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Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer begrüßt den Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention als einen wichtigen ersten
Schritt hin zu einer dauerhaft und bundesweit verankerten Suizidprävention.
Zugleich sieht sie im Entwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf.
"Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges politisches Signal für die
Suizidprävention. Entscheidend ist nun, dass aus Absichtserklärungen wirksame
und verbindliche Maßnahmen werden, die Menschen in Krisensituationen tatsächlich
erreichen und unterstützen", erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr.
Klaus Reinhardt. Gerade vor dem Hintergrund der parallel diskutierten Regelungen
zur Suizidhilfe müsse der Ausbau wirksamer Präventionsangebote zügig
vorangetrieben werden. Menschen in existenziellen oder gesundheitlichen Krisen
bräuchten einen verlässlichen Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs- und
Unterstützungsangeboten.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf (https://www.bundesaerztekammer.de/
fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Suizidpraeventionsgesetz_RefE_
SN_BAEK_28072026.pdf) hebt die Bundesärztekammer positiv hervor, dass der
Gesetzgeber Suizidalität als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anerkennt.
Ebenfalls begrüßt sie die geplante Einrichtung einer Bundesfachstelle für
Suizidprävention. Diese könne einen wichtigen Beitrag zur Koordinierung,
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen
leisten. Positiv bewertet die Bundesärztekammer die vorgesehenen Maßnahmen zur
Einschränkung des Zugangs zu Suizidmethoden und -mitteln. Hier bedürfe es jedoch
klarer gesetzlicher Vorgaben und konkreter Umsetzungsschritte.
Insgesamt aber bleibt der Referentenentwurf nach Auffassung der
Bundesärztekammer hinter seinem eigenen Anspruch zurück, einen tragfähigen
bundesgesetzlichen Rahmen für die Suizidprävention zu schaffen. "Anstelle
konkreter und verbindlicher Maßnahmen beschränken sich die gesetzlichen
Regelungen bislang weitgehend auf Absichtserklärungen und vorbereitende
Schritte", heißt es in der Stellungnahme.
"Eine wirksame Suizidprävention erfordert mehr als die Entwicklung von
Konzepten. Erforderlich sind eine verlässliche Finanzierung der vorgesehenen
Maßnahmen sowie ein flächendeckendes Krisenhilfesystem, das rund um die Uhr
erreichbar ist und allen Menschen in suizidalen Krisen offensteht. Im weiteren
Gesetzgebungsverfahren muss der Entwurf deshalb deutlich konkretisiert und
verbindlicher ausgestaltet werden. Dazu gehören insbesondere die gesetzlich
abgesicherte Sicherstellung flächendeckender, qualitätsgesicherter Hilfsangebote
sowie eine verlässliche Regelversorgung nach Suizidversuchen", betont Reinhardt.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der nationalen Suizidprävention (https://www.bundesaerztekammer.de/file
admin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Suizidpraeventionsgesetz_RefE_SN_B
AEK_28072026.pdf)
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