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Berlin (ots) - Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt,
dass das Apothekenreformpaket der Bundesregierung nun vollständig in Kraft
treten kann. Mit der Verkündung der "Verordnung zur Änderung der
Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen" im Bundesgesetzblatt ist nun
auch der letzte von drei Teilen des Apothekenreformpakets abgeschlossen. Die
Verordnung enthält Vorgaben zu den künftigen Honorarverhandlungen zwischen den
Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) - und auch Skonti im
Apothekenbereich werden neu geregelt.
ABDA-Präsident Thomas Preis sagt: "Eine verlässliche Arzneimittel- und
Gesundheitsversorgung der Menschen erfordert klare Zukunftsaussichten für die
Apotheken. Die neue Verordnung komplettiert das Apothekenreformpaket, das den
16.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigen noch mehr Verantwortung in der
Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land überträgt.
Für die Apotheken ist in der Verordnung besonders wichtig, dass das
Apothekenhonorar ab 2028 jährlich mit den Krankenkassen neu verhandelt werden
kann und wir nicht erneut jahrelang von Inflation und Kostensteigerungen
abgekoppelt sind."
Preis weiter: "Wir begrüßen diese wichtige Neuregelung auch, um das jahrelange
Apothekensterben zu stoppen und besonders den jungen Apothekerinnen und
Apothekern wieder eine wirtschaftliche Perspektive bei der Neugründung oder
Übernahme von Apotheken zu geben." Preis begrüßt ebenfalls das Ende des
Skontoverbots: "Es ist richtig, dass Arzneimittelhersteller, Großhändler und
andere Lieferanten den Apotheken wieder handelsübliche Skonti gewähren dürfen.
Das verschafft den Apotheken etwas mehr Bewegungsfreiheit in ihren
betriebswirtschaftlichen Entscheidungen."
Die Änderungen treten zum überwiegenden Teil am morgigen 22. September 2026 in
Kraft. Bereits im Juni hatte das Bundeskabinett mit der "Verordnung zur Änderung
der Arzneimittelpreisverordnung" einen ersten Teil der mehrteiligen
Apothekenreform beschlossen. Im Juli trat dann das
"Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz" in Kraft.
Der ABDA-Präsident warnt jedoch davor, dass der Versandhandel trotz der
Apothekenreform auch künftig ein Störfaktor für die flächendeckende Versorgung
bleibe, da er auch künftig zu wenig reguliert und kontrolliert werde: "Durch die
Apothekenreform werden die Patientinnen und Patienten künftig einerseits noch
mehr von den Leistungen der Apotheken profitieren können. Andererseits wurde mit
der Reform leider eine weitere Chance verpasst, den Versandhandel angemessen zu
regulieren. So werden zwar in der Apothekenbetriebsordnung weitere Vorgaben zum
Transport und zur Auslieferung von kühl- und kühlkettenpflichtigen Medikamenten
gemacht, aber gerade bei ausländischen Anbietern ist das für die deutschen
Aufsichtsbehörden nur schwer zu prüfen und zu ahnden."
Preis sagt: "Der Versandhandel aus dem Ausland unterläuft durch Boni oder
Rabatte unter anderem durch Verzicht auf die Zuzahlung beständig die gesetzliche
Preisbindung. Er ist und bleibt ein Störfeuer für die flächendeckende,
wohnortnahe und vollumfängliche Arzneimittelversorgung, auf die alle Menschen in
Deutschland ein Anrecht haben."
Mehr Informationen unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004 132, mailto:presse@abda.de
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OTS: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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