|
Berlin (ots) - Präsident Dr. Markus Sikora: Notarielle Mitwirkung ist tragende
Säule im Schutz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinazierung
Die veröffentlichte sektorspezifische Risikoanalyse (https://www.bundesfinanzmin
isterium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/sektorspezifische-ri
sikoanalyse.html) des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz zu Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen
bestätigt die zentrale Bedeutung von Notarinnen und Notaren für die Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. "Die Bundesregierung stellt
ausdrücklich fest, dass Deutschland im internationalen Vergleich über einen sehr
robusten gesellschaftsrechtlichen Rahmen verfügt - und dass die notarielle
Mitwirkung eine der tragenden Säulen dieses Rahmens ist", so der Präsident der
Bundesnotarkammer, Dr. Markus Sikora.
Hinter dieser Feststellung steht ein umfangreiches Pflichtenprogramm. Bevor eine
Gesellschaft gegründet, ein Geschäftsanteil übertragen oder ein Grundstück
verkauft wird, erfüllen Notarinnen und Notare zahlreiche Sorgfaltspflichten, um
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden: Sie stellen die Identität
der Beteiligten anhand amtlicher Ausweise rechtssicher fest, gleichen
Sanktionslisten ab, ermitteln die wirtschaftlich Berechtigten hinter
undurchsichtigen Gesellschaftsstrukturen, bewerten das Geldwäscherisiko des
einzelnen Geschäfts, dokumentieren ihre Erkenntnisse und melden Auffälligkeiten
an die Financial Intelligence Unit (FIU). Wie ernst der Berufsstand diese
Aufgabe nimmt, zeigen die Zahlen: Von 9.006 Geldwäscheverdachtsmeldungen aus dem
Nichtfinanzsektor kamen im Jahr 2025 rund 6.612 und damit etwa 74 % aus dem
Notariat.
Was diese Kontrolle wert ist, zeigt sich dort, wo sie fehlt. Nach den
Feststellungen der Analyse steigt das Geldwäscherisiko überall dort, wo Anteile
ohne notarielle Mitwirkung übertragen werden können - etwa bei der Abtretung von
Aktien; hier stuft die Analyse das Risiko ausdrücklich als hoch ein. Eigentums-
und Kontrollverhältnisse können dann binnen Stunden wechseln, ohne dass geprüft
wird, wer dahintersteht. Genau hier liegt das Einfallstor für Kriminelle - für
Geldwäsche, Umsatzsteuerbetrug und die Umgehung von Sanktionen.
Wie das praktisch funktioniert, zeigt der Immobilienmarkt, den die Analyse als
besonders sensibel einstuft, weil dort regelmäßig hohe Vermögenswerte bewegt
werden. Wer ein Grundstück unmittelbar kauft, kommt am Notariat nicht vorbei und
durchläuft damit das gesamte geldwäscherechtliche Prüfprogramm. Hinzu kommt das
seit 2023 geltende Barzahlungsverbot: Der Kaufpreis muss nachweislich über ein
Bankkonto fließen, Bargeld ist als Zahlungsmittel ausgeschlossen. Anders liegt
es, wenn nicht das Grundstück selbst, sondern die Anteile an einer
grundstückshaltenden Personengesellschaft übertragen werden, für die keine
notarielle Mitwirkung vorgesehen ist. Wirtschaftlich wechselt die Immobilie den
Eigentümer, die vorgelagerte Kontrolle entfällt jedoch. "Wo das Notariat
eingeschaltet ist, wird identifiziert, geprüft und dokumentiert. Wo es fehlt,
entstehen Lücken", betont Dr. Markus Sikora.
Ihre Gatekeeper-Funktion nehmen Notarinnen und Notare auch beim Handelsregister
wahr. Dass die Angaben dort verlässlich sind, hängt nach der Risikoanalyse
maßgeblich daran, dass Notarinnen und Notare die Gesellschafter und
Geschäftsführer rechtssicher identifizieren. Das erschwert den Aufbau von
Scheingesellschaften erheblich und hält die Hürde für den Missbrauch hoch.
Davon profitiert der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland. Wer hier Geschäfte
macht, kann sich auf den kostenlos abrufbaren Auszug aus dem Handelsregister
verlassen: Wer existiert, wer vertreten darf, wem das Unternehmen gehört. Teure
Prüfungen durch Anwaltskanzleien, wie sie etwa im angloamerikanischen Raum
üblich sind, bleiben gerade denen erspart, die sie sich am wenigsten leisten
können. Und Phänomene, wie "Scheingesellschaften" oder "Corporate Hijacking",
bei dem Betrüger mit gefälschten Unterschriften fremde Firmen kapern und deren
Konten leerräumen, spielen hierzulande praktisch keine Rolle. "Das
Handelsregister ist eine Infrastruktur, von der Start-ups ebenso profitieren,
wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie ist über Jahrzehnte gewachsen - und
sie gilt es zu schützen", so Dr. Markus Sikora.
Brisant sind die Befunde der Analyse mit Blick auf das geplante 28. Regime. Nach
dem Verordnungsvorschlag zur Einführung einer europäischen Gesellschaftsform,
der EU Inc., liefe die präventive Kontrolle über den gesamten Lebenszyklus einer
Gesellschaft hinweg weitgehend leer - gerade auch mit Blick auf die
Geldwäscheprävention. Gründung, Übertragung und Liquidation der Gesellschaft
sollen primär auf Basis von Selbstauskünften erfolgen und ohne dass eine
rechtssichere Identifizierung der Handelnden durch eine unabhängige Stelle
vorgesehen ist. Bei Anteilsübertragungen soll den Mitgliedstaaten eine
Mitwirkung von Notarinnen und Notaren sogar ausdrücklich verboten werden - auch
dann, wenn die Gesellschaft Grundbesitz hält. "Die Bundesregierung hat gerade
erst benannt, wo die Risiken liegen. Es wäre widersinnig, in Europa ein Vehikel
zu schaffen, das genau diese Kontrollpunkte ausspart", so Dr. Markus Sikora.
Dass Digitalisierung und rechtssichere Kontrolle kein Gegensatz sind, zeigt die
deutsche Praxis: Der gesamte Lebenszyklus einer GmbH - von der Gründung über
Satzungsänderungen bis zur Liquidation - lässt sich auf Wunsch der Beteiligten
bei Notarinnen und Notaren vollständig digital abwickeln, ohne Abstriche bei der
rechtssicheren Identifizierung oder der Geldwäscheprävention. Dr. Markus Sikora:
"Europa muss das Rad nicht neu erfinden. Es kann auf dem aufbauen, was
funktioniert."
Pressekontakt:
Dr. Sophie Godt-Nordhues
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: mailto:presse@bnotk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61304/6322391
OTS: Bundesnotarkammer
|