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Innsbruck (ots) - Unfassbares Vorgehen der Hotelleitung - Beschäftigte trotzten
massiven Einschüchterungsversuchen
Zu einem regelrechten Skandal kam es heute (Mittwoch) im Tiroler Stubaital rund
um die geplante und rechtmäßig einberufene Betriebsratswahl im Explorer Hotel.
Von massiven Einschüchterungsversuchen über die Kündigung eines
Betriebsratskandidaten bis hin zum Polizeieinsatz gegen den Wahlvorstand wurde
von der Hotelleitung offenbar kein Mittel ausgelassen, um die Gründung einer
Interessenvertretung zu sabotieren. Die Betriebsratswahl musste schlussendlich
vorzeitig beendet werden, konnte allerdings noch rechtmäßig durchgeführt werden.
Damit sorgt erneut ein Tiroler Hotelbetrieb für Negativschlagzeilen.
Kündigung eines für den Betriebsrat kandidierenden Mitarbeiters
Seit Wochen liefen die Vorbereitungen der Gewerkschaft vida, um im Explorer
Hotel im Stubaital gemeinsam mit den 16 Mitarbeiter:innen einen Betriebsrat zu
gründen. Die - letztlich gescheiterten - Versuche der Hotelleitung, die
Betriebsratswahl mit allen Mitteln zu verhindern, nahmen ein erschreckendes
Ausmaß an. Bereits im Vorfeld hatte die Hotelleitung einen Mitarbeiter, der für
den Betriebsrat kandidieren wollte und bei der Betriebsratswahl als Wahlvorstand
eine zentrale Rolle innehatte, ohne Angaben von Gründen gekündigt. Die Botschaft
an die Belegschaft war unmissverständlich: Wer sich für Mitbestimmung engagiert,
muss mit Konsequenzen rechnen. Die Gewerkschaft hat diesbezüglich bereits
rechtliche Schritte eingeleitet. Auch andere Mitarbeiter:innen wurden massiv
unter Druck gesetzt. Damit nicht genug, rief die Hotelleitung schlussendlich zum
Zeitpunkt der Wahl die Polizei, um den Wahlvorstand aus dem Hotel zu weisen. Die
für eine Stunde angesetzte Betriebsratswahl musste schlussendlich 15 Minuten vor
dem geplanten Ende abgebrochen werden, konnte aber trotz des massiven
Widerstands der Hotelleitung rechtmäßig durchgeführt werden. Mit einer hohen
Wahlbeteiligung trotzten die Beschäftigten den Einschüchterungsversuchen der
Hotelleitung.
Angriff auf demokratische Mitbestimmung
"Diese Vorgänge in einem Tiroler Hotel stellen einen beispiellosen Angriff auf
demokratische Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Wer
Beschäftigte einschüchtert, Kandidaturen unterbindet, Wahlverantwortliche unter
Druck setzt und sogar die Polizei in Stellung bringt, stellt sich gegen die
Grundprinzipien der betrieblichen Mitbestimmung und gegen die Demokratie selbst.
Wir werden uns das nicht gefallen lassen und erwarten uns hier auch ein klares
sozialpartnerschaftliches Signal von der Wirtschaftskammer!", findet Tirols
geschäftsführende ÖGB-Landesvorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied klare Worte.
Der ÖGB fordert schon länger gerichtliche Strafen bei der Ver- oder Behinderung
von Betriebsratswahlen bzw. von Wahlen zur Personalvertretung, zum
Jugendvertrauensrat und für eine Behindertenvertrauensperson.
Die jüngsten Ereignisse zeigen einmal mehr, dass die Negativschlagzeilen rund um
einzelne Hotels in Tirol nicht abreißen. Während die Branche öffentlich über
Fachkräftemangel, Attraktivität als Arbeitgeber und Wertschätzung für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spricht, werden hinter verschlossenen Türen
offenbar Methoden angewandt, die in einem demokratischen Rechtsstaat keinen
Platz haben dürfen.
