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Schwerin (ots) - Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf von SPD, LINKEN und
GRÜNEN zur Änderung der Landesverfassung und des
Landesverfassungsgerichtsgesetzes beraten. Hintergrund des Vorhabens war
insbesondere eine Neuregelung des Verfahrens zur Wahl der Richter des
Landesverfassungsgerichts: Für deren Wahl hatte künftig die Koalitionsmehrheit
reichen sollen. Der Gesetzentwurf fand erwartungsgemäß nicht die für eine
Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Hierzu erklärt der
Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
"Eine Landesverfassung ist kein gewöhnliches Gesetz, sondern die staatliche
Grundordnung unseres Landes, und deshalb darf sie nicht aus bloßer Vorsorge oder
wegen tagespolitischer Szenarien geändert werden. Wer eine Verfassungsänderung
fordert, muss nachweisen, dass die bisherigen Regelungen nicht mehr
funktionieren - genau diesen Nachweis sind SPD, LINKE und GRÜNE schuldig
geblieben. Das Landesverfassungsgericht arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten
auf Grundlage der bestehenden Verfassung zuverlässig und die Präsidentin des
Gerichts hat selbst bestätigt, dass seine Arbeitsfähigkeit jederzeit
gewährleistet war.
Gleichzeitig widerspricht sich die Koalition mit ihrem eigenen Gesetzentwurf:
Wer ständig vor einer absoluten Mehrheit der AfD warnt, muss sich fragen lassen,
warum er ein Ersatzwahlverfahren schaffen will, das bei genau einer solchen
Mehrheit erst recht ausgenutzt werden könnte. Entweder glaubt die Koalition
ihren eigenen Warnungen nicht, oder ihr Gesetzentwurf ist politisch kurzsichtig.
Auch die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass der Entwurf erhebliche Schwächen
aufweist und zentrale Fragen ungeklärt geblieben sind. Dass die Koalition ihren
Gesetzentwurf noch während des laufenden Verfahrens nachbessern musste, zeigt,
wie unausgereift dieses Vorhaben war. Gerade im Verfassungsrecht verbietet sich
ein Arbeiten mit heißer Nadel. Verfassungsänderungen brauchen einen klar
belegbaren Bedarf und größtmögliche parteiübergreifende Zurückhaltung. Beides
war bei diesem Gesetzentwurf nicht gegeben."
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