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Berlin (ots) - Verantwortung endlich vergüten!
Mit der Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rettungsdienst
sowie der 5-Euro-Belastungspauschale wird seit Beginn der Rettungsdienstkrise
die besondere Beanspruchung unserer Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst
finanziell anerkannt. Leider endet diese Anerkennung an der Tür der
Fahrzeughalle. Insbesondere für die Beschäftigten in der Leitstelle fehlt bis
heute eine vergleichbare Wertschätzung.
"Die erhebliche Mehrbelastung in der Leitstelle wird seit Jahren ohne jede
Kompensation ertragen. Täglich gehen tausende Notrufe bei unseren Kolleginnen
und Kollegen ein. Einsätze werden angelegt, Einsatzmittel gelenkt und in vielen
Situationen werden durch professionelle Anleitung am Telefon lebensrettende
Maßnahmen eingeleitet", so Manuel Barth, Vorsitzender des Landesverbands
Berlin-Brandenburg.
Das Notrufaufkommen und die Arbeitsverdichtung in der Leitstelle sind
nachweislich massiv gestiegen. Störungsanfällige Technik verschärft die
Situation und bringt unserer Kolleginnen und Kollegen immer wieder an die
Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Beschäftigten qualifizieren sich fortlaufend
weiter und übernehmen zusätzliche Verantwortung, stoßen im TV-L jedoch auf
fehlende Entwicklungsperspektiven und mangelnde Anerkennung ihrer besonderen
Funktionen.
Die Folgen sind längst spürbar: Erfahrene Beschäftigte verlassen die Leitstellen
oder wechseln in andere Bundesländer. Zurück bleiben chronische
Personalengpässe, ein dauerhafter Rekrutierungsbedarf und hohe
Ausbildungskosten.
Dabei sind Zulagen für zusätzliche Verantwortung im Tarifbereich keineswegs
ungewöhnlich. Für Vorarbeitertätigkeiten, beispielsweise in der KFZ-Werkstatt,
werden selbstverständlich entsprechende Zulagen gezahlt.
Umso weniger ist es für uns nachvollziehbar, warum für hochqualifizierte
Beschäftigte mit Führungs-, Koordinierungs- und Anleitungsaufgaben in
Leitstellen eine vergleichbare Anerkennung bislang ausbleibt.
Die dfeug Berlin-Brandenburg fordert deshalb für Tarifbeschäftigte in Führungs-
und anleitenden Funktionen eine Zulage von mindestens 400 Euro monatlich.
Die Frage nach der Finanzierbarkeit...
Das Argument fehlender Finanzierbarkeit überzeugt uns nicht. Tatsächlich geht es
um eine überschaubare Zahl von Funktionen im Geltungsbereich des TV-L. Gerade
deshalb ist der finanzielle Aufwand begrenzt.
Bei der Anhebung der Spitzenführungsämter der Berliner Feuerwehr wurde die
geringe Zahl der betroffenen Funktionen ebenfalls als Argument für die
Vertretbarkeit des finanziellen Aufwands herangezogen. (https://www.morgenpost.d
e/berlin/article410738116/empoerung-ueber-hoehere-gehaelter-fuer-berlins-feuerwe
hr-chefs.html)
Was für Spitzenführungsämter gilt, muss erst recht für Beschäftigte gelten, die
in Leitstellen täglich Verantwortung für die Gefahrenabwehr übernehmen und
häufig der erste Anlaufpunkt für hilfesuchende Menschen sind.
"Wir fordern die Länder daher auf, kurzfristig entsprechende
Zulagenmöglichkeiten zu schaffen und mittelfristig die Entgeltordnung zum TV-L,
Teil II Abschnitt 18.1, anzupassen .
Die besonderen Anforderungen, die hohe Verantwortung und die fachliche
Komplexität dieser Funktionen müssen sich künftig auch tariflich abbilden. Die
Leitstelle ist kein nachgelagerter Verwaltungsbereich. Sie ist ein zentraler
Bestandteil der Gefahrenabwehr", so Manuel Barth.
Wo wenige Beschäftigte täglich über die ersten Minuten einer Rettung und damit
mitunter über Leben und Tod entscheiden, muss Verantwortung auch entsprechend
vergütet werden.
Pressekontakt:
Manuel Barth
mailto:m.barth@dfeug.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/173214/6337087
OTS: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG)
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