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Berlin (ots) - Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfiehlt in seinem Frühjahresgutachten
strukturelle Reformen für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialen
Pflegeversicherung. Dazu erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:
Die Reformoptionen des Sachverständigenrats für die Pflegeversicherung
adressieren die zentralen Herausforderungen: eine generationengerechte
Finanzierung, bedarfsgerechte Versorgung und stärkere Eigenverantwortung der
Versicherten. Das ist der richtige Weg.
Auch in der Sozialen Pflegeversicherung muss die Dämpfung der
Ausgabenentwicklung das oberste Ziel sein. Die vom Sachverständigenrat
empfohlene kritische Überprüfung des Leistungskatalogs unterstützen wir: Um die
Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung langfristig sicherzustellen, muss sie
ihre Leistungen stärker auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich
benötigen. Dafür muss das Begutachtungsinstrument neu gewichtet und an den
ursprünglichen Expertenempfehlungen ausgerichtet werden.
Wir unterstützen die Forderung der Wirtschaftsweisen, die Eigenverantwortung bei
der Finanzierung von Pflege zu erhöhen. Der Sachverständigenrat weist zu Recht
darauf hin, dass die Pflegekosten von weiten Teilen der Bevölkerung selbst
getragen und durch eigene Vorsorge abgesichert werden können. Die vom
Sachverständigenrat vorgeschlagene Abschaffung des Leistungszuschlags zur
Begrenzung des Eigenanteils in der vollstationären Pflege ist eine mutige, aber
nachvollziehbare Forderung. Ohne Reform wird dieser Zuschlag die Beitragszahler
im kommenden Jahr schon acht Milliarden Euro kosten. Diese perspektivisch immer
weiter steigenden Ausgaben belasten insbesondere die jüngeren Generationen und
deren Arbeitgeber, während gleichzeitig Menschen mit ausreichend Privatvermögen
für den Pflegefall und ihre Erben davon profitieren.
Es ist richtig, dass der Sachverständigenrat an der grundlegenden Ausrichtung
der Sozialen Pflegeversicherung als Teilversicherungssystem festhält. Der
Expertenbeirat weist zurecht darauf hin, dass das finanzielle Risiko durch den
Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wirksam abgesichert werden kann. Der
Staat kann dafür Anreize setzen und die private und betriebliche
Pflegezusatzversicherung stärker fördern. Aufwendungen zur Absicherung der
Pflegelücke sollten zukünftig als Teil der betrieblichen Altersvorsorge im
Steuer- und Sozialabgabenrecht berücksichtigt werden - durch Entgeltumwandlung,
tarifvertragliche Lösungen oder steuerliche Förderung. Mehr kapitalgedeckte
Vorsorge sorgt für Sicherheit im Pflegefall und entlastet die
Umlagefinanzierung.
Pressekontakt:
Dominik Heck
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
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