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Berlin (ots) - Bundesrat macht Weg für Durchführungsgesetz zum AI Act frei. Der
TÜV-Verband begrüßt die geplante Bündelung der KI-Marktüberwachung bei der
Bundesnetzagentur und fordert jetzt einen schnellen Aufbau leistungsfähiger
Marktaufsichts- und Notifizierungsprozesse.
Der TÜV-Verband begrüßt, dass der Bundesrat den Weg für das deutsche
Durchführungsgesetz (KI-MIG) zur europäischen KI-Verordnung (AI Act) freigemacht
hat. Positiv bewertet der TÜV-Verband auch die Verständigung von Bund und
Ländern, die KI-Marktüberwachung künftig bei der Bundesnetzagentur zu bündeln
und bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen zu erhalten. Das schafft die
Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des AI Acts. "Die
Verständigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt für eine
einheitliche und wirksame KI-Aufsicht", sagt Dr. Patrick Gilroy, Referent
Künstliche Intelligenz und Bildung beim TÜV-Verband. "Unterschiedliche
Bewertungsmaßstäbe und Doppelstrukturen müssen vermieden werden. Jetzt kommt es
darauf an, die Verwaltungsvereinbarung direkt nach der Sommerpause abzuschließen
und die Bundesnetzagentur personell und technisch so auszustatten, dass sie ihre
Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann."
Bewährte Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen bleiben erhalten
Der TÜV-Verband begrüßt zudem, dass in den drittprüfungspflichtigen
Produktbereichen die bewährten sektorspezifischen Marktüberwachungs- und
Notifizierungsstrukturen weiter genutzt werden. So bleiben vorhandene Expertise
und etablierte Verfahren erhalten und unnötige Bürokratie wird vermieden.
"Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer
Behördenwege", sagt Gilroy. "Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen
sollten durch eine schlanke Erweiterung ihres Geltungsbereichs um die
KI-spezifischen Anforderungen ergänzt werden können. Gleichzeitig müssen die
Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der
Bundesnetzagentur über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet
werden."
Die Bundesnetzagentur muss gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle
(DAkkS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den
zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten und zügigen
Hochlauf der Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sorgen. Nur wenn
Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen, können
die Anforderungen des AI Acts zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt
werden.
Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen
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