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Leipzig (ots) - Der MDR hat gemeinsam mit den Tarifparteien DJV, Ver.di und
Unisono am 29. Mai nach fünf Gesprächsrunden einen Tarifabschluss erzielt. Die
Verhandlungen standen angesichts der wirtschaftlichen Situation des MDR unter
schwierigen Rahmenbedingungen. Gemeinsam ist es gelungen, einen fairen und
verantwortungsvollen Kompromiss zu erzielen. Der MDR-Verwaltungsrat hat dem
Abschluss am 15.06.2026 zugestimmt. Die Erklärungsfrist läuft noch bis zum
23.6.2026.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie ist das Ergebnis in der aktuellen Lage einzuordnen?
Das Ergebnis ist eine verantwortungsvolle und solidarische Lösung, die unter der
Prämisse von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl der wirtschaftlichen
Situation des MDR als auch der Fürsorgeverantwortung des MDR für seine
Mitarbeitenden gerecht wird - insbesondere jenen Kolleginnen und Kollegen
gegenüber, die von den im Mai 2026 kommunizierten schmerzhaften
programmstrategischen Maßnahmen unmittelbar betroffen sind bzw. sein werden.
Wird es Entgeltsteigerungen geben?
Nein. Die Gewerkschaften hatten bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Anhebung
der Gehälter und Honorare von 7% gefordert, die eine erhebliche finanzielle
Mehrbelastung für den MDR nach sich gezogen hätte. Tarifvertragliche
Entgelterhöhungen bei festen und freien Mitarbeitenden sind unter den
derzeitigen Rahmenbedingungen im Mitteldeutschen Rundfunk nicht möglich. Im
Ergebnis der Verhandlungen wird es im Jahr 2026 keine Anhebung der Gehälter und
Honorare geben. Für die Gewerkschaften stand das Thema Beschäftigungssicherung
sowie das Reagieren auf gravierende, finanzielle Einbrüche für die
arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden im Fokus.
Wie ist die Laufzeit?
Der neue Tarifvertrag hat angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit bei der
Entwicklung des Rundfunkbeitrags nur eine kurze Laufzeit vom 01.01.2026 bis
31.12.2026.
Warum sind die Rahmenbedingungen momentan schwierig?
Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) zum 1.1.2025 empfohlene Beitragserhöhung wurde bislang nicht von den
Bundesländern umgesetzt; eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu
steht aus. Für den MDR ergeben sich daraus fehlende Rundfunkbeitragseinnahmen
von rund 20 Millionen Euro im Jahr 2025 und im Jahr 2026 - zusätzlich zu dem
bereits 2024 aufgelegten Sparprogramm in Höhe von 160 Millionen für die Jahre
2025-2028. Die entsprechenden notwendigen Maßnahmen wurden beschlossen und
kommuniziert, dazu gehören schmerzhafte programmliche Einschnitte mit
Auswirkungen für Mitarbeitende.
Welche Rolle spielt das Thema Beschäftigungssicherung?
Die erwähnten notwendigen signifikanten strategischen Einsparmaßnahmen haben
relevante Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse vieler fester und
freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der MDR hat bereits in der
Vergangenheit tarifliche Regelungen zum Schutz von langjährig festen und
arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten vereinbart und ist an diese
tarifvertraglichen Verpflichtungen gebunden.
Was wurde dazu vereinbart?
Der ausgewogene Kompromiss der Tarifpartner beinhaltet, dass der MDR im Zeitraum
vom 28.05.2026 bis zum 31.10.2026 keine betriebsbedingten
Beendigungsmitteilungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiterinnen und fester
Mitarbeitenden aussprechen wird. Nach dem 31.10.2026 ausgesprochene Beendigungen
können frühestens zum 01.04.2027 wirksam werden. Unabhängig von den vorgenannten
Einschränkungen sind Beendigungsmitteilungen von arbeitnehmerähnlichen freien
Mitarbeiterinnen sowie von festen Mitarbeitenden aus Gründen des programmlichen
Abwechslungsbedürfnisses sowie aufgrund verhaltens- oder personenbedingter
Gründe weiterhin zulässig. Etwaige Beendigungsmitteilungen erfolgen
ausschließlich unter Wahrung der tarifvertraglich vereinbarten Schutzfristen.
