|
WIESBADEN (ots) -
- Langfristige Rückgänge bei Ehescheidungen und Eheschließungen
- Bei Scheidungen steigt der Anteil der Familien mit zwei und mehr betroffenen
Kindern
- Scheidung erfolgte im Durchschnitt nach knapp 15 Ehejahren
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 130 100
Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag
die Zahl damit etwas höher als im Vorjahr (+0,6 % oder 716 Scheidungen).
Langfristig betrachtet geht die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre
seit gut 20 Jahren zurück: 2025 waren es 39,2 % weniger Scheidungen als 2003,
als die Zahl den höchsten Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht hatte.
Im Jahr 2023 fiel sie auf den bisher niedrigsten Stand, seitdem hat sie leicht
zugenommen. Je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden 1,56 Ehen im Jahr 2025
geschieden. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber 2024 (1,54
Scheidungen je 1 000 Einwohner).
Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2025 wurden
348 800 Ehen geschlossen, das waren 0,1 % oder 403 weniger als 2024 und 8,9 %
weniger als 2003. Die Zahl der Eheschließungen erreichte damit den niedrigsten
Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950.
339 900 Ehen wurden zwischen Mann und Frau geschlossen (2024: 340 400), 8 900
Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts (2024: 8 800).
113 400 Scheidungskinder im Jahr 2025
Bei etwas mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2025 waren minderjährige
Kinder betroffen (51,7 % beziehungsweise rund 67 200 Scheidungen). Der bisher
niedrigste Anteil wurde im Jahr 1999 erreicht (48,2 % beziehungsweise rund 91
800 Scheidungen), die niedrigste Zahl im Jahr 2023 (50,8 % beziehungsweise rund
65 600 Scheidungen).
Bei den im Jahr 2025 geschiedenen Ehen mit minderjährigen Kindern hatten 47,6 %
ein Kind, 40,5 % zwei und 11,9 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich ein
langjähriger Trend fort: Der Anteil der Ehescheidungen mit einem Kind nimmt ab,
der Anteil mit zwei oder mehr Kindern nimmt dagegen zu. Insgesamt waren im Jahr
2025 etwa 113 400 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Scheidung meist nach einjähriger Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner
Die meisten der geschiedenen Ehen (81,0 %) wurden nach einer vorherigen
Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung
machten einen Anteil von 18,0 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar
vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen
zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht
maßgebend.
Im Durchschnitt waren die im Jahr 2025 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 7
Monate verheiratet. Bei etwa 20 800 oder 16,0 % der Paare erfolge die Scheidung
im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil
noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen
und liegt seitdem zwischen 16 und 18 %.
Bei 90,1 % der Ehescheidungen wurde 2025 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des
Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 5,8 % wurde der Antrag von beiden
zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,1 % stimmte der Ehegatte oder die
Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.
Mehr Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen
Im Jahr 2025 ließen sich rund 1 700 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies
waren 10,0 % oder 154 gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2024.
Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,3 % aller Ehescheidungen
des Jahres 2025. Die "Ehe für alle" war in Deutschland im Oktober 2017
eingeführt worden.
Methodische Hinweise
Das Statistische Bundesamt ist gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet,
Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse geheim zu halten.
Bisher wurde das für die Eheschließungen mithilfe von Vergröberungen oder
Zellsperrungen getan. In Zeiten immer flexibler werdender Datenangebote in
Datenbanken und der wachsenden Bedeutung kleinräumiger Daten stoßen diese
individuellen Regelungen jedoch an ihre Grenzen. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird
die sogenannte Cell-Key-Methode auf alle Ergebnistabellen der
Eheschließungsstatistik angewandt. Bei dieser Methode werden bei der Erzeugung
der Ergebnisse leichte Veränderungen der Fallzahlen vorgenommen. Einigen wird
ein kleiner "Überlagerungswert" zugewiesen (zum Beispiel +2 oder -1). Für alle
Berechnungen (zum Beispiel der Heiratsziffern der Ledigen) werden die
überlagerten Ergebnisse (das heißt: die Summe aus Originalergebnis und
"Überlagerungswert") verwendet. Die Statistische Geheimhaltung der
Scheidungsstatistik wird weiterhin mit vergröberten Tabellen und gegebenenfalls
Zellsperrungen gewährleistet.
Weitere Informationen:
Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen und Eheschließungen
sind in den entsprechenden Statistischen Berichten auf der Themenseite
"Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften" sowie über die
Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu
Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Demografische Analysen
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6302545
OTS: Statistisches Bundesamt
|