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Berlin (ots) -
- Mit dem neuen DVGW-Arbeitsblatt G 607 gelten einheitliche Vorgaben für das
Sachkundewesen.
- Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist die erfolgreiche
Teilnahme an einer G 607-Schulung.
- Schulungsträger müssen in einem anerkannten Erfahrungskreis vertreten sein und
ein Sachkundewesen unterhalten.
- Was sich im Sachkundewesen der G 607 ändert und wie die Ausgabe der
Prüfplaketten künftig erfolgt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim
Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).
Klare Regeln im Sachkundewesen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 schafft
einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger sowie an die
Ausgabe von Prüfplaketten. "Die neuen Vorgaben stärken die Qualität der Prüfung
von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen", sagt Markus Lau,
Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). "Für Halterinnen
und Halter von Freizeitfahrzeugen bedeutet das ein Mehr an Sicherheit."
Seit Juni 2025 ist der Nachweis der Gasprüfung (G 607-Prüfung) für Wohnmobile
und Wohnwagen Pflicht. Die Flüssiggasanlage muss alle zwei Jahre geprüft werden.
Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor
der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Geregelt ist die
verpflichtende Prüfung in § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie
sorgt dafür, dass gasbetriebene Geräte wie Kochfeld, Heizung oder Kühlschrank
sicher betrieben werden können.
Sachkundiger nur noch nach Schulungsteilnahme
Die Gasprüfung wird künftig nur noch von anerkannten Sachkundigen durchgeführt,
etwa bei Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten oder
SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist die
erfolgreiche Teilnahme an einer G 607-Schulung. Die Anerkennung der Sachkunde
ist ab dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung fünf Jahre zum Monatsende gültig. "Die
neue G 607 stellt sicher, dass Sachkundige nach einheitlichen Standards
ausgebildet werden und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren", erklärt Markus Lau
. "Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen stärkt das die
Verlässlichkeit der Prüfung ihrer Flüssiggasanlage."
Schulungsträger müssen fachlich eingebunden sein
Schulungsträger wie die Flüssiggas Akademie des Deutschen Verbandes Flüssiggas
e. V. bieten deutschlandweit G 607 Aus- und Weiterbildungen sowie
Online-Schulungen an. Wer Sachkundige anerkennen will, muss nach der neuen G 607
in einem Erfahrungskreis vertreten sein und ein Sachkundewesen betreiben. "So
werden Schulungsinhalte kontinuierlich fachlich abgestimmt und praxisnah
weiterentwickelt. Das schafft die Grundlage dafür, dass Sachkundige
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach einheitlichen Kriterien
prüfen können", sagt Markus Lau .
Prüfplaketten nur noch über den jeweiligen Schulungsträger
Neu geregelt ist außerdem die Ausgabe von Prüfplaketten. Sachkundige erhalten
Prüfplaketten künftig nur noch über den Schulungsträger, bei dem sie ihre G
607-Schulung erfolgreich absolviert haben. Dieser Schulungsträger muss aktiv
Sachkundewesen betreiben und nachweisen können, dass er ausschließlich
anerkannte Sachkundige beliefert. Der eigenständige Druck von Prüfplaketten
durch Sachkundige ist nicht mehr erlaubt. "Die Ausgabe der Prüfplaketten über
den jeweiligen Schulungsträger macht den Weg von der Qualifikation des
Sachkundigen bis zur dokumentierten Gasprüfung nachvollziehbar", sagt Markus Lau
. "Missbrauchsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt."
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) -
besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem
Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die
erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als
Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als
Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich
eingesetzt.
Pressekontakt:
Olaf Hermann
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Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
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