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Berlin (ots) -
- Männer machen 57,4 Prozent der Gekündigten aus
- Das Durchschnittsbruttogehalt bei einer Kündigung beträgt 3.919,20 Euro
- Gender Pay Gap zeigt sich auch bei Kündigungen deutlich
- Freitage sind 2026 die häufigsten Kündigungstage
Allright, das führende Portal zur Durchsetzung von Verbraucherrechten, zeigt mit
dem aktuellen Kündigungsatlas 2026: Kündigungen bleiben für viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis und treffen
bestimmte Gruppen besonders häufig. Für die Auswertung wurden 3.207 interne
Kündigungsdaten analysiert. Demnach sind Männer weiterhin häufiger von
Kündigungen betroffen als Frauen. Verheiratete machen in der aktuellen
Auswertung den größten Anteil der Gekündigten aus.
Aufbereitet wurden die Daten im Kündigungsatlas der Allright Group
(https://www.allright.de/arbeitsrecht/kuendigungsatlas/) .
Laut Rabia Zayani, Arbeitsrechtsexpertin bei Allright, zeigt die Auswertung
erneut, wie wichtig es ist, im Kündigungsfall die eigenen Rechte zu kennen:
"Eine Kündigung sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Gerade bei
betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber soziale Kriterien wie Alter,
Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigen. Geschieht das
nicht, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute Chancen haben, sich
erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren oder eine Abfindung zu verhandeln."
Gender Pay Gap zeigt sich auch beim Jobverlust
Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt auch zum Zeitpunkt einer
Kündigung deutlich sichtbar. Männer verdienen laut Allright-Auswertung bei
Kündigung durchschnittlich 4.442,80 Euro brutto im Monat, Frauen dagegen
3.226,87 Euro. Das entspricht einer Differenz von 1.215,93 Euro beziehungsweise
rund 27,4 Prozent, gemessen am durchschnittlichen Männergehalt.
"Wenn Frauen bereits im laufenden Arbeitsverhältnis weniger verdienen, wirkt
sich das im Kündigungsfall oft doppelt aus", erklärt Zayani . "Denn ein
geringeres Gehalt kann nicht nur die finanzielle Belastung nach dem Jobverlust
erhöhen, sondern sich auch auf die Höhe möglicher Abfindungen oder des
Arbeitslosengeldes auswirken."
Das durchschnittliche Bruttogehalt aller ausgewerteten Fälle liegt bei 3.919,20
Euro. Damit bewegt sich der Wert leicht über dem Vorjahresniveau.
Männer häufiger von Kündigungen betroffen - Verheiratete stellen größte Gruppe
Die Auswertung zeigt: 57,4 Prozent der Gekündigten mit bekannter Anrede sind
Männer, 42,6 Prozent Frauen. Damit sind Männer weiterhin deutlich häufiger in
den Allright-Daten vertreten. Auch beim Familienstand zeigen sich klare
Unterschiede. 46,7 Prozent der Betroffenen sind verheiratet, 43,1 Prozent ledig
und 8,9 Prozent geschieden. Verwitwete sowie Personen in eingetragener
Lebenspartnerschaft machen jeweils nur einen kleinen Anteil aus.
Besonders häufig vertreten sind verheiratete Männer: In der Kreuzbetrachtung von
Geschlecht und Familienstand bilden sie die größte Gruppe innerhalb der
Auswertung. "Für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann eine
Kündigung besonders belastend sein, da häufig nicht nur die eigene finanzielle
Situation betroffen ist, sondern auch familiäre Verpflichtungen eine Rolle
spielen" , so Zayani.
Kündigungen treffen Arbeitnehmer im Schnitt mit 41 Jahren
Im Durchschnitt sind die gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 41,4
Jahre alt. Die größte Altersgruppe bilden die 31- bis 40-Jährigen mit 34,3
Prozent, gefolgt von den 41- bis 50-Jährigen mit 25,8 Prozent. Auch Beschäftigte
über 60 sind betroffen: Sie machen 6,4 Prozent der Fälle aus.
Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 4,9 Jahren. In 5,2 Prozent
der Fälle erfolgt die Kündigung bereits innerhalb der ersten sechs Monate im
Unternehmen. Besonders häufig sind Kündigungen nach zwei bis fünf Jahren
Betriebszugehörigkeit: Diese Gruppe macht 34,4 Prozent der ausgewerteten Fälle
aus.
"Eine Kündigung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jeder Phase des
Berufslebens treffen, vom Berufseinstieg bis kurz vor der Rente" , sagt Zayani .
"Gerade ältere Beschäftigte oder Personen mit längerer Betriebszugehörigkeit
sollten prüfen lassen, ob der Arbeitgeber bei der Kündigung alle gesetzlichen
Anforderungen eingehalten hat."
