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Berlin (ots) -
- EU-Regulierung bestätigt Rechtsprechung deutscher Gerichte: Produktwerbung mit
Umweltversprechen muss für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar,
glaubwürdig und ausreichend belegt sein
- EmpCo bietet besseren Schutz für Unternehmen, die Umweltbelastungen
nachweisbar reduzieren, gegenüber solchen, die es bei Ankündigungen,
substanzlosen Zukunftsversprechen oder ungeregelten Kompensationsgutschriften
belassen
- DUH setzt stichprobenartige Überprüfung von Firmen und Produkten fort und wird
Verstöße gegen den Verbraucherschutz rechtlich verfolgen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die strengeren Vorgaben für
umweltbezogene Werbung, die ab dem 27. September in Kraft treten. Mit der
Umsetzung der bereits 2024 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Stärkung der
Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) müssen Unternehmen Umweltwerbung
für ihre Produkte und Dienstleistungen nachvollziehbar begründen und belegen.
Das betrifft die Einschränkung von allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich",
weitreichende Umweltversprechen, die tatsächlich nur einen einzelnen Aspekt
eines Produkts betreffen, die Werbung mit "Klimaneutralität", wenn diese auf
Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht, Aussagen zu künftigen
Umweltleistungen und Nachhaltigkeitssiegel. Die DUH wird die Einhaltung der
neuen Vorgaben wie bisher weiter stichprobenartig überprüfen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen darauf vertrauen können, dass Umweltwerbung hält, was sie verspricht. Das
ist bereits bisher verboten und durch unsere Gerichtsverfahren in zahlreichen
rechtskräftigen Entscheidungen festgehalten. Die EmpCo sorgt nun für zusätzliche
rechtliche Klarheit: Greenwashing mit unbelegten Umweltversprechen ist verboten.
Wir fordern Industrie und Handel auf, in einen ehrlichen Wettbewerb, um die am
wenigsten die Umwelt belastenden Produkte und Dienstleistungen einzutreten,
anstatt substanzlose Klimaneutralitätsversprechen für die Zukunft abzugeben oder
umweltbelastende Produkte durch unregulierte CO2-Zertifikate grün zu färben. Wir
werden mit der EmpCo im Rücken unsere Ökologische Marktüberwachung fortsetzen
und erhebliche Verstöße gegen den Verbraucherschutz rechtlich verfolgen."
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher
leichter erkennen können, welche Umweltvorteile tatsächlich belegt sind, worauf
sich eine Aussage konkret bezieht und welche Unternehmen nachweislich bessere
Umweltleistungen erbringen. Dadurch werden Produkte und Angebote besser
vergleichbar und informierte Kaufentscheidungen möglich. Gleichzeitig
profitieren Unternehmen, die tatsächlich anspruchsvoll und belegbar die Umwelt
schützen.
Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologischer Verbraucherschutz und Marktüberwachung:
"Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Richtlinie als Schritt für mehr Verbraucher-
und Umweltschutz. Sie stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher, weil
Umweltwerbung künftig verlässlich sein muss. Wer sich bewusst für ein
umweltfreundlicheres Produkt entscheiden möchte, soll nicht länger zwischen
vagen grünen Versprechen und echten Umweltvorteilen unterscheiden müssen. Wir
ermuntern Verbraucherinnen und Verbraucher, uns Hinweise oder einen Verdacht auf
Greenwashing auf unserer Webseite zu melden. Wir prüfen die Hinweise und fordern
die Unternehmen im Fall eines Rechtsverstoßes zum Stopp des Greenwashings auf."
Link:
Zur Greenwashing-Meldeplattform:
https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6355573
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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