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Berlin (ots) - Der Vorstand der Bundesärztekammer kritisiert die im
Koalitionsausschuss beschlossene Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
in Verbindung mit der geplanten Pflicht zur Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Dazu erklärt der
Vorstand:
"Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis bewährt. Sie erspart
beispielsweise Patientinnen und Patienten mit leichten Infekten den Weg in die
Arztpraxis und verhindert damit, dass sie dort andere anstecken.
Wissenschaftliche Untersuchungen, unter anderem des Zentralinstituts für die
kassenärztliche Versorgung, haben gezeigt, dass die Telefon-AU nicht ursächlich
für den gestiegenen Krankenstand ist. Ein genereller Wegfall dieser Möglichkeit
ist deshalb aus ärztlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Besonders kritisch ist, dass dies nun mit einer Attestpflicht ab dem ersten
Krankheitstag zusammenfällt. In der Kombination müssen künftig Patientinnen und
Patienten mit einer leichten Erkrankung für ein Attest persönlich in die
Arztpraxis kommen. Gerade in der Erkältungs- und Grippesaison wird das die
Wartezimmer weiter füllen und die Praxisteams, die schon jetzt an ihrer
Kapazitätsgrenze arbeiten, zusätzlich belasten. Es steht zu befürchten, dass am
Ende die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf
leidet, weil Termine durch Fälle blockiert werden, die keine schwere Symptomatik
vorweisen. Das erscheint auch vor dem Hintergrund des von der
Regierungskoalition angestrebten Primärversorgungssystems wenig durchdacht.
Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den
Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird. Dies
weisen wir im Namen aller Ärztinnen und Ärzte, die sich tagtäglich für ihre
Patientinnen und Patienten einsetzen, in aller Entschiedenheit zurück."
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