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Frankfurt am Main (ots) - Herz-Kreislauferkrankungen betreffen jedes Jahr
Millionen Menschen in Deutschland, orthopädisch-muskuloskeletale Erkrankungen
stellen weiterhin die häufigste Indikation in der medizinischen Rehabilitation.
Für eine wirksame, transparente und qualitätsgesicherte Rehabilitation sind
einheitliche Standards umso wichtiger.
Im Kontext der Fachpublikation "Rahmenempfehlungen - Ambulante und stationäre
medizinische Rehabilitation" sind die indikationsspezifischen Teile 1 und 2 in
Kraft getreten. Die neuen Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen
Rehabilitation (https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetail
s/produkt/2-09-089-rahmenempfehlungen-zur-muskuloskeletalen-rehabilitation-ambul
ante-und-stationaere-medizinische-rehabilitation-194) und zur kardiologischen
Rehabilitation (https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetail
s/produkt/2-09-088-rahmenempfehlungen-zur-kardiologischen-rehabilitation-ambulan
te-und-stationaere-medizinische-rehabilitation-193) sind auf der Website der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum kostenlosen Download
verfügbar
(https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/reha-vereinbarungen.html) .
Einheitliche Standards erstmals auch für stationäre Einrichtungen
Die Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen Rehabilitation und zur
kardiologischen Rehabilitation ...
- definieren einheitliche Standards für ambulante und erstmals auch für
stationäre Einrichtungen .
- schaffen einen verbindlichen Orientierungs-, Qualitäts- und Umsetzungsrahmen
für die ambulante wie stationäre Versorgung.
- erhöhen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden Transparenz und
Vergleichbarkeit, indem Leistungen zur medizinischen Reha durch klare
Qualitätsmaßstäbe nachvollziehbarer werden.
- bieten Rehabilitationseinrichtungen einen einheitlichen Orientierungsrahmen
zur Umsetzung von Qualitätsstandards und gewährleisten dadurch
Planungssicherheit.
- schaffen für die Reha-Träger in Deutschland einen gemeinsamen, verbindlichen
Steuerungs- und Bewertungsrahmen mit transparenten Kriterien für die ambulante
und stationäre medizinische Rehabilitation.
Somit stärken die Rahmenempfehlungen die trägerübergreifende Zusammenarbeit und
unterstützen die verlässliche Ausrichtung der Versorgung.
Zusammenspiel des Allgemeinen Teils mit den indikationsspezifischen Teilen
Der Allgemeine Teil der Rahmenempfehlungen (https://www.bar-frankfurt.de/service
/publikationen/produktdetails/produkt/2-09-060-rahmenempfehlungen-allgemeiner-te
il-ambulante-und-stationaere-medizinische-rehabilitation-158) formuliert
trägerübergreifende Grundsätze für die Ausgestaltung der medizinischen
Rehabilitation und definiert Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen.
Damit etabliert er Maßstäbe für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, für
die sektorenübergreifende Zusammenarbeit sowie für die kontinuierliche
Evaluation rehabilitativer Leistungen.
Die zugehörigen indikationsspezifischen Teile
(https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/reha-vereinbarungen.html)
konkretisieren diese Grundsätze. Nach den Rahmenempfehlungen zur
muskuloskeletalen und zur kardiologischen Rehabilitation werden als nächstes die
Rahmenempfehlungen zur neurologischen Rehabilitation überarbeitet.
Zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR):
Die BAR ist der Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Seit 1969
fördert sie im gegliederten Sozialleistungssystem die Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen.
Die BAR gestaltet und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt
Fachwissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und
Teilhabe.
Pressekontakt:
Franziska Fink
mailto:franziska.fink@bar-frankfurt.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/156144/6336915
OTS: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
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