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Berlin (ots) -
- Im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
wurden 2026 erstmals Emissionszertifikate innerhalb eines Preiskorridors
versteigert.
- Die bisherigen Versteigerungen zeigen: Die Zertifikate werden nach
Kapitalstärke statt nach tatsächlichem Bedarf zugeteilt.
- Das Auktionsverfahren eröffnet finanzstarken Marktteilnehmern erhebliche
Gewinnmöglichkeiten - zulasten von Verbrauchern und mittelständischen
Energieversorgern, ohne dass dem Staat zusätzliche Einnahmen zugutekommen.
- "Die geplante BEHG-Novelle würde diese Fehlentwicklung weiter verschärfen und
muss deshalb dringend gestoppt werden", fordert Jobst Dietrich Diercks,
Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.
Der nationale Emissionshandel bepreist CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen.
Er soll dadurch Anreize schaffen, auf erneuerbare Energien umzusteigen. "Unsere
Branche muss nun konsterniert feststellen, dass sich die Auktionierung von
Zertifikaten nach nur fünf Versteigerungsterminen zu einem Wettbewerb um
Gewinngarantien für finanzstarke Akteure entwickelt hat - zulasten des
Mittelstandes und der Energiekunden", so das Zwischenfazit von Jobst Dietrich
Diercks vom Deutschen Verband Flüssiggas .
Zuteilung nach Kapitalstärke statt nach Bedarf
Für 2026 stehen rund 192 Millionen Emissionszertifikate zur Versteigerung
bereit. Der tatsächliche Bedarf der berichtspflichtigen Unternehmen liegt nach
Schätzungen auf Basis der Vorjahresverkäufe jedoch bei rund 290 Millionen
Zertifikaten. Abgesehen davon, dass dieses Verfahren mit erheblichem
bürokratischem und damit kostentreibendem Aufwand für die betroffenen
Unternehmen verbunden ist, kann das Ergebnis nicht überzeugen.
Bei den bisherigen Auktionen überstieg die Gebotsmenge die jeweils zugeteilte
Menge um ein Vielfaches. Bei der jüngsten Versteigerung hätte ein Bieter
rechnerisch etwa das 24-Fache seines tatsächlichen Bedarfs bieten müssen, um
Zertifikate in der benötigten Menge zu erhalten - und dafür Sicherheiten in Höhe
des um das 24-Fache erhöhten Gebots hinterlegen müssen. "Damit wird die
Zuteilung von den verfügbaren Kapitalreserven bestimmt. Mittelständische
Energieversorger werden dadurch strukturell benachteiligt", so Diercks .
Zugleich eröffne der faktisch außer Kraft gesetzte Preisbildungsmechanismus
finanzstarken Marktteilnehmern erhebliche Arbitragemöglichkeiten. Diese könnten
in diesem Jahr Zertifikate zum Ausgabepreis von 65 Euro erwerben und nahe dem
Überschussmengenpreis von 68 Euro weiterverkaufen. Die Folge: zusätzliche
Belastungen für Verbraucher und mittelständische Energieversorger, ohne dass
diese Mehrkosten dem Staat zugutekämen.
BEHG-Novelle stoppen und Preismechanismus neu gestalten
Die geplante BEHG-Novelle - das Dritte Gesetz zur Änderung des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes - würde die Fehlentwicklung nach Auffassung
des Flüssiggas Verbandes weiter verschärfen. Finanzakteure könnten im Jahr 2027
bei einem Ausgabepreis von 65 Euro und einem Weiterverkauf nahe dem
Überschussmengenpreis von 73 Euro eine Marge von mehr als zehn Prozent erzielen.
"Die Bundesregierung muss den Referentenentwurf daher noch im
vorparlamentarischen Verfahren stoppen. Die verbleibende Zeit gilt es zu nutzen,
um gemeinsam mit den betroffenen Branchen einen verlässlich kalkulierbaren
Preismechanismus für 2027 zu entwickeln", fordert Diercks .
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) -
besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem
Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die
erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als
Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als
Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich
eingesetzt.
Pressekontakt:
Olaf Hermann
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