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Köln (ots) - Dauerhafte Lärmbelastung kann zu irreparablen Hörschäden, Stress
und Konzentrationsproblemen führen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, wie Unternehmen Beschäftigte aktiv
schützen können.
Ob in Produktionshallen, auf Baustellen, in Werkstätten oder Großraumbüros:
Lärmbelastung wegen lauter Maschinen oder langer Telefonate von Kolleginnen und
Kollegen gehört für viele Menschen zum Alltag. Oft nehmen sie die
Geräuschkulisse gar nicht mehr bewusst wahr, weil sie ständig präsent ist.
Genau das macht Lärm zu einer oft unterschätzten Gesundheitsgefahr. Denn
dauerhafte Lärmbelastung kann krank machen und unumkehrbare Folgen für das ganze
Leben haben: Sie reichen von verminderter Konzentration und erhöhter
Stressbelastung bis hin zu permanenten Hörschäden.
Auch kurzzeitige, besonders laute Geräusche können das Gehör schädigen. Typische
Beispiele sind Arbeiten mit Kreissägen, Trennschleifern oder anderen
lärmintensiven Werkzeugen.
Hörschäden entstehen schleichend
Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich meist allmählich und bleibt lange unbemerkt.
Das Risiko entsteht vor allem durch die regelmäßige und langjährige Belastung.
Betroffene merken häufig erst nach Jahren, dass sie bestimmte Frequenzen
schlechter wahrnehmen oder Schwierigkeiten haben, Gesprächen zu folgen.
Fällt ein Hörschaden auf, ist es meist schon zu spät: Eine sogenannte Glatze im
Ohr lässt sich nicht heilen. Die umgangssprachliche Metapher meint den
dauerhaften Verlust von feinen Sinneshärchen (Haarzellen).
Die Folgen von Lärmschwerhörigkeit beschränken sich nicht auf das Hören selbst.
Wer Gesprächen nicht mehr folgen kann oder andere mehrfach bitten muss, gerade
Gesagtes zu wiederholen, zieht sich möglicherweise zunehmend aus sozialen
Situationen zurück. Die Einschränkungen können sich damit auf die gesamte
Lebensqualität auswirken.
Lärmschutz ist Führungsaufgabe
Mit Blick auf die potenziellen Folgen von Lärmbelastung sollten Beschäftigte das
Risiko ernst nehmen. Unternehmen wiederum tun gut daran, Maßnahmen zu ergreifen,
um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam zu schützen.
Fünf Praxistipps für Unternehmen
Lärmbelastung regelmäßig messen
Nur wer die tatsächliche Belastung kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen
auswählen. Unternehmen sollten die Lärmbelastung im Betrieb deshalb messen oder
messen lassen. Dabei gilt es, nicht nur die durchschnittliche Lärmbelastung
betrachten, sondern auch einzelne Arbeitsvorgänge mit besonders hohen
Schallpegeln in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen.
STOP-Prinzip konsequent anwenden
Schutzmaßnahmen sind nach dem STOP-Prinzip anzuwenden. Die Abkürzung steht für
Substitution, Technische und organisatorische sowie persönliche Schutzmaßnahmen
sollten stets Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung haben. Auf Lärm gemünzt
könnte diese Maßnahmenhierarchie zum Beispiel so aussehen: Laute Maschinen durch
leisere ersetzen (Substitution), Arbeitsplätze mit Schalldämmwänden ausstatten
(Technische Maßnahmen), lärmarme Zeiten für besonders belastende Tätigkeiten
einführen (Organisatorische Maßnahmen), Gehörschutz in Form von Ohrstöpseln oder
Kapselgehörschutz (Persönliche Maßnahmen).
Verschiedene Gehörschutzlösungen anbieten
Die Akzeptanz steigt, wenn Beschäftigte zwischen unterschiedlichen
Schutzsystemen wählen können.
Beschäftigte einbeziehen
Gespräche über praktische Probleme und Wünsche helfen dabei, tragfähige Lösungen
zu finden. Nicht jeder Gehörgang ist gleich - Erfahrungen aus der Praxis zeigen,
dass insbesondere individuell angepasster Gehörschutz auf hohe Akzeptanz stößt.
Über die Folgen aufklären
Lärmschwerhörigkeit ist irreversibel. Informationen, Praxisbeispiele und
Hörsimulationen können das Risikobewusstsein stärken.
Podcast mit Praxistipps
Wie sich Lärm im Arbeitsalltag auswirkt und welche Maßnahmen sich in einem
Produktionsbetrieb bewährt haben, erläutert Matthias König in der aktuellen
Folge des BG ETEM-Podcasts "Ganz sicher". König ist Produktionsleiter,
Sicherheitsbeauftragter und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss bei Territory
Smart Printing.
Der Podcast ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse
www.bgetem.de/ganzsicher
(https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/themen-und-geschichten/podcasts) zu
finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie
Apple Podcasts. Zur Folge "Jenseits der Stille: Lärm und seine Folgen" geht es
hier (https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/themen-und-geschichten/podcasts/fol
ge-55-jenseits-der-stille-laerm-und-seine-folgen) .
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen
Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um
Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für
ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die
gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den
Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: mailto:sprotte.christian@bgetem.de
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
http://www.bgetem.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18978/6330998
OTS: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Mediene
rzeugnisse
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