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Berlin (ots) - Hanseatisches Oberlandesgericht gibt der sofortigen Beschwerde
von
Christian Ulmen gegen die erstinstanzliche Entscheidung
des Landgerichts Hamburg überwiegend statt und erlässt eine
weitere Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL.
Der SPIEGEL hatte in einem auf der Titelseite angekündigten Artikel vom
20.03.2026 (Ausgabe Nr. 13/2026) unter der Überschrift "Entblößt im Netz" (sowie
über http://www.spiegel.de ) über Vorwürfe der früheren Ehefrau unseres
Mandanten, Collien Fernandes, berichtet. Wir hatten für unseren Mandanten
Christian Ulmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dem Antrag
hatte das Landgericht Hamburg bereits teilweise mit Beschluss vom 08.05.2026
stattgegeben (siehe unsere Presseerklärung vom 08.05.2026). Soweit dem Antrag
nicht stattgegeben worden war, hatten wir gegen die Entscheidung sofortige
Beschwerde eingelegt. Über diese hat das Hanseatische Oberlandesgericht nunmehr
mit Beschluss vom 22.06.2026 überwiegend zu Gunsten unseres Mandanten
entschieden:
1.
Demnach wurde dem SPIEGEL nunmehr per einstweiliger Verfügung untersagt, in
Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken, dieser habe
Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigten,
hergestellt und/oder verbreitet.
Anders als das Landgericht Hamburg geht das Hanseatische Oberlandesgericht
zutreffend davon aus, dass der entsprechende Verdacht im SPIEGEL sowohl im
Hinblick auf die Herstellung wie auch im Hinblick auf die Verbreitung von
Deepfake-Videos erweckt werde. Der Senat betont sogar, dass es sich um eine
zwingende Verdachtserweckung handele. Für diese fehle es an dem erforderlichen
Mindestbestand an Beweistatsachen. Weder aus der eidesstattlichen Versicherung
noch aus der Strafanzeige von Frau Fernandes ergebe sich, dass diese unserem
Mandanten die Herstellung und Verbreitung von Deepfake-Videos vorwerfe. Nichts
anderes gelte für die vom SPIEGEL vorgelegte eidesstattliche Versicherung der
Schwester von Frau Fernandes und für die Mail unseres Mandanten an seinen
Strafverteidiger.
Das nunmehr ausgesprochene Verbot ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil
insbesondere der vom SPIEGEL erweckte Verdacht, unser Mandant habe
Deepfake-Videos hergestellt und/oder verbreitet, eine unverhältnismäßige, an
Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine
undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge hatte. Dies ging sogar so
weit, dass die gegenüber unserem Mandanten erhobenen Vorwürfe unter dem
Schlagwort "virtuelle Vergewaltigung" mit realen Vergewaltigungsfällen wie denen
von Gisèle Pelicot und Jeffrey Epstein gleichgestellt wurden, was zu einer
hochgradigen Vorverurteilung unseres Mandanten beigetragen hat.
2.
Weiterhin wurde dem SPIEGEL vom Hanseatischen Oberlandesgericht untersagt,
einzelne Textpassagen aus einer E-Mail unseres Mandanten an seinen
seinerzeitigen Strafverteidiger indirekt zu zitieren. Die Untersagung begründet
der Senat mit der vorzunehmenden Abwägung, die im Hinblick auf die untersagten
Textpassagen zu Gunsten von Christian Ulmen ausfalle.
3.
Nicht stattgegeben hat das Hanseatische Oberlandesgericht unsere Beschwerde,
soweit diese sich gegen den erweckten Verdacht richtete, unser Mandant habe
körperliche Übergriffe beziehungsweise Körperverletzungen gegenüber seiner
früheren Ehefrau begangen und diese im Januar 2023 auf Mallorca in der
gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt beziehungsweise gewaltsam am
Verlassen der Wohnung gehindert. Wir hatten die entsprechende Verdachtserweckung
insbesondere mit der Begründung gerügt, dass unseren Mandanten entlastender
Sachverhalt nicht in die Berichterstattung eingeflossen sei, so sein Bestreiten
der Vorwürfe und der Umstand, dass nicht nur unser Mandant, sondern auch Frau
Fernandes von den durch Dritte herbeigerufenen Beamten vorübergehend
festgenommen worden sei, was im streitgegenständlichen Artikel unerwähnt blieb.
Dieser Rechtsaufassung wollte sich das Hanseatische Oberlandesgericht nicht
anschließen. Soweit entlastender Sachverhalt nicht in die Berichterstattung
eingeflossen sei, gehe dies darauf zurück, dass die vormaligen Rechtsanwälte
unseres Mandanten dem SPIEGEL mittels einer Vertraulichkeitsvereinbarung
untersagt hätten, entlastenden Sachverhalt in die Berichterstattung einfließen
zu lassen.
Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist für unseren Mandanten
von besonderer Bedeutung. Es wäre zu wünschen, dass die Entscheidung zur
Versachlichung der öffentlichen Debatte beiträgt und die immense Vorverurteilung
unseres Mandanten eingestellt wird. Wir appellieren im Namen unseres Mandanten
daran, die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abzuwarten. Soweit
Frau Fernandes unseren Mandanten in Spanien angezeigt hat, hat das
Bezirksgericht in Palma de Mallorca seine Zuständigkeit verneint. Das in Potsdam
geführte Ermittlungsverfahren befindet sich im Anfangsstadium. Relevante
Ermittlungsergebnisse wurden bislang nicht erzielt.
Pressekontakt:
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
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