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Berlin (ots) -
- DUH unterstützt Eilantrag eines betroffenen Radfahrers und beantragt
vorbeugenden gerichtlichen Stopp noch vor Beginn der Bauarbeiten
- Aktuelle Zählung belegt bis zu 278 Radfahrende pro Stunde und Richtung:
Geplante gemeinsame Bus- und Radspur verstößt nach Auffassung der DUH gegen
geltende Sicherheitsvorgaben
- DUH fordert sichere Alternative: Parkstreifen abschaffen, geschützten Radweg
erhalten und separate Busspur schaffen - Bürgerinnen und Bürger können sich
gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende und für den Erhalt sicherer Radwege
einsetzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen den geplanten Rückbau des geschützten
Radwegs auf der Berliner Kantstraße vor Gericht. Die DUH unterstützt den
Eilantrag eines betroffenen Radfahrers, der die Kantstraße regelmäßig nutzt. Der
Eilantrag soll den Rückbau einer Radverkehrsanlage erstmals noch vor Beginn der
Arbeiten gerichtlich stoppen. Er wurde am Montag, den 7. September beim
Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Eine gemeinsame Bus- und Radspur wäre
nach DUH-Ansicht unter anderem wegen der nachweislich hohen Nutzung des Radwegs
rechtswidrig.
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wenige Tage vor der
Berlin Wahl will die autovernarrte CDU-Verkehrssenatorin Ute Bonde Fakten
schaffen, die anschließend nur mit großem Aufwand und auf Kosten der
Steuerzahler rückgängig gemacht werden könnten. Den geschützten Radweg auf der
Kantstraße nutzen täglich tausende Menschen mit dem Fahrrad. Diese Menschen
sollen künftig gemeinsam mit Linienbussen auf eine viel zu schmale Spur gedrängt
werden, nur damit am Straßenrand weiter Autos parken können. Das ist extrem
gefährlich, verkehrspolitisch rückwärtsgewandt und nach unserer Auffassung
rechtswidrig. Nicht der Radweg muss weg, sondern der Parkstreifen. Wir werden
diese Rückabwicklung der Berliner Verkehrswende mit allen rechtlichen Mitteln
bekämpfen."
Nach aktuellen DUH-Zählungen vom 25. bis 27. August 2026 waren auf dem
betroffenen Abschnitt zwischen 236 und 278 Radfahrende pro Stunde und
Fahrtrichtung unterwegs. Die technischen Regelwerke sehen für eine gemeinsame
Führung auf einem schmalen Bussonderfahrstreifen weniger als 150 bis 200
Radfahrende pro Stunde vor. Hinzu kommt: Der geplante Bussonderfahrstreifen ist
teilweise nur 3,0 bis 3,25 Meter breit; östlich des Savignyplatzes erreicht er
rund 3,90 Meter. Auch die Haltestellenabstände und der dichte Busverkehr mit
zwölf Linienbussen pro Stunde sprechen nach dem Eilantrag gegen die gemeinsame
Führung.
Dazu Remo Klinger, Rechtsanwalt und Vertreter des Antragstellers: "Die
gemeinsame Führung von Bussen und Fahrrädern auf einem Fahrstreifen ist
rechtlich nur erlaubt, wenn dort nicht mehr als 200 Fahrräder in der
Spitzenstunde unterwegs sind. Das ist hier nicht der Fall, es sind mehr. Man
schafft mit der neuen Planung ein rechtswidriges Sicherheitsproblem. Der
Brandschutz für die Häuser in der Kantstraße steht der Fahrradspur nicht
entgegen. Denn der Brandschutz kann durch die Freigabe des Parkstreifens
gewährleistet werden. In der Umgebung der Kantstraße gibt es genügend Parkhäuser
mit vielen freien Plätzen, sodass nicht einzusehen ist, warum die Parkplätze am
rechten Straßenrand der Kantstraße den Vorrang vor der Brand- und
Verkehrssicherheit der Anwohner und Radfahrer haben sollen."
Hintergrund:
Der geschützte Radweg auf der Kantstraße wurde 2020 eingerichtet. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die damalige Anordnung.
Seit der Einrichtung hat sich der Radverkehr auf der Kantstraße deutlich erhöht.
Ein von der DUH beauftragtes Rechtsgutachten kam bereits 2025 zu dem Ergebnis,
dass die geplante gemeinsame Führung von Bus- und Radverkehr auf dem östlichen
Abschnitt der Kantstraße straßenverkehrsrechtlich unzulässig ist.
Die DUH schlägt stattdessen folgende Aufteilung vor: Kfz-Fahrstreifen,
Bussonderfahrstreifen mit Ladezonen für den Lieferverkehr und eigener
Radfahrstreifen. Dafür entfällt das Parken am Straßenrand. Im Umkreis von
maximal 500 Metern zur östlichen Kantstraße befinden sich laut Berliner
Verkehrsinformationszentrale 24 Parkhäuser mit insgesamt 4.545 Stellplätzen.
Begleitend zum Eilverfahren ruft die DUH mit einer Mitmachaktion Bürgerinnen und
Bürger dazu auf, sich gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende und für den
Erhalt sicherer Radverkehrsinfrastruktur einzusetzen.
Link:
Zur Mitmach-Aktion: https://mitmachen.duh.de/verkehrswende-berlin/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6347344
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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