|
Langenfeld (ots) - Für viele Familienunternehmer ist ihr Unternehmen weit mehr
als nur ein Vermögenswert. Sie haben es über Jahrzehnte aufgebaut, von
Generation zu Generation weitergegeben und verbinden es oft eng mit der eigenen
Identität. Doch spätestens mit mehreren Kindern und einer ungeklärten Nachfolge
geraten selbst erfolgreiche Betriebe unter Druck. Wie sich verhindern lässt,
dass Pflichtteilsansprüche oder Erbstreitigkeiten das Lebenswerk gefährden,
erfahren Sie hier.
Das Unternehmen wächst, die Familie ist versorgt und die Zukunft scheint
geregelt. Viele Familienunternehmer verlassen sich deshalb auf ein Testament,
einen Erbvertrag oder familiäre Absprachen, wenn es um die spätere Nachfolge
geht. Schließlich erscheint die Lösung auf den ersten Blick einfach: Ein Kind
übernimmt den Betrieb, die übrigen Kinder erhalten andere Vermögenswerte als
Ausgleich. Doch genau an diesem Punkt entsteht häufig eine gefährliche
Fehleinschätzung. Denn unabhängig von den persönlichen Wünschen der Eltern
bestehen gesetzliche Pflichtteilsansprüche fort. Diese Ansprüche werden im
Erbfall regelmäßig in Geld fällig - selbst dann, wenn der wesentliche
Vermögenswert im Unternehmen gebunden ist. Was auf dem Papier wie eine faire
Nachfolgeregelung aussieht, kann dadurch erhebliche finanzielle Belastungen
auslösen und die Zukunft des Betriebs gefährden. "Viele Unternehmer planen die
Nachfolge aus Sicht des Erbrechts, aber nicht aus Sicht der
Unternehmensfinanzierung. Genau diese Lücke wird im Ernstfall häufig zum Risiko
für den Fortbestand des Betriebs", erklärt Sascha Drache.
"Umso wichtiger ist es, das Unternehmen frühzeitig aus dem privaten Nachlass
herauszulösen und eine Struktur zu schaffen, die sowohl die Familie versorgt als
auch den Betrieb dauerhaft schützt", erläutert Sascha Drache. Seit mehr als 20
Jahren beschäftigt sich der Unternehmer mit Unternehmensgestaltungen,
Nachfolgekonzepten und der langfristigen Sicherung von Familienunternehmen. Im
Rahmen seiner Stiftungsberatung begleitet er Unternehmerfamilien dabei,
Pflichtteilsrisiken, Nachfolgefragen und potenzielle Konflikte innerhalb der
Familie rechtzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Dabei
zeigt sich immer wieder: Viele Herausforderungen entstehen nicht durch
wirtschaftliche Probleme des Unternehmens, sondern durch eine unzureichend
geplante Nachfolge. Mit einer durchdachten Struktur lassen sich die Versorgung
der Familie, der Erhalt des Unternehmens und langfristige Stabilität miteinander
verbinden.
Warum klassische Nachfolgelösungen Familienunternehmen oft nicht ausreichen
Viele Familienunternehmer gehen davon aus, dass ein Testament oder ein
Erbvertrag ausreicht, um die Unternehmensnachfolge verbindlich zu regeln und das
Lebenswerk vor späteren Konflikten zu schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch
häufig ein anderes Bild. Ein Testament kann zwar die gewünschte Erbfolge
festlegen, den gesetzlichen Pflichtteil der Kinder jedoch grundsätzlich nicht
vollständig ausschließen. Auch ein Erbvertrag macht Regelungen verbindlicher,
beseitigt Pflichtteilsansprüche aber nicht automatisch. Als weitere Möglichkeit
gilt oft der Pflichtteilsverzicht. Doch auch hier liegt die Hürde hoch: Er muss
notariell beurkundet werden und setzt die freiwillige Zustimmung des betroffenen
Kindes voraus. In der Praxis scheitert das häufig daran, dass Kinder nicht ohne
Gegenleistung auf ihren gesetzlichen Anspruch verzichten wollen. Genau diese
Gegenleistung kann wiederum Liquidität binden und das Familienvermögen belasten.
