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Köln (ots) - Wer sicherstellen möchte, dass im Notfall, wenn man sich nicht mehr
selbst äußern und keine Rückfragen mehr beantworten kann, dennoch die eigenen
Wünsche umgesetzt werden, sollte diese vorsorglich in einer Patientenverfügung
festhalten.
Die Relevanz einer Patientenverfügung muss sich nicht erst im hohen Alter
zeigen, denn auch jüngere Menschen können durch unvorhersehbare Ereignisse wie
beispielsweise einen Unfall unerwartet in eine Situation kommen, in der sie
ihren Willen nicht kommunizieren können. Es empfiehlt sich also bereits früh
eine Patientenverfügung zu verfassen. Jede*r, die oder der volljährig und
einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung ausfüllen.
Wünsche für medizinische und pflegerische Maßnahmen festhalten
Die Patientenverfügung ist an Ärzt*innen und das Behandlungsteam gerichtet und
richtungsweisend für bevollmächtigte Personen. Sie sollte schriftlich verfasst
und persönlich unterzeichnet sein. In ihr sollte möglichst eindeutig notiert
sein, welche Behandlungen die*der Verfasser*in sich in welcher Situation wünscht
und auch, welche Behandlungen abgelehnt werden. Bei den Behandlungen können
sowohl medizinische als auf pflegerische Maßnahmen thematisiert werden. Passende
Textbausteine lassen sich beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz finden.
Ebenfalls gut zu wissen: Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen und
neu aufgesetzt werden. Es ist sogar empfehlenswert regelmäßig, beispielsweise
alle zwei oder drei Jahre, zu überprüfen, ob die festgehaltenen Wünsche noch
aktuell sind. Auch wenn sich der Gesundheitszustand verändert, ist es sinnvoll
zu evaluieren, ob die Patientenverfügung noch den eigenen Wünschen entspricht.
Ist die Patientenverfügung verfasst, sollte sie so aufbewahrt werden, dass
die*der Bevollmächtigte bei Bedarf schnell darauf zugreifen kann, um im Sinne
der Verfasserin oder des Verfassers zu agieren.
Leben und Sterben nach den eigenen Vorstellungen
Thomas Gmeinder von der Pflegeberatung compass rät, sich frühzeitig mit den
eigenen Wünschen für den Notfall auseinanderzusetzen: "Der Gedanke an die eigene
Endlichkeit wird verständlicherweise gerne verdrängt, aber es ist wertvoll zu
wissen, dass die gesundheitliche und pflegerische Versorgungsplanung bestenfalls
lange vor Beginn der letzten Lebensphase beginnt. Um ein Leben und Sterben in
Würde und nach den eigenen Vorstellungen zu garantieren, sollten Sie diese
wichtigen Entscheidungen rechtzeitig treffen: zu einem Zeitpunkt, an dem Sie
ihren Willen entsprechend formulieren und äußern können. Daher raten wir dazu,
sich frühzeitig zu informieren und sich mit dem Verfassen einer
Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen."
Die Auseinandersetzung mit der letzten Lebensphase kann schwierig und emotional
fordernd sein. Wer Rat sucht, welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt, wird bei
Pflegeberater*innen fündig. Eine Pflegeberatung durch compass private
pflegeberatung GmbH kann über die Terminvereinbarung unter
https://www.compass-pflegeberatung.de/terminbuchung oder telefonisch über die
0800 101 88 00 angefragt werden.
Weiterführende Informationen:
https://ots.de/9qDYRP
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren
Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem
gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung
von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das
Informationsportal Pflegeberatung.de, die App "pflegecompass" sowie
Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000
Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im
Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen
rund um das Thema Pflege.
Hinweis zum Text:
Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.
Pressekontakt:
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