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Berlin (ots) - Ab dem 12. August 2026 soll in der EU die neue
Verpackungsverordnung gelten. In den vorab veröffentlichten FAQs zum neuen
Rechtsrahmen wurden nun überraschend elementare Auslegungen des Erzeugerbegriffs
umgeworfen. Händler gelten nun nicht mehr als die Erzeuger von
Versandverpackungen, wie von uns seit Langem gefordert. Nach mehr als einem Jahr
der Vorbereitung auf die Verpackungsverordnung müssen sich Onlinehändler nun
wieder komplett umstellen. Hierzu äußert sich Eva Behling, Leiterin Recht &
Compliance beim bevh:
"Die von uns geforderte Einsicht kam zum spätestmöglichen Zeitpunkt: Die
Kurskorrektur der EU ist zwar wünschenswert. Statt frühzeitig Klarheit zu
schaffen, hat der Gesetzgeber aber mit seinem plötzlichen Richtungswechsel neue
Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Schock ist den Händlern anzumerken. Sie haben
erhebliche Ressourcen aufgewendet, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Das spontane Handeln der EU-Kommission bringt nun erneut Händler und Produzenten
von Verpackungen gegeneinander auf. Wir fordern daher notgedrungen ein
Moratorium der neuen Regeln, bis die entstandene Unordnung um die
Verpackungsverordnung beseitigt ist und Onlinehändler eine rechtssichere
Handlungsgrundlage bekommen."
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
mailto:frank.duessler@bevh.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/52922/6329143
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
bevh)
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