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Regenstauf (ots) - Die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern sowie die Kommunalwahlen in Niedersachsen versprechen
einen spannenden Wahlherbst. Wahlkämpfe, Veranstaltungen und
Informationsmaterialien kosten Parteien jedoch Geld. Ein wesentlicher Baustein
der Parteienfinanzierung sind Spenden und Mitgliedsbeiträge. Wer eine anerkannte
politische Partei finanziell unterstützt, fördert nicht nur deren Arbeit,
sondern profitiert seit diesem Jahr von deutlich höheren steuerlichen
Vergünstigungen. Das macht Parteispenden nun deutlich attraktiver.
Neu: Steuerersparnis verdoppelt
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden die steuerlichen Vorteile für
Parteispenden auf den doppelten Betrag hochgesetzt. In diesem Jahr können
Alleinstehende erstmals Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag
von 3.300 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht
davon 50 Prozent unmittelbar von der tariflichen Einkommensteuer ab, maximal
also 1.650 Euro. Die Steuerermäßigung erfolgt unabhängig vom persönlichen
Steuersatz.
"Wer den Höchstbetrag ausschöpft, reduziert seine Einkommensteuer somit
tatsächlich um bis zu 1.650 Euro", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der
Lohnsteuerhilfe Bayern. Für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene
Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge auf 6.600 Euro beziehungsweise eine
maximale Steuerersparnis von 3.300 Euro.
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug
Doch damit endet die steuerliche Förderung von Parteispenden nicht. Der Anteil,
für den keine Steuerermäßigung gewährt wurde, ist steuerlich auch interessant.
Dieser kann bis zu einem weiteren Betrag von 3.300 Euro als reguläre
Sonderausgaben berücksichtigt werden und mindert das zu versteuernde Einkommen
zusätzlich. Der Steuervorteil dieses Betrags hängt diesmal hingegen vom
individuellen Steuersatz ab.
Somit können Parteispenden insgesamt mit bis zu 6.600 Euro steuerlich
berücksichtigt werden. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern
erhöht sich dieser Betrag auf 13.200 Euro. Eine gesetzliche Obergrenze für die
Höhe von Einzelspenden gibt es in Deutschland aber nicht. Der Nachweis im Rahmen
der Steuererklärung bleibt unkompliziert: Für Spenden bis zu einem Betrag von
300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel ein Kontoauszug oder ein
Zahlungsbeleg. Erst bei höheren Beträgen verlangt das Steuergesetz eine
Zuwendungsbestätigung der jeweiligen Partei.
Mehr Transparenz bei Großspenden
Während kleinere Parteispenden erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung in
den Rechenschaftsberichten der Parteien publiziert werden, sorgen gesetzliche
Transparenzregeln dafür, dass größere Zuwendungen öffentlich nachvollziehbar
bleiben. Seit März 2024 müssen Parteien Einzelspenden ab einer Höhe von 35.000
Euro der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich melden. Diese werden
auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Im laufenden Jahr wurden bis
Ende Juli Großspenden von rund 4,2 Millionen Euro ausgewiesen. So soll die
Einflussnahme auf die politische Willensbildung besser nachvollzogen werden.
Parteien finanzieren sich aus mehreren Quellen
Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind nur ein Baustein der
Parteienfinanzierung. Hinzu kommen noch Mandatsträgerbeiträge und staatliche
Zuschüsse, da Parteien einen essenziellen Beitrag zum Funktionieren eines
demokratischen Staates leisten. Die staatliche Teilfinanzierung orientiert sich
unter anderem am Wahlerfolg sowie an der Unterstützung durch Mitglieder und
Spender. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Parteien einerseits
ausreichend staatlich finanziert werden, andererseits nicht abhängig vom Staat
werden. Daher schreibt das Parteiengesetz zudem eine Eigenfinanzierung der
Parteien vor. Die staatliche Finanzierung darf dabei die selbst erwirtschafteten
Einnahmen einer Partei nicht übersteigen.
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OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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