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Berlin (ots) - Kosten senken und Gesundheit stärken geht besser zusammen
Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Sparmaßnahmen jetzt von den
zuständigen Ausschüssen der Länderkammern kritisch bewertet wurden. Der
BMG-Vorschlag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor,
kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig
nur noch bei Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO)
durchführen zu lassen. Dies bringt gar keinen Einspareffekt und ist zudem
verfassungswidrig, erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Mit gravierenden
Folgen zudem für 920.000 Kinder und Jugendliche.
Ein verfassungsrechtliches Gutachten, welches BZÄK und KZBV vorliegt, kommt zu
dem eindeutigen Ergebnis, dass die geplante Regelung gegen zentrale Grundrechte
des Grundgesetzes verstößt. Ein Fachzahnarztvorbehalt greife unmittelbar in die
durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit von Zahnärztinnen und
Zahnärzten ein. Die geplante Einschränkung würde faktisch einem Berufsverbot in
der vertragszahnärztlichen Versorgung gleichkommen. Der Eingriff sei
unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Insbesondere fehle es bereits an der
Geeignetheit der Maßnahme: Weder eine Verbesserung der Versorgungsqualität noch
eine nachhaltige Stabilisierung der GKV Finanzen seien mit dem
Fachzahnarztvorbehalt erreichbar. Für einen derart gravierenden
Grundrechtseingriff fehle jede tragfähige Grundlage und würde daher einer
Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.
Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten
Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
"Der Fachzahnarztvorbehalt ist ein schwerer und verfassungsrechtlich nicht zu
rechtfertigender Eingriff in die berufliche Freiheit der Zahnärzteschaft.
Gleichzeitig würde er immens die Versorgung von Kindern und Jugendlichen
gefährden. Eine solche Regelung darf es nicht geben.", so Dr. Romy Ermler,
Präsidentin der Bundeszahnärztekammer. "Anstatt die Prävention zu stärken, was
zu Gesundheits- und Einspareffekten führen würde, soll ohne Nutzen eine
künstliche Klassifikation des Zahnarztberufs entstehen."
"Mit Abschluss des Zahnmedizinstudiums ist man der Facharzt bzw. die Fachärztin
für Zahnmedizin", so Dr. Ralf Hausweiler, BZÄK-Vizepräsident.
"In der Zahnmedizin gibt es - anders als in der Medizin mit z.B. Gynäkologen,
Internisten, Phlebologen, Neurologen, Dermatologen, Orthopäden etc. - keine
Facharztpflicht. Zahnmedizin ist ja per se schon auf einen Fachbereich
spezialisiert. Und: sie senkt ihre Kosten seit Jahren durch Prävention, bessere
Gesundheit gleich weniger Kosten."
Die BZÄK setzt sich weiterhin für eine qualitative und flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung ein - auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz,
praktischer Erfahrung und verfassungsrechtlich tragfähiger Rahmenbedingungen.
Gutachten (https://www.bzaek.de/fileadmin/b/Kurzgutachen_GKV-BStabG_Fachzahnarzt
vorbehalt.pdf)
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
mailto:presse@bzaek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30852/6292608
OTS: Bundeszahnärztekammer
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