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Stadtallendorf (ots) - Wer Vermögen aufbaut, steht früher oder später vor einer
grundlegenden Frage: Welche Struktur schützt das Erarbeitete sinnvoll, bleibt
praktikabel und passt auch steuerlich? Unternehmer und Strukturberater Jakob
Brilz erklärt, warum der privatnützige Verein häufig falsch eingeordnet wird und
welche Rolle der Steuerberater bei einer sauberen Prüfung tatsächlich übernehmen
sollte.
Wer Vermögen aufbaut, landet irgendwann bei der Frage, wie dieses Vermögen
langfristig organisiert werden soll. Privat halten? In eine GmbH einbringen?
Eine Holding aufsetzen? Oder gibt es eine Struktur, die besser zu
Vermögensschutz, Nachfolge und praktischer Nutzung passt? Genau an dieser Stelle
kommen Unternehmer, Immobilienanleger und Holding-Planer häufig mit dem
privatnützigen Verein in Berührung. Der nächste Schritt wirkt naheliegend: Man
nimmt das Thema mit zum Steuerberater. Doch dort wird es oft kompliziert. Der
Mandant möchte wissen, ob "das Modell" funktioniert. Der Steuerberater sieht
darin vor allem ein Haftungsthema, das er verständlicherweise nicht pauschal
übernehmen will. Für Jakob Brilz liegt genau dort der Knackpunkt: Häufig geht es
nicht darum, dass der Verein grundsätzlich falsch wäre, sondern darum, dass die
Frage zu groß gestellt wird. "Wer vom Steuerberater eine pauschale Freigabe für
eine gesamte Struktur erwartet, stellt die falsche Frage", erklärt der
Strukturberater.
"Das eigentliche Problem liegt nicht beim Steuerberater, sondern bei der
Verantwortung, die viele Mandanten an ihn abgeben wollen", sagt Brilz. Seit 15
Jahren ist er unternehmerisch tätig, verfügt über eigene Erfahrung als
Immobilienanleger und hat bereits mehr als 200 Vereinsgründungen begleitet. Sein
Ansatz ist dabei bewusst praktisch: Der privatnützige Verein ist kein
Steuersparmodell, das man einmal aufsetzt, an Berater delegiert und danach nicht
mehr anfassen muss. Wer von seinen Vorteilen profitieren will, muss verstehen,
wie der Verein funktioniert, wie er im Alltag gelebt wird und an welchen Stellen
der Steuerberater sinnvoll unterstützen kann.
Steuerberater und Verein: Wo die fachliche Zuständigkeit endet
Bei klassischen Steuerthemen ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Er ordnet bestehende Sachverhalte steuerlich ein, erstellt Erklärungen und
begleitet die Kommunikation mit dem Finanzamt. Gerade bei GmbHs,
Gewerbebetrieben oder laufenden Holding-Strukturen gehört das zu seinem Alltag.
Bei der Frage nach der passenden Struktur - etwa einem privatnützigen Verein -
liegt die Sache jedoch anders. Hier geht es nicht nur um die steuerliche
Einordnung eines konkreten Sachverhalts, sondern auch um zivilrechtliche Fragen,
persönliche und wirtschaftliche Zielsetzungen, Vereinsrecht, die Ausgestaltung
der Satzung und die praktische Umsetzung im Alltag. Aus Sicht des Mandanten soll
der Steuerberater deshalb oft nicht nur einen steuerlichen Punkt prüfen, sondern
am besten pauschal bestätigen, dass die gesamte Struktur funktioniert. "Beim
Steuerberater kommt dann schnell das Gefühl an: Ich soll hier nicht nur einen
konkreten Sachverhalt steuerlich einordnen, sondern am besten gleich eine
gesamte Struktur für alle künftigen Fälle freigeben und am Ende auch dafür
geradestehen", ordnet Jakob Brilz ein.
Genau daraus entsteht häufig Zurückhaltung. Die Skepsis des Steuerberaters
bedeutet nicht automatisch, dass die geplante Struktur nicht funktioniert. Oft
geht es vielmehr darum, dass der Steuerberater keine Gesamtverantwortung für
eine Struktur übernehmen will, die über seine eigentliche Prüfrolle hinausgeht.
Da der privatnützige Verein für viele Berater kein alltägliches Thema ist,
reagieren sie vorsichtig, wenn Mandanten eine pauschale Bestätigung erwarten.
Der erste Schritt besteht deshalb darin, die Rolle des Steuerberaters sauber
einzuordnen: Er kann steuerliche Fragen prüfen, soll aber nicht die gesamte
praktische und zivilrechtliche Nutzung des Vereins verantworten.
Verein statt GmbH-Denken: Warum vertraute Begriffe schnell in die Irre führen
Wenn der Steuerberater mit dem privatnützigen Verein konfrontiert wird, prüft er
ihn zunächst mit den Werkzeugen, die ihm aus der täglichen Praxis vertraut sind.
