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Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt den Eilantrag eines
betroffenen Radfahrers gegen den geplanten Rückbau des geschützten Radwegs auf
der Berliner Kantstraße. Mit dem gestern beim Verwaltungsgericht Berlin
eingereichten Eilantrag will die DUH den geplanten Rückbau noch vor Beginn der
Arbeiten stoppen. Das Gericht hat am heutigen Tag die Senatsverwaltung
aufgefordert, noch in dieser Woche bis zum 11. September mitzuteilen, ob sie bis
zur gerichtlichen Entscheidung auf den Beginn des Rückbaus verzichtet.
Wörtlich schreibt das Gericht: "Bitte teilen Sie zeitnah bis zum 11.9.2026 mit,
ob Sie eine Zusicherung abgegeben, vor einer Entscheidung der Kammer nicht mit
einer Umsetzung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 21. August 2026 zu
beginnen. Die Kammer sichert für den Fall der Abgabe eine Zusicherung zu, das
Rechtsschutzverfahren zeitnah nach Einreichung der Verwaltungsvorgänge zu
entscheiden. Verneinendenfalls bitte ich, innerhalb der Frist mitzuteilen,
welche Maßnahmen zur Umsetzung konkret wann geplant sind, um einschätzen zu
können, ob die Kammer den beantragten Hängebeschluss erlässt."
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Wir begrüßen die schnelle Reaktion des Gerichts und sind gespannt auf die
Antwort der Berliner Verkehrssenatorin. Die umgehende Reaktion des
Verwaltungsgerichts zeigt, dass das Gericht der Dringlichkeit Rechnung trägt.
Ich fordere den Berliner Senat auf, nicht mit dem Rückbau des geschützten
Radwegs zu beginnen, bevor das Gericht über unseren Eilantrag entschieden hat.
Wir erwarten deshalb, dass der bestehende Radweg bis zur gerichtlichen
Entscheidung unangetastet bleibt."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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