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Coburg (ots) - Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium
entschieden. Mit Beginn des Ausbildungsjahrs oder des Wintersemesters stellen
sich viele junge Leute auf eigene Füße und ziehen aus. Plötzlich taucht die
Frage auf: Muss ich mich jetzt selbst versichern?
Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung während der Ausbildung bei ihren
Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein
freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr
nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss,
während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der
Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst und ein bis
zu zwei Jahre dauerndes Travel- & Work-Programm bzw. eine ebenso lange
Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in
dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der
typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen
keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern
mitversichert. Und selbst wenn sich jemand nach Abschluss der Ausbildung auf
eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose
Mitversicherung noch ein Jahr weiter.
Ausland inklusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen
Versicherungen und bieten in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflicht- und
Rechtsschutzversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch
länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Versicherung reden.
Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung.
Gesetzlich krankenversicherte Studierende sind in der Regel bis zum 25.
Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die
gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom
deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Je nach Gastland können
erhebliche Eigenanteile und Zuzahlungen anfallen. Außerdem greift der Schutz
außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz nur in
Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen
hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.
Daher bieten viele private Krankenversicherungen für einen vorübergehenden
Auslandsaufenthalt - wie einem Auslandssemester - Schutz im Rahmen einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im
Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden
zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er
miteingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt,
die aber schnell etliche tausend Euro kosten kann.
Die Medieninformation auf huk.de:
Beruf oder Studium
(https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/beruf-oder-studium.html)
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit deutlich über 13 Mio. Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für
private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der
Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung
bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten
Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2025 von rund 11 Mrd. Euro zählt sie
zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt
ist die Kfz-Versicherung: Mit 14,5 Mio. versicherten Fahrzeugen ist sie der
größte deutsche Autoversicherer. In der Haftpflicht- und Hausratversicherung ist
sie ebenfalls führend. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2025
insgesamt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen und Kontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
E-Mail: mailto:presse@huk-coburg.de
Grit Renning
Tel. 09561/96-22611
E-Mail: mailto:presse@huk-coburg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7239/6347759
OTS: HUK-COBURG
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