Wird es Ausgleichsregelungen für freie Mitarbeitende geben, die Beschäftigung
verlieren werden?
Ein zentraler Punkt in den Tarifverhandlungen war es, im Sinne der
Fürsorgepflicht einen Kompromiss mit den Gewerkschaften zu finden, um auf
finanzielle Härten für freie Mitarbeitende zu reagieren, die von den
Programmeinschnitten deutlich betroffen sind. Hier geht es um
arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende, die zum Teil viele Jahre für den MDR
tätig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Antrag auf eine
Ausgleichssonderzahlung zu stellen. Ein Anspruch auf die Ausgleichssonderzahlung
besteht nur, wenn die tarifvertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt
sind.
Die tariflichen Ausgleichszahlungen werden ausschließlich in einem eng
begrenzten Zeitraum und in einem eng begrenzten Maße auf der Grundlage
erbrachter Leistungen gewährt.
Mit den Gewerkschaften wurde für einen festgelegten, kurzen Zeitraum verhandelt,
dass ein tariflicher Anspruch auf Ausgleichssonderzahlung nur für die freien
Mitarbeitenden besteht, die besonders von den Programmeinschnitten
(Mittagsmagazins, MDR um 2 und Tatort/ Polizeiruf) betroffen sind. Hierbei
werden die Honorare für geleistete Tätigkeiten im Jahr 2025 mit den Honoraren
für geleistete Tätigkeiten im Betrachtungszeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2027
verglichen. Fallen die Honorare niedriger als in 2025 aus, hat der Mitarbeitende
einen tariflichen Anspruch auf eine Ausgleichssonderzahlung gestaffelt nach der
Anzahl der wiederkehrenden Jahre im MDR. Dementsprechend bemessen sich die
tariflichen Ansprüche gestaffelt nach der Differenz zwischen den ermittelten
Bezügen des Betrachtungszeitraums (01.04.2026 - 31.03.2027) auf der Grundlage
erbrachter Leistungen und unter Berücksichtigung von
- 90% der Vorjahresbezüge des Kalenderjahres 2025 (ab 20 Jahren wiederkehrender
Tätigkeit für den MDR)
- 85% der Vorjahresbezüge des Kalenderjahres 2025 (10-19 Jahre wiederkehrender
Tätigkeit für den MDR)
- 80% der Vorjahresbezüge des Kalenderjahres 2025 (1-9 Jahre wiederkehrender
Tätigkeit für den MDR)
Um einer möglichen Fehlinterpretation vorzubeugen: die Zahlen bedeuten nicht
80%/ 85%/ 90% der gesamten Vorjahresbezüge, sondern lediglich des
Differenzbetrages im individuellen Einzelfall.
Wie ist das Verfahren geplant?
Die betroffenen freien Mitarbeitenden können im Zeitraum vom 1. April bis zum
30. Juni 2027 einen entsprechenden Antrag stellen. Für eventuelle Streitfälle
ist die Einrichtung einer paritätisch besetzten Kommission vorgesehen, die auf
Antrag der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitenden angerufen werden kann.
Fazit:
Mit der erzielten Einigung wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein
Ausgleich geschaffen, der sowohl den notwendigen wirtschaftlichen
Konsolidierungsschritten des MDR als auch der sozialen Verantwortung
insbesondere gegenüber den von den programmstrategischen Maßnahmen besonders
betroffenen Mitarbeitenden Rechnung trägt.
Die Einigung steht wie immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die
Gremien der beteiligten Tarifpartner. Die Erklärungsfrist wurde auf den
23.06.2026 festgelegt.
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OTS: MDR Mitteldeutscher Rundfunk
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