demnächst möglich sein soll, Leistungsempfehlungen
zu erteilen, stellt einen systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden
Eingriff in den heilkundlichen Kompetenzbereich von Psychotherapeut*innen und
Ärzt*innen dar und gefährdet die Vertrauensbeziehung zwischen Patient*innen und
ihren Behandler*innen", so Benecke weiter.
Angesichts ökonomischer Interessenkonflikte und negativer Erfahrungen der
Versicherten mit der Beratung durch die Krankenkassen - wie bereits beim
Krankengeldbezug - lehnt die BPtK eine weitere Einmischung der Krankenkassen in
die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung an den Ärzt*innen und
Psychotherapeut*innen vorbei ab.
Die voranschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens eröffnet zugleich
Möglichkeiten, Mehrwerte für die Versorgung von Patient*innen zu schaffen, den
Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag auszubauen
sowie die Steuerung und Koordination der Versorgungsprozesse zu verbessern und
effizienter zu gestalten. Damit daraus - nicht zuletzt bei Einführung eines
Primärversorgungssystems - ein tatsächlicher Nutzen für die Versorgung von
Patient*innen mit psychischen Erkrankungen entsteht, müssen auch
Psychotherapeut*innen elektronische Überweisungen ausstellen können und Zugriff
auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen erhalten. Dies darf sich nicht
auf das Konsiliarverfahren zu Therapiebeginn beschränken, sondern muss den
gesamten Behandlungsprozess umfassen und insbesondere psychotherapeutische
Überweisungen in die hausärztliche und psychiatrische Versorgung einschließen.
Hierfür bedarf es eines ausdrücklichen Auftrags an die Partner*innen des
Bundesmantelvertrags.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 - 21
E-Mail: mailto:presse@bptk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/174442/6277891
OTS: Bundespsychotherapeutenkammer
|