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Berlin (ots) - Zur heutigen Verabschiedung des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
"Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den
weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und
Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus einer akuten finanziellen
Belastungssituation herauszuführen. Zugleich wird der Staat seiner Verantwortung
mit Blick auf die versicherungsfremden Leistungen weiterhin nicht ausreichend
gerecht.
Die mit diesem Gesetz verbundenen Einschnitte werden für alle Beteiligten
spürbar sein. Zugleich verschlechtert das Gesetz die Ausgangslage für die
unbedingt notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen. Trotzdem müssen
diese Reformen nun angegangen werden.
Erforderlich sind strukturelle Veränderungen, die eine hochwertige,
bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung dauerhaft sichern. Dazu
gehören der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, die Reform
der Notfallversorgung, die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform,
der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung
spürbar verbessert.
Unverzichtbar ist darüber hinaus ein echter Neustart in der Präventionspolitik.
Wenn wir die großen Volkskrankheiten unserer Zeit, etwa Tumorerkrankungen,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas oder COPD, wirksam eindämmen, verhindern
wir millionenfaches Leid und entlasten die gesetzliche Krankenversicherung und
die gesamte Volkswirtschaft um Milliardenbeträge.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit sollte in
ihrem für diesen Herbst angekündigten zweiten Gutachten diese Themen aufgreifen.
Sie sollte aber ausdrücklich auch die mittel- und langfristigen Folgewirkungen
gesundheitspolitischer Reformen berücksichtigen. Dazu gehört auch die Frage nach
den Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes."
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