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Köln (ots) - In einem offenen Brief an die Regierungschefs der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen (Hendrik Wüst), Bayern (Markus Söder), Hessen (Boris Rhein)
und Hamburg (Dr. Peter Tschentscher) hat VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow
vor einer Aufweichung des Kündigungsschutzes gewarnt. Im nachfolgenden ist der
Brief im Wortlaut dargestellt.
Sehr geehrte Herren Regierungschefs der Länder,
der Verband der Fach- und Führungskräfte der Chemie- und Pharmaindustrie
vertritt rund 30.000 Mitglieder in Deutschland - viele davon in den großen
Chemiearealen Ihrer Bundesländer. Unser Verband versteht sich als ausgleichende
Stimme der Chemie- und Pharmabranche und setzt sich zwischen Arbeitnehmer- und
Unternehmensinteressen für verantwortungsvolles Wirtschaften ein. Unsere
Mitglieder stehen in ihren Jobs täglich vor der Aufgabe, unter Bedingungen
wachsender Unsicherheit Entscheidungen zu treffen, Transformation zu gestalten
und langfristige Stabilität zu sichern.
Mit zunehmender Sorge verfolgt der VAA und sein Dachverband, die ULA, die
Forderungen nach einer Aufweichung des Kündigungsschutzes, die mal von der
Unternehmensgröße, mal von der Einkommenshöhe abhängig gemacht werden sollen. In
jedem Fall trifft es jedoch Fach- und Führungskräfte, also höher und höchst
qualifizierte Beschäftigte, die entscheidend zum Unternehmenserfolg beitragen.
Der Kündigungsschutz, so heißt es, sei eine Bremse für "Flexibilität",
"Wettbewerbsfähigkeit" und "Modernisierung". Doch diese Argumentation greift zu
kurz. Realistisch betrachtet arbeiten Spitzenkräfte selten im Takt kurzfristiger
Trends, denn Innovation in den deutschen Kernindustrien wie Chemie und Pharma
benötigt Zeit. Entwicklungszyklen dauern Jahre, manchmal Jahrzehnte. Know-how
sammelt sich nicht in Quartalen an, sondern durch verlässliche Zusammenarbeit.
Uns erreicht nun die Information, dass geplant sei, im kommenden
Koalitionsausschuss über eine Aufweichung des Kündigungsschutzes für sogenannte
Spitzenverdiener zu beraten. Vor einer solchen Aufweichung warnen wir
ausdrücklich. Selbst wenn diese in der abgeschwächten Variante einer
vierjährigen Probezeit für Neueinstellungen umgesetzt wird, so wird die Gruppe
der Fach- und Führungskräfte zu Beschäftigten zweiter Klasse degradiert. Denn
die Schutzbedürftigkeit von Beschäftigten lässt sich nicht allein am Gehalt
festmachen - erst recht nicht, wenn bereits das Erreichen der
Beitragsbemessungsgrenze das Ende der Schutzbedürftigkeit bedeuten soll.
Mit einer solchen Regelung wird gerade gegenüber denjenigen, die in Unternehmen
Verantwortung übernehmen und eine besondere Leistung erbringen, das fatale
Signal gesendet: Engagement, Leistung und die Übernahme von Verantwortung lohnen
sich nicht, sondern können im Gegenteil sogar mit Nachteilen verbunden sein.
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kommt es aber auf mutige,
motivierte und innovativ denkende Fach- und Führungskräfte an, die in ihren
Unternehmen und Teams zukunftsweisende Entscheidungen treffen. Der
Kündigungsschutz ist daher keine Wettbewerbsbremse, sondern eine notwendige
Voraussetzung für wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand.
Strategische Verantwortung erfordert Risiko und Rückhalt
Wer Teams, Projekte oder Abteilungen führt, trägt Verantwortung für viele
Faktoren: Mitarbeitende, wirtschaftliche Ergebnisse, strategische
Entscheidungen. Fach- und Führungskräfte managen zudem die aktuellen,
tiefgreifenden Transformationsprozesse.
Gerade in Zeiten von Unsicherheit, Digitalisierung und internationalem
Wettbewerbsdruck brauchen Führungskräfte Mut, Entscheidungen über die Zukunft zu
treffen und auch disruptive Veränderungen anzustoßen. Wer jederzeit um den
eigenen Arbeitsplatz fürchten muss, entscheidet nicht mehr aus Überzeugung,
sondern aus Furcht und Vorsicht. So entsteht kein Umfeld für vertrauensvolle
Beratungen und mutige Entscheidungen über die Zukunft.
Der Kündigungsschutz an sich ist keine Bremse für Wettbewerbsfähigkeit
Ein funktionierender Kündigungsschutz ist kein Hindernis für wirtschaftlichen
Erfolg. Er ist Ausdruck eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen
unternehmerischer Freiheit und persönlicher Sicherheit. Wer diesen Schutz
gezielt aufweicht, sendet ein problematisches Signal: Verantwortung übernehmen
bedeutet weniger Sicherheit. Führungskräfte sollen Risiken eingehen,
Innovationen vorantreiben und Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig sollen sie
akzeptieren, im Zweifel schneller austauschbar zu sein. Das widerspricht jeder
nachhaltigen Vorstellung moderner Führungskultur.
