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Berlin (ots) - Morgen findet die öffentliche Anhörung zum Notfallreform-Gesetz
im Gesundheitsausschuss statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes,
Dr. Carola Reimann, begrüßt die Pläne im Grundsatz, sieht aber nach wie vor
dringenden Verbesserungsbedarf:
"Mit der Notfallreform soll für Patientinnen und Patienten ein strukturierter
Zugang zur Versorgung im Akut- und Notfall geschaffen werden. Diese Reform ist
überfällig und sollte daher nun schnell abgeschlossen werden. Wir befürchten
aber, dass sie nicht die intendierten Einspareffekte in Milliardenhöhe bewirkt,
sondern vor allem Mehrausgaben produziert, weil die Reformpläne immer noch
entscheidende Webfehler haben.
Nachbesserungsbedarf sehen wir bei den Regelungen für die notdienstliche
Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Hier soll es rund um
die Uhr einen sogenannten aufsuchenden Dienst geben. Damit droht insbesondere zu
den Praxisöffnungszeiten ein konkurrierendes Zusatzangebot zur Regelversorgung,
das für die Versorgung weder notwendig noch wirtschaftlich und personell
umsetzbar ist. Daher muss das Angebot dringend durch klare Vereinbarungen
eingegrenzt und von der Regelversorgung abgegrenzt werden.
Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen mit viel Geld und Aufwand als neue
Struktur aufgebaut werden. Gleichzeitig sollen auch Krankenhausstandorte ohne
Integrierte Notfallzentren weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen
können. Das konterkariert das gesamte INZ-Konzept und sollte dringend korrigiert
werden. Wenn am Ende doch alle Kliniken bei der Notfallversorgung mitmischen
dürfen, kann man sich den Aufwand und die hohen Kosten für die Einrichtung von
INZ sparen.
Nicht zuletzt fehlt in den bisherigen Reformplänen die Möglichkeit,
Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung in den INZ gezielt und verbindlich in
die reguläre vertragsärztliche Versorgung weiterzuleiten. Auch hier muss noch
einmal nachgebessert werden, denn sonst wird es keine nachhaltige Entlastung der
Notaufnahmen in den Krankenhäusern geben."
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung findet sich zum Download
unter: https://www.aok.de/pp//gesetz/notfallversorgung
(https://www.aok.de/pp/gesetz/notfallversorgung)
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/8697/6347737
OTS: AOK-Bundesverband
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