Hinzu kommt die emotionale Seite. Pflichtteilsverzichte können Neid, Misstrauen
und Streit auslösen, wenn sich einzelne Kinder wirtschaftlich benachteiligt
fühlen.
Besonders kritisch wird die Situation, wenn das Unternehmensvermögen den größten
Teil des Nachlasses ausmacht. Klassische Instrumente federn zwar einzelne
Risiken ab, verhindern jedoch nicht, dass Unternehmensvermögen im Erbfall zu
sofort fälligen Geldansprüchen führen kann. Müssen Pflichtteilsansprüche in
erheblicher Höhe ausgezahlt werden, stehen Nachfolger oft vor schwierigen
Entscheidungen: Kredite aufnehmen, Unternehmensanteile verkaufen oder
Vermögenswerte verwerten. Nicht selten geraten wirtschaftlich gesunde Betriebe
dadurch in erhebliche Schwierigkeiten.
Die Familienstiftung als strategische Lösung für Nachfolge und Vermögenserhalt
"Eine Familienstiftung schafft an dieser Stelle die Voraussetzung, das
Unternehmen langfristig zusammenzuhalten und gleichzeitig die Interessen der
Familie zu berücksichtigen", so Sascha Drache weiter. Ihr entscheidender Vorteil
liegt in ihrer Struktur: Nach der Übertragung gehören die eingebrachten
Unternehmensanteile nicht mehr dem Unternehmer persönlich, sondern der Stiftung.
Dadurch fallen diese Anteile beim Tod des Unternehmers grundsätzlich nicht in
dessen privaten Nachlass. Das kann dazu beitragen, das Unternehmen vor einer
Zerschlagung oder Aufteilung im Erbfall zu schützen. Gleichzeitig entsteht kein
klassischer Eigentümerwechsel, denn die Stiftung besteht unabhängig von
einzelnen Familienmitgliedern fort. Das Unternehmen kann somit über Generationen
hinweg als Einheit erhalten bleiben. Allerdings sind Pflichtteilsansprüche und
mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche stets im Einzelfall zu prüfen,
insbesondere wenn die Übertragung noch nicht lange zurückliegt. Gerade für
Unternehmerfamilien, die ihr Lebenswerk dauerhaft erhalten und die Nachfolge
strukturiert regeln möchten, kann die Familienstiftung daher ein wichtiger
Baustein sein.
Zugleich lässt sich die Versorgung der Familie verbindlich und langfristig
regeln. Kinder können als sogenannte Destinatäre eingesetzt werden, also als
begünstigte Personen, die nach den Vorgaben der Stiftung Leistungen erhalten.
Die Stiftungssatzung kann festlegen, welche Familienmitglieder wann, in welcher
Höhe und unter welchen Voraussetzungen Ausschüttungen erhalten. Diese können
gleichmäßig verteilt, abgestuft ausgestaltet oder an bestimmte Bedingungen
geknüpft werden. Auf diese Weise bleibt die Substanz des Unternehmens dauerhaft
in der Stiftung gebunden, während die Familie wirtschaftlich abgesichert wird.
"Die Familienstiftung trennt das Unternehmen vom Privatvermögen des Unternehmers
und schützt es davor, wegen Pflichtteilsforderungen oder
Geschwisterstreitigkeiten in Einzelteile zerlegt zu werden", betont Sascha
Drache. Ein professionelles Stiftungsmanagement stellt zudem sicher, dass die
festgelegten Regelungen dauerhaft umgesetzt und an die langfristigen Ziele der
Unternehmerfamilie angepasst werden.
