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Berlin (ots) - Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur
Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen
Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 erklärt Naile
Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen zur Strafverfolgung von
Menschenhandel sowie zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel und stellt
einen bedeutenden Fortschritt dar. Besonders positiv ist die Neuordnung der
Straftatbestände zu Menschenhandel und zu sexueller Ausbeutung im
Strafgesetzbuch sowie die Vereinfachung der Straftatbestände. Diese Straftaten
waren bisher schwer nachweisbar. Umso erfreulicher ist der Ersatz des Ausnutzens
einer "Zwangslage" durch das Ausnutzen einer "schutzbedürftigen Lage" und der
Verzicht auf das Merkmal "rücksichtsloses Gewinnstreben". Diese Änderung tragen
dazu bei, dass Gerichte künftig stärker die Gesamtsituation der Betroffenen
berücksichtigen müssen.
Besonders wichtig ist das sogenannte Non-Punishment-Prinzip, das sicherstellt,
dass Betroffene nicht für Straftaten verfolgt werden, die sie aufgrund ihrer
Lage als Betroffene von Menschenhandel begangen haben. Der Gesetzesentwurf
schafft erstmals eine Sonderregelung für Betroffene von Menschenhandel und
Ausbeutung. Eine Umwandlung der "Kann-Regelung" in eine "Soll-Regelung" ist
dringend nötig.
Kritisch bleibt aus menschenrechtlicher Sicht, dass im Aufenthaltsrecht keine
ausreichenden Verbesserungen erfolgt sind. Dies verhindert, dass alle
Betroffenen ihre Rechte auf Bedenk- und Stabilisierungsfrist oder
Sozialleistungen geltend machen können. Hier sieht das Institut im weiteren
Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungsbedarf."
Berichterstattungsstelle Menschenhandel
Die Bundesregierung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der
Berichterstattung über die Umsetzung der Europaratskonvention gegen
Menschenhandel und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel betraut. Das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert
die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Stellungnahme zum Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und
der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712.
Berlin
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Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
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