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Berlin (ots) -
- Pestizidausbringung per Hubschrauber im Lebensraum des bedrohten
Mosel-Apollofalters
- Eilverfahren der DUH: Oberverwaltungsgericht sieht Rechtmäßigkeit ausdrücklich
als offen an - Überweisung an den Europäischen Gerichtshof möglich im
Hauptsacheverfahren gegen die diesjährigen Genehmigungen
- DUH fordert, Sondergenehmigungen für Hubschrauberspritzungen zurückzunehmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Unterstützung von Melanargia e.V. eine
wichtige Etappe zum Schutz des bedrohten Mosel-Apollofalters erreicht: Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat im Beschwerdeverfahren der DUH
die Rechtmäßigkeit der Genehmigung kritisch bewertet. Anders als das
Verwaltungsgericht Koblenz angenommen hatte, sei die Ausnahmegenehmigung nicht
klar rechtmäßig. Vielmehr sei die Rechtmäßigkeit als offen zu bewerten. Zentrale
Belange des Arten-, Natur- und Habitatschutzes seien ungeklärt und bedürften
eingehender Prüfung (1 B 10852/26.OVG).
Es sei beispielsweise entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht
offenkundig, dass die streng geschützte Art in den betroffenen Gebieten
vollständig ausgestorben ist. Auch sei der Eilantrag nicht kontraproduktiv, wie
das VG entschieden hatte. Die Einstellung der Fungizidausbringung per
Hubschrauber müsse nicht zwangsläufig zu einer Aufgabe der Bewirtschaftung
führen. Das OVG weist auf schonendere Alternativen zur Hubschrauberausbringung
und strengere Abstandsregelungen hin.
Im Ergebnis wies das OVG die Beschwerde der DUH zwar zurück. Die Spritzungen
bleiben wegen der offenen Erfolgsaussichten deshalb vorläufig erlaubt, weil das
Gericht im Eilverfahren für die laufende Saison die wirtschaftlichen Risiken für
die Winzer höher gewichtet als die noch nicht abschließend geklärten Gefahren
für den Mosel-Apollofalter. Das Hauptsacheverfahren wird aber klären, ob u.a.
die Artenschutzprüfung ausgereicht hat oder ob es eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung braucht.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Beschluss zeigt, dass die seit
Jahren immer wieder erteilten sogenannten Sondergenehmigungen für die
Giftspritzungen auf den Prüfstand gehören. Wir setzen uns ein für wirksamen
Artenschutz im Moseltal. Das heißt: eine Prüfung der Natura-2000-Verträglichkeit
und der Umstieg auf einen naturnahen Weinbau, der nicht auf überholte
Risikotechnik aus der Luft setzt. Eine obergerichtliche Klärung dazu ist lange
überfällig."
Tim Laußmann, Vorsitzender von Melanargia e.V.: "Der Beschluss macht Hoffnung
auf eine richtungsweisende verwaltungsgerichtliche Entscheidung bezüglich der
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Hubschrauberspritzungen. Das Land
Rheinland-Pfalz muss sich von den Spritzungen durch Hubschrauber verabschieden
und die Pestizide zielgenauer ausbringen. Auch bei den verwendeten Mitteln muss
es Bewegung geben: Persistente PFAS-Pestizide gehören nicht in Schutzgebiete!
Das Ende der Hubschrauberspritzungen an der Untermosel ist aus unserer Sicht in
greifbarer Nähe. Dies wäre auch für die Menschen vor Ort eine erfreuliche
Entwicklung."
Hintergrund:
Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist
aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und darf nur
in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müssen verwendete Pestizide vom
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) explizit für
die Anwendung per Luftfahrzeug genehmigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz erteilt
regelmäßig Ausnahmegenehmigungen speziell für den Weinbau an Steilhängen der
Mosel - dem bevorzugten Lebensraum des Mosel-Apollofalters.
Die streng geschützte Apollofalter-Unterart kommt weltweit nur im unteren
Moseltal an offenen Felsformationen vor. Die Bestandssituation des
Mosel-Apollofalters hat sich in jüngerer Vergangenheit so sehr verschlechtert,
dass ein baldiges Aussterben der Art droht. In der Ende 2025 erschienen Roten
Liste der Tagfalter wird die Art als vom Aussterben bedroht (Rote Liste
Kategorie 1) eingestuft.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Dr. Tim Laußmann, erster Vorsitzender Melanargia e.V.
mailto:presse@melanargia.de
Dr. Caroline Douhaire, Kanzlei Geulen & Klinger
mailto:douhaire@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6305220
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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