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Berlin (ots) - Statement von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zum heutigen
Beschluss des Bundestages zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz:
"Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke. Die Bundesärztekammer hat
von Anfang an kritisiert, dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
diesen Grundsatz untergräbt. Es bleibt dabei: Wer diagnostische und
therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein. Das ist eine
Frage der Patientensicherheit. Klinische Bewertung und therapeutische
Entscheidung sind ärztliche Kernaufgaben.
Während wir in der Diskussion um das Primärarztsystem und die Reform der
Notfallversorgung darum ringen, zu einer klar strukturierten Versorgung mit
verbindlichen Versorgungspfaden zu kommen, führt dieses Gesetz zu zusätzlichen
Schnittstellen, unnötigem Ressourcenverbrauch, verunsicherten Patientinnen und
Patienten und erheblicher Mehrbelastung in den Arztpraxen.
Die zuletzt vorgelegten Änderungsanträge gehen noch weiter in eine falsche
Richtung: Nun sollen auch venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken in
Apotheken möglich sein, unter Umständen durchgeführt von Personen in der
pharmazeutischen Ausbildung. Dabei bleibt außer Acht, dass jede Blutentnahme in
einen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsprozess eingebunden sein muss.
Hinzu kommt: Anders als in Arztpraxen, wo die Blutentnahme für gesetzlich
Versicherte von den Krankenkassen übernommen wird, soll sie in Apotheken als
Selbstzahlerleistung abgerechnet werden. Sollen GKV-Versicherte ihre medizinisch
notwendigen Blutentnahmen also demnächst selbst zahlen? Oder geht es um
Blutentnahmen, die medizinisch gar nicht sinnvoll sind? Fest steht: Diese
Maßnahmen lösen kein Versorgungsproblem. Sie werden zusätzliche Arztkontakte
erzeugen und die Praxen weiter an ihre Kapazitätsgrenzen treiben.
Bereits am Regierungsentwurf hat die Ärzteschaft kritisiert, dass
verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung durch Apotheken
abgegeben werden sollen. Diagnosestellung, Anamnese und
differenzialdiagnostische Abklärung sind ärztliche Kernkompetenzen, die auch bei
vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen zwingend erforderlich sind. Der im
Regierungsentwurf vorgesehene Ausschluss systemisch wirkender Antibiotika ändert
daran grundsätzlich nichts.
Die Liste der weiteren Probleme, die dieses Gesetz für eine ärztlich
verantwortete, sinnvoll koordinierte Versorgung bringt, ist lang: Vom Impfen
über weitere diagnostische Tests, bis hin zu unzureichend abgestimmten
pharmazeutischen Dienstleistungen.
Die Bundesärztekammer begrüßt eine starke Rolle der Apotheken in der
Arzneimittelversorgung. Dabei dürfen jedoch keine neuen Parallelstrukturen
geschaffen werden. Stattdessen muss es stets um eine besser koordinierte
Versorgung und eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung gehen."
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