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Lahr (ots) - Dr. Stoll & Sauer hat im Schadstoffkomplex um den VW Grand
California die ersten Klagen gegen Volkswagen eingereicht. Die Klagen betreffen
den VW-Camper mit GFK-Hochdach, aus dem nach Medienberichten
gesundheitsschädliche Stoffe wie Benzol, Styrol, Formaldehyd und Xylole in den
Innenraum ausdünsten. Nach Berichten von ZDF-heute vom 30. Juni 2025 und des
ZDF-Magazins "Frontal" vom 1. Juli 2025 sowie der Braunschweiger Zeitung sollen
interne VW-Unterlagen auf erhöhte Schadstoffwerte im Innenraum des Grand
California hinweisen. Dr. Stoll & Sauer bewertet die Klagen als wichtigen
Schritt für betroffene Besitzer des VW Grand California: Wenn ein als "mobiles
Zuhause" beworbener Camper bei typischer Nutzung als Wohn- und Schlafraum
gesundheitlich problematische Stoffe freisetzt, darf der Hersteller Verbraucher
nicht mit Lüftungshinweisen abspeisen. Betroffene sollten ihre Ansprüche im
kostenlosen VW-Camper-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteil
e/verbraucherschutz/vw-camper-skandal-dr-stoll-sauer-reicht-klagen-gegen-volkswa
gen-ein#cta-target) prüfen lassen. Weitere Informationen gibt es auf unserer
Webseite VW-Camper (https://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-schadstoffe-camper) .
Klagen wegen Schadstoffen im VW Grand California eingereicht
Mit den Klagen macht Dr. Stoll & Sauer deliktische Schadensersatzansprüche gegen
Volkswagen geltend. Der Kläger verlangt die Erstattung des Kaufpreises abzüglich
einer vom Gericht zu bestimmenden Nutzungsentschädigung - Zug um Zug gegen
Rückgabe des Fahrzeugs. Außerdem soll festgestellt werden, dass Volkswagen
sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss, die
daraus entstehen, dass in dem Fahrzeug ein GFK-Hochdach verbaut wurde, das
gesundheitsschädigende Stoffe in überhöhter Konzentration emittiert.
Die Klageschrift stützt sich im Kern auf zwei rechtliche Säulen:
- Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.
- Schadensersatz wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB in
Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz.
- Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs wegen eines aus Sicht der Kanzlei ungewollten
Kaufvertrags.
- Feststellung der Ersatzpflicht für mögliche künftige materielle und
immaterielle Schäden.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer liegt der Schaden bereits im Abschluss eines
Kaufvertrags, den der Verbraucher bei Kenntnis der Schadstoffproblematik nicht
oder jedenfalls nicht zu diesen Konditionen geschlossen hätte.
VW Grand California und VW Crafter mit GFK-Hochdach betroffen
Der VW Grand California ist ein Wohnmobil auf Basis des VW Crafter. Im Zentrum
des Falls stehen Modelle mit Hochdach aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Nach
Medienberichten betrifft die Problematik insbesondere Fahrzeuge aus dem
Produktionszeitraum von April 2019 bis Mai beziehungsweise Juni 2022.
Nach den Medienberichten des ZDF sollen im Innenraum des VW Grand California
erhöhte Schadstoffwerte festgestellt worden sein. In der ZDF-Berichterstattung
ist unter anderem von Kopfschmerzen, Übelkeit und brennenden Augen bei
betroffenen Kunden die Rede. Zudem berichtete ZDFheute, Volkswagen habe den
Camper als "mobiles Zuhause" mit "Wohlfühlkomfort" beworben.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist genau dieser Punkt entscheidend: Ein Camper
ist kein gewöhnliches Fahrzeug. Er wird nicht nur gefahren, sondern als
Aufenthaltsraum, Urlaubsfahrzeug und Schlafplatz genutzt. Gerade deshalb müssen
an die Innenraumluftqualität hohe Anforderungen gestellt werden.
Benzol, Styrol, Formaldehyd und Xylole im Fokus der Klagen
Die Klageschrift nennt insbesondere vier Stoffe beziehungsweise Stoffgruppen:
Benzol, Styrol, Formaldehyd und Xylole. Dabei handelt es sich um flüchtige
organische Verbindungen, sogenannte VOC. Sie können aus Materialien ausgasen und
in die Innenraumluft gelangen.
Nach der Klageschrift wurden bei internen beziehungsweise dokumentierten
Messungen erhebliche Überschreitungen von Innenraumrichtwerten festgestellt.
Besonders brisant sind aus Sicht der Kanzlei folgende Werte:
- Benzol: gemessen wurden bis zu 159,1 µg/m³. Der vom Umweltbundesamt
herangezogene Leitwert liegt bei 4,5 µg/m³.
- Styrol: gemessen wurden bis zu 4.535,6 µg/m³. Der UBA-Gefahrenrichtwert liegt
bei 300 µg/m³.
- Formaldehyd: gemessen wurden bis zu 224,7 µg/m³. Der UBA-Richtwert für
Innenräume liegt bei 100 µg/m³.
- Xylole: gemessen wurden bis zu 1.152,1 µg/m³. Der UBA-Gefahrenrichtwert liegt
bei 800 µg/m³.
Damit geht es aus Sicht der Kanzlei nicht um bloße Geruchsbelästigung. Im Raum
steht der Vorwurf, dass ein Wohnmobil bei bestimmungsgemäßer Nutzung als Wohn-
und Schlafraum gesundheitlich bedenkliche Schadstoffe freisetzen kann.
