|
Frankfurt am Main (ots) -
- Start am 18. Juni 2026
- Förderkredite von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben für Unternehmen jeder
Größe
- Förderung für Vorhaben außerhalb des EEGs
Die KfW stärkt den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien mit einem neuen
Förderangebot. Ab sofort ergänzt das Programm "Erneuerbare Energien Plus" die
bestehende Produktfamilie in diesem Bereich. Mit dem Angebot finanziert die KfW
Unternehmensinvestitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte
aus regenerativen Energiequellen sowie in Energiespeicher. Sowohl der Erwerb
neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Anlagen sind förderfähig.
Pro Vorhaben steht ein Kredithöchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro zur
Verfügung. Unternehmen jeder Größe können den Förderkredit ab dem 18. Juni 2026
über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl beantragen.
Das Programm zielt darauf ab, insbesondere die Vermarktung von Strom über
sogenannte Direktlieferverträge zu unterstützen. Dabei ist der Verkauf des
erzeugten Stroms nicht durch staatliche Förderungen wie die Einspeisevergütung
aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert, sondern ausschließlich
über Vereinbarungen zwischen Stromerzeugern und anderen Marktteilnehmern.
Insgesamt befindet sich der marktbasierte Ausbau noch in der Entwicklungsphase
und Finanzierungspartner sind mit mehr Komplexität konfrontiert als im
regulierten Marktsegment. "Erneuerbare Energien Plus" adressiert die dadurch
entstehenden Hemmnisse und schafft verlässliche Planungssicherheit.
Melanie Kehr, für die Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt:
"Mit attraktiven Finanzierungsbedingungen, insbesondere für Projekte mit
Stromvermarktung über Direktlieferverträge, sendet das neue Förderprogramm
'Erneuerbare Energien Plus' ein wichtiges Signal in den Markt und stärkt den
Zugang zu grünem Strom für Industrie und Mittelstand. Außerdem setzen wir klare
Anreize für den Einstieg in neue, nachhaltige Lösungen für Strom und Wärme sowie
die Modernisierung bestehender Anlagen. So machen wir die Energiewende für
Unternehmen finanzierbar und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts Deutschland."
Die Förderung ist an keinen Mindestkreditbetrag gebunden und kann in Summe oder
in Teilbeträgen abgerufen werden. Auch Globaldarlehen an Landesförderinstitute
oder die Kombination mit anderen Fördermitteln sind möglich. Davon ausgenommen
sind Anlagen, die bereits eine Förderung nach dem EEG, der Bundesförderung für
effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare
staatliche Förderung erhalten. Der Investitionsort der förderfähigen Maßnahmen
kann innerhalb der EU sowie im Vereinigten Königreich und Norwegen liegen.
Detaillierte Produktbedingungen und tagesaktuelle Zinskonditionen sind abrufbar
unter https://www.kfw.de/570 (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/E
nergie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Plus-(570-5
71)/?redirect=798656) .
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Aenne Frankenberger,
Tel. +49 697431-5792
E-Mail: mailto:aenne.frankenberger@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/6296995
OTS: KfW
|