Einkommen allein ist kein Indikator für Schutzwürdigkeit
Besonders kritisch ist für uns die Überlegung, den Kündigungsschutz an
Einkommensgrenzen zu koppeln. Einkommen allein sagt nichts über Schutzwürdigkeit
aus. Viele Menschen haben sich über Jahre Verantwortung erarbeitet, stehen unter
hohem Leistungsdruck und tragen erhebliche persönliche Risiken. Gerade sie
benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Schon heute beobachten wir, dass immer
weniger Menschen Interesse an Führungsaufgaben und Verantwortungsübernahme
haben. Das ist in einer Zeit, in der mehr Verantwortung zwar höhere Einkommen,
aber auch deutlich höhere Sozialversicherungsbeiträge und weniger
Arbeitnehmerschutz bedeuten, auch wenig verwunderlich.
Mangelnde Flexibilität beim Kündigungsschutz ist ein Mythos
Wer den Eindruck erweckt, Kündigungen in Deutschland seien heute unmöglich, der
irrt. Arbeitgeber haben bereits heute vielfältige Wege, Entwicklungen in ihren
Geschäftsmodellen bei ihrer Personalpolitik zu berücksichtigen:
1. Kleinbetriebsausnahmen beim Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz gilt
grundsätzlich erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 KSchG),
sodass gerade junge, kleine oder wachstumsunsichere Betriebe (Start-ups) bereits
über hohe personelle Flexibilität verfügen.
2. Flexibilität durch befristete Verträge: Befristungsmöglichkeiten ermöglichen
es Betrieben bereits heute, auf Auftragsschwankungen, Projektarbeit und
konjunkturelle Unsicherheiten einzugehen.
3. Wirtschaftliche Anpassungen sind möglich - nur nicht willkürlich: Unternehmen
können betriebliche Kündigungen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage
aussprechen, beispielsweise bei Auftragsrückgang, Umstrukturierung oder
Standortverlagerung. Voraussetzung ist der Wegfall des Arbeitsplatzes und eine
ordnungsgemäße Sozialauswahl. Eine Sozialauswahl ist kein Kündigungsverbot,
sondern sorgt für eine möglichst faire Lastenverteilung und sozialen Ausgleich
4. Flexibilisierungsinstrumente in Krisenzeiten: Unternehmen haben die
Möglichkeit, beispielsweise mit Änderungskündigungen oder Kurzarbeit auch auf
wirtschaftliche Krisen zu reagieren.
Arbeitnehmerrechte sind ein Erfolg auch im globalen Wettbewerb
Deutschland steht im Wettbewerb um Talente, Expertise und
Führungspersönlichkeiten. Attraktiv wird unser Arbeitsmarkt nicht durch mehr
Unsicherheit, sondern durch Innovation gepaart mit Faktoren wie Fairness,
Stabilität und Vertrauen. Wer glaubt, Beschäftigte würden kreativer oder
leistungsfähiger, wenn ihre berufliche Existenz leichter infrage gestellt werden
kann, unterschätzt die Bedeutung von Loyalität und Verlässlichkeit. Zudem zeigt
die Vergangenheit: Arbeitnehmerrechte haben schon so manche Wirtschaftskrise
überdauert. Nicht durch Einschnitte im Arbeitnehmerschutz, sondern durch
Innovationen und Fortschritt war Deutschland so erfolgreich. Dahin müssen wir
zurück.
Das dänische "Flexicurity-Modell" enthält eine stärkere Absicherung, nicht nur
Flexibilität
Häufig wird in der Debatte um den Kündigungsschutz auf das dänische
"Flexicurity-Modell" verwiesen. Dabei wird jedoch übersehen, dass die dortige
Flexibilität bei Kündigungen nur deshalb gesellschaftlich akzeptiert ist, weil
sie mit einer deutlich stärkeren sozialen Absicherung, umfangreichen
Weiterbildungsangeboten und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verbunden wird.
Wer lediglich die Flexibilität übernehmen will, nicht aber die Sicherheit,
übernimmt nicht das dänische Modell, sondern lediglich dessen
arbeitgeberfreundlichsten Teil. Die strukturellen Unterschiede zwischen beiden
Arbeitsmärkten machen eine einfache Übertragung zudem kaum möglich.
In einem dynamischen Wettbewerb müssen auch Unternehmen dynamisch handeln
können. Natürlich brauchen Unternehmen Handlungsspielräume. Natürlich müssen
Fehlbesetzungen korrigiert werden können. Aber dafür existieren bereits heute
arbeitsrechtliche Instrumente. Eine generelle Schwächung des Kündigungsschutzes
löst keine strukturellen Probleme, sondern verlagert Risiken lediglich stärker
auf die Beschäftigten.
Daher appellieren wir an Sie, sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten: Stärken wir die Leistungsfähigkeit unseres
Wirtschaftsstandorts durch echte Wirtschaftsreformen und
Innovationssteigerungen. Unser hoher Standard an Arbeitnehmerrechten macht den
Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv. Er ist keine Schwäche.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Gilow, Hauptgeschäftsführer des VAA
Ansprechpartner für Rückfragen:
Patrick Herrmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiter der
Geschäftsführung, Telefon: +49 221 160010, E-Mail: patrick.herrmann@vaa.de,
www.vaa.de.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/134575/6306362
OTS: VAA - Führungskräfte Chemie
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