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Berlin, Datteln, Friedrichsthal, Oberursel (ots) - Vor der Entscheidung im
Deutschen Bundestag: Fachleute sehen Risiken bei geplanter Gleichstellung von
Ersatzgeld und Realkompensation
Vor der morgigen Entscheidung über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 25. Juni
2026 im Deutschen Bundestag warnt eine Fachrunde vor einer Fehlsteuerung bei der
naturschutzrechtlichen Kompensation. Fachleute aus Wissenschaft und Planung
sowie Vertreter von Vorhabenträgern aus dem Bereich Netzausbau diskutierten in
Berlin über die geplante Gleichstellung von Ersatzgeld und Realkompensation. Die
Landschaftsagentur Plus, die in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland als
Flächenagentur tätig ist, hatte zu dem parlamentarischen Austausch eingeladen.
Beschleunigung versprochen - Praxis warnt vor zusätzlicher Bürokratie
Wenn Infrastrukturprojekte wie der Bau von Straßen, Leitungen oder
Gewerbegebieten in Natur und Landschaft eingreifen, müssen diese Eingriffe
naturschutzrechtlich ausgeglichen werden. Dies geschieht bislang vor allem durch
konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese sogenannte Realkompensation
steht nun im Zentrum der Debatte: Ersatzgeld soll ihr bei bestimmten Vorhaben
gleichgestellt werden.
Die Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Dieses Ziel unterstützen die Diskussionsteilnehmer ausdrücklich. Kritisch sehen
sie jedoch, dass ausgerechnet ein bewährtes System der naturschutzrechtlichen
Kompensation geschwächt werden soll. Bislang liegt kein belastbarer Nachweis
dafür vor, dass Realkompensation den Infrastrukturausbau maßgeblich verlangsamt.
Auch dass Ersatzgeld tatsächlich beschleunigt, wurde in der Runde bezweifelt.
Prof. Dr.-Ing. Dr. jur. Andreas Mengel, Professor für Infrastruktur-, Planungs-
und Umweltrecht an der Universität Kassel, sagte bei der Veranstaltung: "Es ist
aus meiner Sicht keineswegs so, dass durch die Gleichstellung von Ersatzgeld und
Realkompensation die Dinge schneller und einfacher gehen. Es fängt schon damit
an, dass gefordert wird, die Ersatzzahlung müsse gleichwertig sein. Das ist
unheimlich schwer nachzuweisen. Da hängt sehr viel dran, wo ich sagen würde: Das
macht die Dinge kompliziert. Den Beschleunigungseffekt würde ich sehr infrage
stellen."
Ein Versprechen ohne Beleg
Die Erfahrungen der Diskussionsteilnehmer waren eindeutig: Naturschutzrechtliche
Realkompensation ist kein maßgeblicher Bremsklotz für Infrastrukturvorhaben.
Kompensationsmaßnahmen hätten bislang kein Verfahren scheitern lassen,
schilderten Vertreter aus der Praxis. Bei aktuellen Vorhaben stünden teils sogar
mehr geeignete Flächen zur Verfügung, als tatsächlich benötigt würden. Umso mehr
stellt sich die Frage, worauf die Annahme beruht, dass eine Ersatzgeldzahlung
Infrastrukturvorhaben künftig schneller machen soll.
Aufgaben verschwinden nicht - sie wechseln lediglich den Organisator
Die geplante Regelung beseitigt keine Aufgaben. Sie verschiebt sie lediglich.
Heute übernehmen Flächenagenturen, Planungsbüros und Vorhabenträger gemeinsam
mit Flächeneigentümern die Flächensicherung, Planung und Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen. Künftig müssten Bund oder Länder diese Aufgaben über
Fonds und neue Verwaltungsstrukturen organisieren. Ein funktionierendes System
würde damit gegen ein bislang nicht erprobtes Verwaltungsmodell ausgetauscht.
Das wäre keine Entbürokratisierung.
Nicole Büsing, technische Geschäftsführerin der Landschaftsagentur Plus, sagte:
"Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Über mehr als zwanzig Jahre sind
bundesweit tragfähige Kooperationen mit Landwirten, Waldeigentümern und weiteren
Flächeneigentümern entstanden. Realkompensation funktioniert heute vor allem
deshalb, weil sie auf Freiwilligkeit, regionalen Netzwerken und gegenseitigem
Vertrauen basiert. Dieses Vertrauen kann nicht einfach durch staatliche Fonds
oder Verwaltungsverfahren ersetzt werden."
Natürliche Infrastruktur stärken - aber das wichtigste Instrument schwächen?
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll künftig nicht nur technische
Infrastruktur, sondern ausdrücklich auch natürliche Infrastruktur als
überragendes öffentliches Interesse gestärkt werden. Umso widersprüchlicher
erscheint es, gleichzeitig genau das Instrument zurückzudrängen, mit dem
natürliche Infrastruktur heute entsteht. Wer natürliche Infrastruktur stärken
will, sollte das bewährteste Instrument zu ihrer Umsetzung nicht schwächen,
sondern stärken.
Worum es in dieser Debatte ausdrücklich nicht geht
In der öffentlichen Diskussion entsteht häufig der Eindruck, die geplante
Ersatzgeldregelung betreffe den Schutz einzelner Arten wie Feldhamster,
Zauneidechse oder Kiebitz. Das ist missverständlich, denn hier geht es um
unterschiedliche Rechtsinstrumente. Artenschutzrechtliche Anforderungen bleiben
unverändert bestehen. Auch der forstrechtliche Ersatz, also der Ausgleich von
Waldverlusten, bleibt bestehen. Die Ersatzgeldregelung verändert diese Bereiche
nicht.
Die aktuelle Diskussion betrifft ausschließlich die naturschutzrechtlichen
Kompensationsmaßnahmen. Es geht also um die Frage, wie unvermeidbare Eingriffe
in Natur und Landschaft ausgeglichen werden: weiterhin durch konkrete Maßnahmen
in der Landschaft oder künftig verstärkt durch Geldzahlungen in staatlich
organisierte Fonds.
Über die Landschaftsagentur Plus
Die Landschaftsagentur Plus ist eine Flächenagentur und wurde 2011 gegründet.
Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der RAG Montan Immobilien. Rund
30 Mitarbeitende arbeiten an den Standorten Datteln, Oberursel und
Friedrichsthal. Die Fachagentur entwickelt, plant und begleitet
Kompensationsmaßnahmen, Flächenpools, Ökokonten, Artenschutzmaßnahmen,
Gewässerrenaturierungen und Projekte zur Stärkung von Ökosystemleistungen. Sie
ist Mitglied im Bundesverband der Flächenagenturen, BFAD e.V.
Weitere Informationen und ein Videobeitrag zur Fachveranstaltung:
https://scomp.ly/kn9kvd9
Pressekontakt
Landschaftsagentur Plus GmbH
Ludger Vortmann
+49 162 189 64 09
mailto:vortmann@landschaftsagenturplus.de
Vogelsangweg 21-23
45711 Datteln
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/181671/6301478
OTS: Landschaftsagentur Plus GmbH
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