Das Lebenswerk erhalten - auch wenn kein Kind die Nachfolge antreten möchte
Doch nicht immer besteht die Herausforderung allein in Pflichtteilsansprüchen
oder Erbstreitigkeiten. Viele Familienunternehmer stehen vor einer weiteren
Frage: Was passiert mit dem Unternehmen, wenn keines der Kinder die operative
Verantwortung übernehmen möchte? Diese Situation tritt heute deutlich häufiger
auf als noch vor einigen Jahrzehnten. Viele Nachkommen haben eigene berufliche
Wege eingeschlagen und möchten weder Geschäftsführer werden noch die
unternehmerische Verantwortung der Eltern übernehmen. Ohne geeignete
Nachfolgelösung bleibt dann oft nur der Verkauf an Investoren, Wettbewerber oder
externe Käufer.
Auch hier kann die Familienstiftung eine tragfähige Struktur schaffen. Sie kann
dauerhaft Gesellschafterin des Unternehmens bleiben, während die operative
Führung von einem erfahrenen Geschäftsführer übernommen wird. Das kann eine
Person aus dem bestehenden Management oder eine externe Fachkraft sein. Die
Familie bleibt wirtschaftlich beteiligt, ohne selbst die operative Verantwortung
tragen zu müssen.
Frühzeitig handeln und die richtigen Strukturen schaffen
Der Erfolg einer Familienstiftung hängt maßgeblich vom richtigen Zeitpunkt ab.
Wer sich frühzeitig mit der eigenen Nachfolge auseinandersetzt, schafft nicht
nur mehr Planungssicherheit, sondern erweitert auch die rechtlichen und
strategischen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich. Ein wichtiger Aspekt ist dabei
der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Werden
Vermögenswerte zu Lebzeiten übertragen, können sie unter bestimmten
Voraussetzungen noch bis zu zehn Jahre lang bei der Berechnung von
Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt werden. Nach dem sogenannten
Abschmelzungsmodell reduziert sich diese pflichtteilsrechtliche Relevanz jedoch
Jahr für Jahr. Deshalb verschafft frühes Handeln deutlich größere
Gestaltungsspielräume.
Gleichzeitig wirft die Errichtung einer Familienstiftung zahlreiche Fragen auf:
Welche Pflichtteilsberechtigten sind zu berücksichtigen? Welche Vermögenswerte
sollen eingebracht werden? Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich? Und
wer übernimmt künftig Verantwortung in Stiftung und Unternehmen? Viele
Unternehmer befürchten zudem, mit der Übertragung von Vermögenswerten die
Kontrolle über ihr Lebenswerk zu verlieren. Tatsächlich können die maßgeblichen
Regeln jedoch bereits bei der Gründung festgelegt werden. Auch die Mitwirkung in
Stiftungsorganen sowie klare Vorgaben für die zukünftige Unternehmensführung
lassen sich individuell gestalten.
Die Entwicklung einer tragfähigen Stiftungsstruktur erfordert dabei die
sorgfältige Abstimmung rechtlicher, steuerlicher und unternehmerischer Aspekte.
Genau bei diesen Fragen begleitet Sascha Drache Unternehmerfamilien bei der
Entwicklung und Umsetzung individueller Stiftungsmodelle. Ziel ist es, eine
Lösung zu schaffen, die rechtliche, steuerliche und unternehmerische
Anforderungen miteinander verbindet und zugleich den langfristigen Vorstellungen
der Familie gerecht wird. "Ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, erfordert
oft ein ganzes Unternehmerleben. Es zu schützen, damit es auch in der nächsten
und übernächsten Generation Bestand hat, ist die eigentliche Königsdisziplin",
betont Sascha Drache abschließend.
Sie möchten Ihr Familienunternehmen vor Erbstreitigkeiten,
Pflichtteilsansprüchen und ungeklärten Nachfolgeregelungen schützen und
gleichzeitig Ihr Lebenswerk langfristig sichern? Dann melden Sie sich jetzt bei
Sascha Drache (https://www.stiftung.de) und vereinbaren Sie einen Termin für ein
unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: mailto:info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Ruben Schäfer
mailto:redaktion@dcfverlag.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/167546/6296024
OTS: Ratgeber Stiftung
|