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Berlin (ots) - Ab morgen gilt in Deutschland das neue
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, zugleich greifen erste Vorgaben der
EU-Verpackungsverordnung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass das
neue Gesetz keine wirksamen Instrumente enthält, um die seit Jahren deutlich
verfehlte Mehrwegquote für Getränke von 70 Prozent tatsächlich zu erreichen und
fordert eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung für abfallvermeidende
Mehrwegsysteme.
Elena Schägg, Stellvertretende Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH:
" Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung die Spielräume der neuen
EU-Verpackungsverordnung nicht genutzt hat, um Mehrweg in Deutschland endlich
wirksam voranzubringen. Zwar sollen im neuen
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz Verpackungshersteller zukünftig Anreize
erhalten, um recyclingfähige Verpackungen mit möglichst viel Rezyklat
einzusetzen. Die Priorität sollte jedoch klar auf der Vermeidung von
Verpackungsmüll durch Mehrweg liegen. Aktuell liegt die Mehrwegquote nur bei
mageren 34,5 Prozent. Das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Mehrweg bei
Getränkeverpackungen bleibt ohne verbindliche Förderinstrumente weiter
unerreicht. Zudem können Unternehmen nun lediglich zwischen freiwilligen
Maßnahmen zur Mehrwegförderung wählen, ohne verbindliche Berichtspflichten und
ausreichende Transparenz über deren Wirkung. Bundesumweltminister Carsten
Schneider muss schnellstmöglich eine Novellierung vorschlagen, um den Ausbau von
Mehrwegsystemen durch eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung
voranzutreiben. "
Pressekontakt:
Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, mailto:schaegg@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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