Mandanten berichten von Geruch, Kopfschmerzen und Übelkeit
Die Messwerte decken sich nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer mit
zahlreichen Berichten betroffener Fahrzeughalter. Viele Betroffene schildern
einen intensiven chemischen Geruch im Innenraum, der längere Aufenthalte oder
Übernachtungen erheblich erschwert.
Mandanten berichteten der Kanzlei unter anderem:
- "Von Anfang an ein intensiver Geruch im Fahrzeug, der bis heute anhält."
- "Es verging keine Reise, während der ich keine Kopfschmerzen hatte."
- "Längere Aufenthalte im Fahrzeug führen zu allgemeinem Unwohlsein und zum Teil
auch Übelkeit."
- "Eine Übernachtung im Fahrzeug ist nur mit geöffneten Fenstern möglich."
- "Starker chemischer Geruch. Kopfschmerzen, Krankheitsgefühl, Halsschmerzen,
verstopfte Nase und Magendrücken bei allen Mitfahrenden."
Diese Stimmen zeigen aus Sicht der Kanzlei, dass die Problematik nicht bei
abstrakten Laborwerten stehen bleibt. Wer einen VW Grand California als
Familienfahrzeug, Urlaubsfahrzeug und Schlafraum kauft, muss ihn ohne
gesundheitliche Beschwerden nutzen können.
KBA-Einschätzung ist keine Entwarnung für Verbraucher
Das Kraftfahrt-Bundesamt sieht nach einem Bericht von Promobil vom 10. Februar
2026 derzeit keine Hinweise darauf, dass durch Ausdünstungen im VW Grand
California eine Gefahr für den Straßenverkehr entsteht. Promobil weist zugleich
darauf hin, dass das KBA dabei nur die Frage beurteilt, ob die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigt wird. Nicht zur Zuständigkeit des KBA gehört danach die Frage, ob
die Ausdünstungen gesundheitsschädlich sind oder gegen
Produktsicherheitsanforderungen verstoßen.
Genau hier setzt die Klage von Dr. Stoll & Sauer an. Aus Sicht der Kanzlei ist
die fehlende verkehrsrechtliche Beanstandung keine Entwarnung für betroffene
Camper-Besitzer. Es geht nicht nur darum, ob ein Fahrer während der Fahrt
beeinträchtigt wird. Es geht darum, ob ein Camper bei normaler Nutzung als Wohn-
und Schlafraum gesundheitsschädliche Stoffe freisetzt und ob Volkswagen dafür
zivilrechtlich einstehen muss.
Dr. Stoll & Sauer: "Ein Camper muss auch als Schlafraum sicher sein"
"Der VW Grand California wurde als mobiles Zuhause verkauft. Dann muss er auch
wie ein sicherer Aufenthalts- und Schlafraum nutzbar sein", sagt Rechtsanwalt
Ralph Sauer, Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. "Wir halten es für
rechtlich hochproblematisch, wenn Verbraucher einen teuren Camper kaufen und
später erfahren, dass aus dem GFK-Hochdach gesundheitsschädliche Stoffe
ausgedünstet sein sollen. Lüftungshinweise ersetzen keinen
Produktsicherheitsstandard."
Für die rechtliche Bewertung kommt es aus Sicht der Kanzlei nicht allein darauf
an, ob bereits ein dauerhafter Gesundheitsschaden nachgewiesen ist. Entscheidend
ist auch, ob ein Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und
Gesundheit von Verbrauchern gefährden kann. Bei einem Wohnmobil gehört zur
bestimmungsgemäßen Verwendung nicht nur das Fahren, sondern gerade auch der
Aufenthalt und das Schlafen im Innenraum.
Betroffene VW-Camper-Besitzer sollten Ansprüche prüfen lassen
Betroffene Käufer eines VW Grand California oder VW Crafter mit GFK-Hochdach
sollten den Fall rechtlich prüfen lassen. Besonders relevant ist dies, wenn das
Fahrzeug aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 stammt, auffällige Gerüche auftreten
oder gesundheitliche Beschwerden nach Aufenthalten im Camper bemerkt wurden.
Dr. Stoll & Sauer prüft insbesondere Ansprüche auf Rückabwicklung,
Schadensersatz, Minderung und Ersatz künftiger Schäden. Die Kanzlei bietet
betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im
VW-Camper-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/verbrauche
rschutz/vw-camper-skandal-dr-stoll-sauer-reicht-klagen-gegen-volkswagen-ein#cta-
target) an.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt
Verbraucher in zahlreichen Massenschadensfällen und ist unter anderem im
Abgasskandal, bei Datenschutzverstößen, Problemen rund um erneuerbare Energien,
E-Mobilität und Produkthaftung tätig.
Dr. Stoll & Sauer führte die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG im
Dieselskandal gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und setzte für
Verbraucher einen Vergleich über rund 830 Millionen Euro durch. Die Kanzlei wird
regelmäßig von Fachmedien wie JUVE wahrgenommen und zählt im Verbraucherrecht zu
den prägenden Kanzleien in Deutschland. Auch im VW-Camper-Komplex bündelt Dr.
Stoll & Sauer die Interessen betroffener Käufer und prüft Ansprüche auf
Schadensersatz, Rückabwicklung und Ersatz künftiger Schäden.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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