Vorfälle in Branche werfen Fragen auf
"Was sich hier abgespielt hat, ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Skandal,
sondern ein alarmierendes Signal für den Umgang mit Mitbestimmung und
Arbeitnehmerrechten in Teilen der Tiroler Hotellerie. Die Angriffe der
Unternehmensleitung auf dieses wichtige demokratiepolitische Instrument zur
betrieblichen Mitbestimmung sprechen für sich: Diese Betriebsratswahl war mehr
als notwendig. Wer derart panisch auf die demokratische Wahl einer
Interessenvertretung reagiert, liefert selbst den besten Beweis dafür, dass die
Beschäftigten Schutz, Rückhalt und eine starke Stimme brauchen", so Herbert
Frank, Landesvorsitzender der Gewerkschaft vida Tirol.
Verärgert über die Anfeindungen der Unternehmensleitung zeigt sich auch Mario
Pritzi, Landessekretär der Gewerkschaft vida Tirol: "Mit ihren Attacken hat die
Unternehmensleitung alles unternommen, um Mitsprache der Beschäftigten und eine
absolut legitime Vertretung ihrer Interessen zu verhindern. Man hat den
Mitarbeiter:innen signalisiert: Wer seine Rechte wahrnimmt, wird zur
Zielscheibe. Einschüchterung, Behinderung von Betriebsratswahlen und Missachtung
gewerkschaftlicher Rechte dürfen nicht folgenlos bleiben. Die Beschäftigten
haben Anspruch auf Schutz, auf Mitbestimmung und auf die freie Ausübung ihrer
demokratischen Rechte - ohne Angst vor Kündigung."
Voller Rückhalt für Beschäftigte
Der Vorfall schlägt bereits bundesweit Wellen. Eva Eberhart,
Fachbereichsvorsitzende Tourismus der Gewerkschaft vida, zieht klare Grenzen:
"Die Hotelleitung hat mit ihrem Verhalten jede Grenze eines respektvollen und
gesetzeskonformen Umgangs mit ihren Beschäftigten überschritten.
Betriebsratswahlen sind kein Gnadenakt des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich
geschütztes demokratisches Recht. Wer versucht, dieses Recht zu sabotieren,
greift die Interessenvertretung der Beschäftigten frontal an. Dass die
Beschäftigten sich davon nicht einschüchtern ließen, verdient größten Respekt."
Explorer Hotels: 11 Standorte in Österreich und Deutschland
Die "Explorer Hotel"-Kette spricht von sich auf ihrer Website als einem der
"spannendsten Hotel-Projekten Europas". Derzeit gibt es elf Standorte in
Österreich und Deutschland: Oberstdorf, Neuschwanstein, Berchtesgaden, Garmisch,
Montafon, Kitzbühel, Stubaital, Zillertal, Hinterstoder, Ötztal und Bad
Kleinkirchheim. Im Oktober 2026 soll der nächste Standort in Bayrischzell
eröffnet werden. Nach den heutigen Ereignissen stellt sich jedoch eine andere
Frage: Wie zeitgemäß ist ein Unternehmen, das auf die demokratische
Organisierung seiner Beschäftigten offenbar mit Druck, Einschüchterung und
Behinderungsversuchen reagiert?
Factbox Durchführung BR-Wahl
Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren und
geheimen Wahlrechtes durchzuführen (ArbVG § 51 Abs 1). Laut § 40 ArbVG kann in
Betrieben mit mindestens fünf ständig Beschäftigten ein Betriebsrat eingerichtet
werden. Walberechtigt zur Wahl des Betriebsrates sind Arbeitnehmer:innen im
Sinne des § 36 des Arbeitsverfassungsgesetztes, die am Tag der Wahl des
Wahlvorstandes das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der
Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind (ArbVG § 52, Abs 1). Die Wahl wird,
mit Ausnahme der zugelassenen Wahlkartenwähler:innen, durch persönliche Abgabe
des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen (BRWO § 24 Abs 3 und 4). Betriebsräte
setzen sich - abgesehen von Gesetzen - unermüdlich in vielen weiteren Bereichen
für noch mehr Fairness ein: Der Bogen reicht von Themen wie Homeoffice,
Schichtdiensten, Weiterbildung bis hin zu zusätzlicher Freizeit. All das ist in
vielen Unternehmen in Betriebsvereinbarungen geregelt, wie sie eben nur mit dem
Betriebsrat abgeschlossen werden können.
Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ÖGB Tirol
Helena Sachers
Telefon: 0664/6145186
E-Mail: mailto:helena.sachers@oegb.at
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OTS: ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
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