Abfindungen reichen von 12,50 Euro bis 157.000 Euro brutto
Grundsätzlich besteht in Deutschland kein automatischer gesetzlicher Anspruch
auf eine Abfindung. Dennoch zeigt die Allright-Auswertung, dass in vielen Fällen
Ausgleichszahlungen verhandelt werden können. Bei positiven Abfindungswerten
liegt die durchschnittliche Abfindung bei 7.392,92 Euro brutto. Die Spanne
reicht von 12,50 Euro bis hin zu 157.000 Euro brutto. Auch hier zeigt sich ein
Unterschied zwischen Männern und Frauen: Männer erhielten in den ausgewerteten
Fällen durchschnittlich 8.349,82 Euro brutto Abfindung, Frauen durchschnittlich
5.836,04 Euro brutto.
"Viele Arbeitgeber sind bereit, im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine
Abfindung zu zahlen, um langwierige und risikobehaftete Verfahren zu vermeiden"
, erklärt Zayani. "Deshalb kann es sich lohnen, die Kündigung rechtlich prüfen
zu lassen und nicht vorschnell einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu
unterschreiben."
Freitage sind Kündigungstage - am häufigsten zum Monatsende
Während im Vorjahr noch der Montag der häufigste Kündigungstag war, zeigt der
Kündigungsatlas 2026 ein anderes Muster: Die meisten Kündigungen wurden an einem
Freitag ausgesprochen. 19,6 Prozent der Kündigungen entfielen auf diesen
Wochentag. Es folgen Donnerstag mit 19,2 Prozent, Mittwoch mit 18,7 Prozent,
Dienstag mit 17,5 Prozent und Montag mit 17,2 Prozent. Auch Kündigungen am
Wochenende kommen vor: 6,8 Prozent der Kündigungen wurden an einem Samstag
ausgesprochen, 1,0 Prozent an einem Sonntag.
Beim Zeitpunkt innerhalb des Monats zeigt sich erneut ein klares Muster. Mehr
als die Hälfte der Kündigungen, nämlich 53,9 Prozent, wird zum Monatsende
ausgesprochen. 26,7 Prozent erfolgen in der Monatsmitte, 19,4 Prozent am
Monatsanfang. Dieses Verhalten dürfte vor allem mit gesetzlichen und
vertraglichen Kündigungsfristen zusammenhängen, die häufig eine Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zum Monatsende vorsehen.
Zayani weist darauf hin: "Wer eine Kündigung erhält, sollte die
Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage unbedingt im Blick behalten.
Wenn diese Frist versäumt wird, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam,
selbst dann, wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb ist es
besonders wichtig, den Briefkasten regelmäßig zu kontrollieren oder bei längerer
Abwesenheit eine vertrauenswürdige Person damit zu beauftragen, den Posteingang
zu prüfen."
15,6 Prozent der Fälle mit fristloser Kündigung
Im Arbeitsrecht wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
unterschieden. Laut Allright-Auswertung entfielen 15,6 Prozent der Fälle mit
bekannter Kündigungsart auf außerordentlich fristlose Kündigungen. Der Großteil
der Kündigungen war mit 82,7 Prozent ordentlich.
"Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig" ,
erklärt Zayani. "Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber
unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
fortzusetzen. Betroffene sollten deshalb unbedingt prüfen lassen, ob die
fristlose Kündigung tatsächlich rechtmäßig ist."
Bei den angegebenen Kündigungsgründen enthielten viele Schreiben keine konkrete
Angabe. In 64,7 Prozent der Fälle wurde kein Grund genannt. Wenn ein Grund
angegeben wurde, war er am häufigsten betriebsbedingt: 22,2 Prozent der
ausgewerteten Fälle entfielen auf diese Kategorie. Verhaltensbedingte
Kündigungen machten 6,7 Prozent aus, personenbedingte Kündigungen 2,3 Prozent.
Die meisten Gekündigten kommen aus Nordrhein-Westfalen
Auch regional zeigen sich Unterschiede. Die meisten ausgewerteten
Kündigungsfälle entfallen auf Nordrhein-Westfalen mit 18,9 Prozent. Es folgen
Bayern mit 16,4 Prozent und Baden-Württemberg mit 14,4 Prozent. Ebenfalls häufig
vertreten sind Hessen mit 8,8 Prozent und Berlin mit 7,8 Prozent.
Die wenigsten Fälle entfallen auf Bremen mit 0,6 Prozent, das Saarland mit 0,8
Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 1,3 Prozent.
Disclaimer
Alle Angaben zum Kündigungsatlas 2026 basieren auf den Allright zur Verfügung
stehenden internen Daten. Insgesamt wurden 3.207 Kündigungsdaten analysiert. Die
Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Repräsentativität.
Über Allright
Allright ist das führende Portal zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und
bietet Verbraucher:innen hochwertige juristische Expertise sowie Unterstützung
in mehreren Rechtsgebieten an. Allright möchte es Verbraucher:innen künftig noch
einfacher machen, ihre Rechte effektiv geltend zu machen und setzt dabei auf
eine transparente Kostenstruktur. Hinter Allright steht die Allright Gruppe, die
aus der Flightright GmbH und ihren Tochtergesellschaften sowie der
Partnerkanzlei Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht.
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