|
WIESBADEN (ots) - Auf die Steuerpflichtigen, die mit dem Spitzensteuersatz
besteuert wurden, entfiel 2022 knapp die Hälfte (49 %) des gesamten
Einkommensteueraufkommens
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem
Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 7,4 % aller unbeschränkt
Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen. Auf diese
Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 % der
Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 %) des gesamten
Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen
bei 196 000 Euro.
In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit steigendem
Einkommen ansteigt. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark
belastet. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei
einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58 597 Euro (beziehungsweise 117 194
Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der
Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den
Betrag über der Einkommensgrenze.
Rund 141 000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz
verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277 826 Euro (555 652 Euro für gemeinsam
veranlagte Personen). Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz
von 45 %, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 % aller unbeschränkt
Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 % aller Einkünfte und 15,3 % der
Steuersumme.
Steuerpflichtige mit Spitzensteuersatz: Deutliche Zunahme seit 2012
Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz
von 5,4 % aller Steuerpflichtigen auf 7,4 % im Jahr 2022 gestiegen. Basierend
auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit
2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit wurden die Beträge, ab denen
der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg,
zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie,
verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit
Spitzensteuersatz 49 % des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es
noch 42 %.
Steuerpflichtige erzielten 2,1 Billionen Euro Gesamteinkünfte
Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von
2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden
Euro oder 6,5 % höher als im Vorjahr. Die von den Arbeitgebern einbehaltene
Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer
für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro
(+5,2 %) gegenüber 2021 entspricht.
Methodische Hinweise:
Der Spitzensteuersatz greift als Grenzsteuersatz für jeden zusätzlichen Euro,
der über der im Steuertarif festgelegten Einkommensgrenze liegt. Die
anzuwendende Bemessungsgrundlage ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Das zu
versteuernde Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen, da hier
bereits Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche
Belastungen abgezogen wurden. Der Grenzsteuersatz ist vom Durchschnittsteuersatz
zu unterscheiden. Der Durchschnittsteuersatz spiegelt die individuelle
Steuerbelastung wider und wird berechnet, indem die festgesetzte Einkommensteuer
durch das zu versteuernde Einkommen geteilt wird.
Beispiel: Im Jahr 2022 beträgt der Grenzsteuersatz für einen einzelveranlagten
Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von 100 000 Euro 42 %,
was dem Spitzensteuersatz entspricht. Der Durchschnittssteuersatz nach der
gültigen Tarifformel (ohne Solidaritätszuschlag) beträgt für den
Steuerpflichtigen hingegen 32,7 %.
Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik
2022 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur
Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres
verfügbar.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen unter anderem zur Verteilung der Einkünfte und
Steuern bieten die Themenseite Lohn- und Einkommensteuer sowie der Statistische
Bericht zur Lohn- und Einkommensteuer 2022.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Lohn- und Einkommensteuer
Telefon: +49 611 75 4315
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6291410
OTS: Statistisches Bundesamt
|