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Berlin (ots) -
- EU-Kommission verlängert Genehmigungen von Pestizidwirkstoffen über Jahre
ungeprüft - trotz bekannter Risiken
- Musterbeispiel S-Metolachlor nach DUH-Klage nun vor Gericht der Europäischen
Union
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Sobald erhebliche Sicherheitsbedenken
bestehen, muss ein Wirkstoff vom Markt verschwinden"
In der Europäischen Union werden regelmäßig hochgiftige Pestizidwirkstoffe
ungeprüft genehmigt - trotz nachgewiesener Risiken. Der Grund sind über Jahre
und Jahrzehnte verlängerte Genehmigungen, die ungeprüft fortgeschrieben werden
können. Einer dieser Wirkstoffe ist S-Metolachlor. Es ist erwiesenermaßen
schädlich für das Grundwasser und es gibt Hinweise auf eine krebserregende
Wirkung beim Menschen. Der Wirkstoff wurde 2005 erstmals in der EU genehmigt für
einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Genehmigungsdauer wurde zunächst bis zum 31.
Juli 2017 verlängert und anschließend ohne weitere Risikoprüfung immer wieder
fortgeschrieben, zuletzt bis zum 15. November 2024. Damit blieb S-Metolachlor
über Jahre auf dem europäischen Markt, obwohl erhebliche Risiken für Umwelt und
Gesundheit nachgewiesen wurden. Der problematische Wirkstoff steckte in
Pflanzenschutzmitteln der Agrarriesen Bayer und BASF. Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) hat gegen einen Beschluss der EU-Kommission, mit dem der DUH-Antrag auf
Überprüfung der letzten Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung vom Mai 2023
zurückgewiesen wurde, Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG)
eingereicht. Diese wird am Donnerstag, den 10. September verhandelt.
Die DUH hält die Praxis der Verlängerungen der Wirkstoffgenehmigungen für
unvereinbar mit dem europäischen Pflanzenschutzrecht. Ziel der Klage ist eine
Grundsatzentscheidung gegen die wiederholte Verlängerung von Genehmigungen, die
dazu führen, dass der ursprüngliche Genehmigungszeitraum erheblich überschritten
wird.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Gefährliche Pestizidwirkstoffe
dürfen nicht durch immer neue Verlängerungen künstlich am Markt gehalten werden,
wenn gleichzeitig ernsthafte Risiken für unser Grundwasser und die Umwelt
bekannt sind. Das europäische Pestizidrecht soll Mensch und Natur schützen,
nicht Chemiekonzernen durch jahrelanges 'Auge-Zudrücken' Milliardenprofite
einbringen. Sobald erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen, muss das
Vorsorgeprinzip Vorrang haben und ein Wirkstoff vom Markt verschwinden."
Hintergrund
Die Nachweise zur Schädlichkeit von S-Metolachlor waren schon vor seiner letzten
Verlängerung zahlreich: Bereits im Juni 2022 hatte die Europäische
Chemikalienagentur (ECHA) S-Metolachlor aufgrund seiner karzinogenen Eigenschaft
in die Gefahrenkategorie 2 der CLP-Verordnung eingestuft (EG Nr. 1272/2008). Die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte insbesondere
Risiken für das Grundwasser fest, weil Überschreitungen des
Trinkwassergrenzwertes in Höhe von 0,1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser durch
Abbauprodukte nicht ausgeschlossen werden können.
S-Metolachlor ist seit dem 23. Januar 2024 EU-weit verboten, die auf dem
deutschen Markt vertriebenen Produkte durften noch bis zum 23. Juli 2024
ausgebracht werden. Aufgrund der letzten vorläufigen Genehmigungsverlängerung
vom Mai 2023 hatte die DUH im Januar 2024 Klage vor dem EuG eingereicht.
Die Verhandlung beginnt morgen in Luxemburg. Eine Entscheidung am
Verhandlungstag wird nicht erwartet. Agnes Sauter, die DUH-Bereichsleiterin für
Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, wird vor Ort sein.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6348247
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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