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Frankfurt am Main (ots) -
- Programm läuft weiter, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht
sind - maximal bis Jahresende
- Förderkredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, Zinssatz wird aus
Bundesmitteln verbilligt
- Förderung adressiert gezielt den Bauüberhang - Baugenehmigung muss bei
Antragstellung vorliegen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW
verlängern die im Dezember 2025 befristet eingeführte Förderung des
Effizienzhaus 55-Standards für Neubauten: Das auf den Abbau des Bauüberhangs im
Wohnungsbau abzielende Angebot kann in Anspruch genommen werden, bis die
bereitgestellten Bundesmittel aufgebraucht sind - längstens jedoch bis zum
Jahresende. Der Bund hat die entsprechende Förderrichtlinie über die zunächst
für den 30. Juni 2026 festgelegte Befristung hinaus bis zum 31. Dezember 2026
verlängert. Die Effizienzhaus 55-Förderung ist in das bestehende
KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.
Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt:
"Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bauministerium die Effizienzhaus 55-Förderung
zur Aktivierung des Bauüberhangs weiter anbieten zu können. Für baureife
Projekte mit vorliegender Baugenehmigung bieten wir privaten und gewerblichen
Investoren aus Mitteln des Bundes zinsverbilligte KfW-Kredite zu attraktiven
Konditionen. Kommunale Gebietskörperschaften können Zuschüsse beantragen. Um
eine Förderung erhalten zu können, müssen die Neubauten zu 100 Prozent auf Basis
Erneuerbarer Energien beheizt werden. So tragen wir dazu bei, dass der Neubau
stimuliert wird, Wohnnebenkosten langfristig bezahlbar bleiben und der
Klimaschutz im Gebäudesektor vorankommt."
Zu den Eckdaten der Förderung:
- Gefördert wird der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden,
- die die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen
- bei denen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie eingesetzt werden und
- für die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt
bzw. bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht
genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben
Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung
des Vorhabens begonnen werden darf
- Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt
werden. Der Zinssatz orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des
Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Aktuell
liegt er für ein Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien
Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung bei 1,0 Prozent effektivem Jahreszins.
- Für Nichtwohngebäude kann die Effizienzhaus 55-Förderung ebenfalls in Anspruch
genommen werden.
- Kommunale Gebietskörperschaften können einen Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent
direkt bei der KfW beantragen.
- Wichtig ist für alle Neubauvorhaben: Die Antragstellung erfolgt vor
Vorhabenbeginn
- Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die
KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein
Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die detaillierten Produktbedingungen und Zinskonditionen sind abrufbar unter
http://www.kfw.de/297 , http://www.kfw.de/299 und http://www.kfw.de/498 .
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Christine Volk,
Tel. +49 69 7431-3867
E-Mail: mailto:christine.volk@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/6297949
OTS: KfW
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