|
Berlin (ots) - Das Urteil des Landgerichts München I im Verfahren Gema gegen
Suno ist ein wichtiges Signal. Gerade der Musikbereich zeigt, wie dringend wir
klare Regeln brauchen.
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher ;
Helge Lindh , zuständiger Berichterstatter AG Recht und Verbraucherschutz:
"Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Kreative und für einen fairen digitalen
Markt. Wer geschützte Werke nutzt, um KI-Systeme zu trainieren und daraus
kommerzielle Angebote entwickelt, muss Transparenz schaffen, Rechte achten und
Urheber:innen fair vergüten.
Die SPD steht für eine KI-Politik, die Innovation ermöglicht und zugleich die
Rechte der Kreativen schützt. Generative KI kann neue kulturelle und technische
Möglichkeiten eröffnen. Sie darf aber nicht darauf beruhen, dass Anbieter:innen
Werke von Komponist:innen, Textautor:innen und Musiker:innen massenhaft nutzen,
ohne Lizenzen zu erwerben und die Kreativen an der Wertschöpfung zu beteiligen.
Gerade der Musikbereich zeigt, wie dringend wir klare Regeln brauchen. Kreative
Arbeit bildet die Grundlage vieler KI-Anwendungen. Deshalb müssen
KI-Anbieter:innen offenlegen, welche Inhalte sie nutzen, und faire Lizenzmodelle
akzeptieren. Modelle entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie sie
Verwertungsgesellschaften in anderen Bereichen bereits entwickeln, können dafür
ein guter Weg sein.
Für uns ist klar: KI darf Kultur nicht entwerten. Sie muss Kultur respektieren.
Menschliche Kreativität verdient Schutz, Anerkennung und einen fairen Anteil an
den Erlösen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass
das Urheberrecht auch im Zeitalter generativer KI wirkt."
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
- Die Pressestelle -
Telefon: (030) 227 - 52728
E-Mail: mailto:pressestelle@spdfraktion.de
Website: http://www.spdfraktion.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/181322/6325178
OTS: SPD-Bundestagsfraktion
|