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Osnabrück (ots) - Für den Fall einer Regierungsübernahme der AfD nach der
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Herbst rechnet der stellvertretende
Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, nicht mit einem
verfassungswidrigen Umbau des Landes. "Die AfD mag in Sachsen-Anhalt große Töne
spucken, eine Politik gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik wird sie sich
dabei weder leisten noch wird sie sie durchsetzen können", sagte Krings (CDU)
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). Als letztes Mittel verwies Krings dabei
auf das Grundgesetz: "Der Bundeszwang war in der Geschichte der Bundesrepublik
bisher nur ein theoretisches Instrument, und dabei wird es nach meiner
Einschätzung bleiben. Aber es ist gut, dass es ihn als denkbare letzte
Möglichkeit gibt".
Artikel 37 GG erlaubt es der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bei
Pflichtverletzungen eines Landes Maßnahmen zur Durchsetzung von Bundesrecht zu
ergreifen. Zwangsmittel beschränken sich dabei im Kern auf administrative und
polizeiliche Maßnahmen. "Politisch ist der Bundeszwang ultima ratio", sagte die
rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, gegenüber noz. Der
Bundeszwang dürfe aber "nicht von vornherein tabuisiert" werden: "Er ist
Instrument einer wehrhaften Verfassungsordnung", betonte Wegge.
CDU/CSU-Rechtsexperte Krings wies mit Blick auf Sachsen-Anhalt zudem darauf hin,
dass das Land "vom Länderfinanzausgleich abhängig und damit unmittelbar auf
unseren Gesamtstaat angewiesen" sei. Gegenüber noz sagte Krings: "Die EU macht
hier vor, dass man die Teilnahme an solchen Finanzsystemen durchaus auch an
klare Rechtsstaatskriterien binden könnte". Noch relevanter sei es, "dass ein
mit mehreren Milliarden Euro verschuldetes Land stets auf eine grundsätzlich
wohlwollende Bewertung der Kapitalmärkte angewiesen ist. Und diese Märkte werden
auch auf den Umgang mit dem Rechtsstaat achten", betonte der CDU-Rechtsexperte.
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