Das ist nachvollziehbar: GmbHs, Holding-Strukturen und Kapitalgesellschaften
gehören für viele Berater zum Arbeitsalltag, der privatnützige Verein dagegen
deutlich seltener. Genau hier beginnen viele Missverständnisse. Der Verein wird
dann nicht zuerst als eigenständige Rechtsform mit eigenen Regeln betrachtet,
sondern durch die Brille bekannter Strukturen. Begriffe wie verdeckte
Gewinnausschüttung, geldwerte Vorteile oder Gestaltungsmissbrauch stehen dann
schnell im Raum - obwohl die dafür entwickelten Maßstäbe auf den Verein nicht
ohne Weiteres passen.
Für Jakob Brilz ist das einer der Gründe, warum Gespräche mit Steuerberatern oft
stocken: In der Praxis wird der Verein häufig mit Denkmustern geprüft, die eher
aus der Welt der GmbH, der Genossenschaft oder anderer wirtschaftlicher
Sonderformen stammen. Gerade weil Familiengenossenschaften derzeit von
Finanzämtern kritisch geprüft werden, ziehen Steuerberater in jüngster Zeit
häufig den Vergleich zu diesem Modell. Das führt Mandanten nicht selten in die
Irre. Denn dabei wird übersehen, dass der Verein die Grundform der Körperschaft
ist, während GmbH, AG oder Genossenschaft spezialgesetzlich geprägte
Sonderformen darstellen, die zusätzlichen Regeln und Einschränkungen
unterliegen. Der Verein ist aber gerade kein Gewerbebetrieb. Maßstäbe, die für
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entwickelt wurden, lassen sich daher
auf den Verein nicht ohne Weiteres übertragen. Entscheidend sei deshalb, den
Verein zunächst als eigenständige Rechtsform zu verstehen - und nicht als bloße
Abwandlung bekannter Gesellschaftsstrukturen.
Steuerberater richtig einbinden: Warum "Geht das?" die falsche Frage ist
Wer den Steuerberater sinnvoll einbinden will, sollte deshalb nicht mit der
Erwartung in das Gespräch gehen, eine pauschale Freigabe für eine Struktur zu
erhalten. Die Frage "Geht das?" ist zu groß, zu ungenau und aus Sicht des
Beraters oft mit zu viel Haftung verbunden. Hilfreicher ist es, konkrete
steuerliche Punkte prüfen zu lassen: Welche Voraussetzungen gelten für die
gewünschte steuerliche Behandlung? Welche Erklärungspflichten entstehen? Welche
Fallstricke sieht der Steuerberater, die berücksichtigt werden müssten? So wird
aus einer abstrakten Grundsatzdiskussion eine fachliche Prüfung, mit der der
Steuerberater tatsächlich arbeiten kann.
Genau an dieser Stelle setzt Jakob Brilz mit seiner Begleitung an. Er
unterstützt Mandanten nicht nur dabei, den privatnützigen Verein und seine
Besonderheiten zu verstehen, sondern auch in der Abstimmung mit dem
Steuerberater. Dabei geht es nicht um eine pauschale Zustimmung, sondern darum,
die Besonderheiten der Rechtsform, die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die
konkreten Voraussetzungen für die gewünschte steuerliche Behandlung so
offenzulegen, dass der Steuerberater diese im Einzelfall überhaupt belastbar
prüfen kann. Zugleich macht Jakob Brilz deutlich, dass der Verein keine
ausgelagerte Steuerstrategie ist. Wer ihn nutzen will, muss verstehen, wie der
Verein funktioniert, wie er im Alltag gelebt wird und welche Rolle der
Steuerberater dabei tatsächlich übernehmen kann. Erst dann wird aus einem
vorsichtigen Nein nicht automatisch ein Stoppsignal, sondern eine konkrete
Rückfrage, die sich fachlich klären lässt
Für Mandanten bedeutet das vor allem, sich zu Beginn einmal ernsthaft mit der
Struktur auseinanderzusetzen und selbst zu verstehen, wie der Verein
funktioniert. In der Praxis wird genau das jedoch häufig als Entlastung erlebt.
Wer den Verein verstanden und sauber aufgesetzt hat, stellt oft fest, dass der
laufende Aufwand überraschend gering ist. Anders als bei vielen klassischen
Gestaltungsmodellen entstehen die steuerlichen Vorteile nicht durch fortlaufende
Einzelmaßnahmen, sondern aus der Struktur selbst. Zugleich entfallen viele der
laufenden Pflichten, die Mandanten aus der Welt der Kapitalgesellschaften kennen
- etwa Bilanzierungspflichten und der damit verbundene Abstimmungsaufwand. Damit
verschiebt sich auch die Rolle des Steuerberaters: Er wird nicht zum
Verantwortlichen für das gesamte Modell, sondern zum fachlichen Prüfer konkreter
steuerlicher Fragen.
Sie möchten den privatnützigen Verein prüfen und Ihren Steuerberater sinnvoll
einbinden? Dann sichern Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch mit
Jakob Brilz (https://jakobbrilz.de/) und prüfen Sie, welche Fragen vor einer
Gründung geklärt werden sollten.
Pressekontakt:
Jakob Brilz
Webseite: https://jakobbrilz.de/
E-Mail: mailto:kontakt@jakobbrilz.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182651/6290082
OTS: Jakob Brilz
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