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Wiesbaden (ots) - Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das
Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien
oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein
harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der
R+V Versicherung.
Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es
jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden.
"Entscheidend ist, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde",
sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung.
Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im
Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht
werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in
Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen. "Wer fremde
Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um
Erlaubnis fragen", rät R+V-Expertin Zinkel.
Außenansicht meist erlaubt
Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum.
In Deutschland gibt es das "Panoramarecht". Das heißt, solche Fotos dürfen meist
veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder
Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht.
"Die Aufnahme muss zudem von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen",
betont Céline-Estelle Zinkel. "Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder
eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren
Bereichs."
Andere Regeln in Gebäuden
Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen
aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für
private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht
einfach veröffentlicht werden. "Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch
fotografieren und posten", fasst Zinkel zusammen.
Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland - etwa für
Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche.
Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat
nutzen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.
- Keine heimlichen Aufnahmen machen - besonders nicht am Strand, am Pool oder in
FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.
- Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.
- Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude
nicht fotografieren - besonders nicht im Ausland.
- Urlaubsbilder lieber erst öffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist.
Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
mailto:ruv-infocenter@arts-others.de
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OTS: R+V Infocenter
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