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Bonn (ots) - Das Garagendach als Energiequelle
Wer eine Betonfertiggarage besitzt, verfügt häufig über eine geeignete Grundlage
für eine Solaranlage - zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik oder zur
Warmwasserbereitung durch Solarthermie. Beide Technologien können dazu
beitragen, Energiekosten zu senken und die Abhängigkeit von Preisschwankungen am
Strom- und Wärmemarkt zu verringern.
Viele Betonfertiggaragen werden mit einer vorgesehenen Dachlast von mindestens
1,5 kN/qm angeboten. Dieser Wert umfasst in der Regel Eigengewicht, Schnee- und
Verkehrslasten und kann - je nach Auslegung - die Installation einer PV- oder
Solarthermieanlage ermöglichen. Ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Anlage
zulässig ist, muss im Einzelfall anhand der Statik der jeweiligen Garage und der
geplanten Anlagenausführung geprüft werden.
Statische Eignung und praktische Vorteile
Bei gemauerten Garagen ist die Tragfähigkeit des Dachs meist individuell durch
eine fachkundige Person zu beurteilen. Bei Betonfertiggaragen erleichtern
herstellerseitige Standardstatiken die Prüfung. "Die Betonfertiggaragen unserer
Hersteller sind typischerweise für bestimmte Dachlasten - häufig mindestens 1,5
kN/qm - bemessen", erklärt Martin Heimrich von der Fachvereinigung
Betonfertiggaragen e. V. "Ob eine konkrete Solaranlage zulässig ist, sollte
immer mit Blick auf die Statik und die geplante Unterkonstruktion geprüft
werden."
Das übliche Flachdach eignet sich gut für aufgeständerte Montagesysteme. Je nach
statischer und konstruktiver Situation sind Lösungen möglich, bei denen die
Dachabdichtung nicht durchdrungen wird und die Entwässerung erhalten bleibt. Die
begrenzte Fläche eines Garagendachs lässt zwar nur eine begrenzte Zahl an
PV-Modulen zu, kann aber einen Teil des Haushaltsstroms und - in Kombination mit
einer Wallbox - das Laden eines Elektrofahrzeugs unterstützen. Eine
Solarthermieanlage kann die PV-Anlage ergänzen oder eine Alternative darstellen,
etwa zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung.
Förderung und Fazit
Für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen kommen - je nach Anwendungsfall,
Gebäudesituation und Antragsteller - unterschiedliche Förder- und
Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht. Dazu zählen insbesondere zinsgünstige
Kredite wie das KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (270) sowie
gegebenenfalls weitere Förderungen im Rahmen aktueller Bundes-, Landes- oder
Kommunalprogramme. Auch steuerliche Regelungen können bei privaten PV-Anlagen
relevant sein. Da Förderbedingungen und Voraussetzungen sich ändern können,
sollte der aktuelle Stand vor einer Investitionsentscheidung stets individuell
geprüft werden.
Die Betonfertiggarage ist mehr als ein Unterstellplatz: Wird das Flachdach im
Rahmen der statischen Möglichkeiten für eine Solaranlage genutzt, kann dies dazu
beitragen, Energiekosten dauerhaft zu senken und Fördermittel zu nutzen. Wer neu
baut oder eine Bestandsgarage nachrüstet, sollte diese Option frühzeitig mit
Garagenhersteller, Fachplanern und ausführenden Betrieben besprechen.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Fachvereinigung
Betonfertiggaragen e. V. unter http://www.betonfertiggaragen.de/
Pressekontakt:
S/O/G GmbH
Mathieu Lecomte
+49 541 35848-15
mailto:ml@s-o-g.com
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/52763/6300094
OTS: Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V.
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