|
Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet das heute veröffentlichte
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur
Implementierung von Umweltrecht als Lehrstück für erfolgreiche Umweltpolitik.
Das Gutachten beleuchtet Defizite bei der aktuellen Umsetzung von Umweltrecht,
analysiert deren Ursachen, unterbreitet Lösungsvorschläge und betont die
Wichtigkeit des Verbandsklagerechts. Die DUH fordert von der Bundesregierung,
den Empfehlungen des SRU zu folgen und demokratische Beteiligungsrechte für ein
wirksames Umweltrecht zu verteidigen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Verbandsklagen sind von
herausragender Bedeutung für die effektive Umsetzung von Umweltrecht - das
unterstreicht auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten.
Mit der Einhaltung geltenden Umweltrechts kann kontrolliert werden, was mit
Individualklagen in aller Regel nicht möglich ist. Genau das macht einen
gesunden Rechtsstaat aus. Die klageberechtigten Verbände sind mit Verbandsklagen
überproportional erfolgreich und machen mit Augenmaß Gebrauch von diesem
Instrument. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Kritik des
Sachverständigenrates für Umweltfragen an den geplanten Abschwächungen der
Klagerechte mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes."
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Sachverständigenrat für
Umweltfragen hat als erstes Beispiel die Luftreinhaltepolitik ausgewählt, aus
unserer Sicht eines der prominentesten Beispiele für flächendeckende
Vollzugsdefizite, für das wir uns seit Jahrzehnten engagieren. Der
Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde über viele Jahre in
zahlreichen Städten mit massiven Gesundheitsschäden überschritten. Wir haben mit
zahlreichen, durchweg erfolgreichen Verbandsklagen bewirkt, dass die
Schadstoffkonzentrationen in den betroffenen Städten gesunken sind. Die Klagen
sind also eindeutig Teil der Lösung. Das bestätigt auch der Sachverständigenrat
für Umweltfragen in seinem Gutachten."
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: " Seit einiger Zeit stehen
insbesondere auch Beteiligungsrechte und das materielle Umweltrecht unter hohem
Druck. Eine Beschleunigung von Verfahren ist wichtig, darf aber nicht mit der
Absenkung von etablierten Standards einhergehen. Zudem hat die möglichst
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren eine akzeptanzfördernde
Wirkung für die jeweiligen Projekte - davon profitiert auch die Politik. Der
Sachverständigenrat für Umweltfragen mahnt deshalb zur Vorsicht bei der weiteren
Beschleunigungsgesetzgebung. Wir appellieren an alle Entscheidungsträgerinnen
und -träger, diesen Empfehlungen zu folgen und demokratische Beteiligungsrechte
unbedingt zu verteidigen."
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6296733
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|