|
Berlin (ots) - Apotheken werden in Zukunft ein breites Spektrum an Impfungen,
diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten können.
Diese und weitere Reformmaßnahmen stehen im
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das heute in 2./3. Lesung
auf der Tagesordnung des Bundestages steht. "Die Rolle der Apotheken bei der
Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Das ist richtig
und wichtig für die Menschen in Deutschland", sagt Thomas Preis, Präsident der
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Blutentnahmen, Impfungen
und weitere pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken helfen den
Patientinnen und Patienten unmittelbar und tragen zur Entlastung des
Gesundheitssystems bei."
ABDA-Präsident Thomas Preis warnt trotz der geplanten Erweiterung des
Aufgabenfelds der Apotheken vor einem anhaltenden Apothekensterben: "Mit 16.541
Apotheken haben wir einen neuen Tiefstand erreicht. Im Europavergleich liegen
wir bei der Apothekendichte inzwischen weit hinten. Seit 2013 musste jede fünfte
Apotheke schließen. Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir
dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf
9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament. Aber noch immer ist keine
entsprechende Verordnung verabschiedet worden. Durch ein diskutiertes
Zwei-Stufen-Modell bei der Erhöhung des Apothekenhonorars tritt sogar eine
gefährliche Verzögerung der Apothekenstärkung ein. Immer mehr Menschen würden
ihre wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung verlieren, wenn die
Politik jetzt nicht handelt. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darf
nicht länger zuschauen und zögern, sondern muss die Apotheken jetzt sofort
stabilisieren."
Zum Hintergrund: Das Apothekenhonorar wurde seit 2013 nicht mehr vom Gesetzgeber
an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst - und verharrt bei 8,35 Euro
pro ärztlich verordnetem Arzneimittel. Zugleich sieht der Regierungsentwurf des
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem,
zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament zu erhöhen. Die Erhöhung des
Apothekenabschlags entspricht einer Kürzung des Apothekenhonorars bei allen
GKV-Versicherten.
Mehr Informationen unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-132, mailto:presse@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, mailto:c.splett@abda.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7002/6279966
OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
|