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Verordnung: Apothekenreform tritt in Kraft, Versandhandel bleibt Störfaktor (FOTO)

21.09.2026 16:55 Uhr ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Berlin (ots) - Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt, dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft treten kann. Mit der Verkündung der "Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen" im Bundesgesetzblatt ist nun auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen. Die Verordnung enthält Vorgaben zu den künftigen Honorarverhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) - und auch Skonti im Apothekenbereich werden neu geregelt.

ABDA-Präsident Thomas Preis sagt: "Eine verlässliche Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen erfordert klare Zukunftsaussichten für die Apotheken. Die neue Verordnung komplettiert das Apothekenreformpaket, das den 16.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigen noch mehr Verantwortung in der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land überträgt. Für die Apotheken ist in der Verordnung besonders wichtig, dass das Apothekenhonorar ab 2028 jährlich mit den Krankenkassen neu verhandelt werden kann und wir nicht erneut jahrelang von Inflation und Kostensteigerungen abgekoppelt sind."

Preis weiter: "Wir begrüßen diese wichtige Neuregelung auch, um das jahrelange Apothekensterben zu stoppen und besonders den jungen Apothekerinnen und Apothekern wieder eine wirtschaftliche Perspektive bei der Neugründung oder Übernahme von Apotheken zu geben." Preis begrüßt ebenfalls das Ende des Skontoverbots: "Es ist richtig, dass Arzneimittelhersteller, Großhändler und andere Lieferanten den Apotheken wieder handelsübliche Skonti gewähren dürfen. Das verschafft den Apotheken etwas mehr Bewegungsfreiheit in ihren betriebswirtschaftlichen Entscheidungen."

Die Änderungen treten zum überwiegenden Teil am morgigen 22. September 2026 in Kraft. Bereits im Juni hatte das Bundeskabinett mit der "Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung" einen ersten Teil der mehrteiligen Apothekenreform beschlossen. Im Juli trat dann das "Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz" in Kraft.

Der ABDA-Präsident warnt jedoch davor, dass der Versandhandel trotz der Apothekenreform auch künftig ein Störfaktor für die flächendeckende Versorgung bleibe, da er auch künftig zu wenig reguliert und kontrolliert werde: "Durch die Apothekenreform werden die Patientinnen und Patienten künftig einerseits noch mehr von den Leistungen der Apotheken profitieren können. Andererseits wurde mit der Reform leider eine weitere Chance verpasst, den Versandhandel angemessen zu regulieren. So werden zwar in der Apothekenbetriebsordnung weitere Vorgaben zum Transport und zur Auslieferung von kühl- und kühlkettenpflichtigen Medikamenten gemacht, aber gerade bei ausländischen Anbietern ist das für die deutschen Aufsichtsbehörden nur schwer zu prüfen und zu ahnden."

Preis sagt: "Der Versandhandel aus dem Ausland unterläuft durch Boni oder Rabatte unter anderem durch Verzicht auf die Zuzahlung beständig die gesetzliche Preisbindung. Er ist und bleibt ein Störfeuer für die flächendeckende, wohnortnahe und vollumfängliche Arzneimittelversorgung, auf die alle Menschen in Deutschland ein Anrecht haben."

Mehr Informationen unter http://www.abda.de

Pressekontakt:

Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004 132, mailto:presse@abda.de

Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004 137, mailto:c.splett@abda.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7002/6356220 OTS: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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