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Sperrfrist: 30.06.2026 05:00
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Berlin (ots) - Die Berliner Senatskanzlei prüft aktuell, ob Matthias Hundt (CDU)
Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von gut 50.000 Euro hat.
Bei der Prüfung geht es auch um die Frage, der Rücknahme seiner Ernennung zum
Staatssekretär am 18. März 2026. Das teilte die Senatskanzlei der Redaktion
rbb24 Recherche auf Anfrage mit.
Grundlage der laufenden Prüfung ist das Beamtenstatusgesetz. Das Gesetz regelt
die Voraussetzungen der Ernennung zum Beamten und gilt auch für Staatssekretäre.
Matthias Hundt wurde am 2. Juni offiziell aus dem Amt entlassen. Bislang hat er
nach Auskunft der Senatskanzlei kein Übergangsgeld erhalten.
Matthias Hundt war von Anfang März bis Mitte Mai als Staatssekretär für die
Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in Berlin zuständig. Der
regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte ihn aus mehreren Bewerbern
ausgewählt.
Am 26. Mai bat Hundt den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung. Die
Redaktionen rbb24 Recherche und mdr Investigativ hatten zuvor über ein
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit der
Insolvenz einer Firma Hundts berichtet.
Weder Matthias Hundt noch sein Presseanwalt haben auf eine Anfrage von rbb24
Recherche geantwortet.
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