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Berlin (ots) - Mit der Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden
gemeinnützige Forschungseinrichtungen in die Ausnahme vom Besserstellungsverbot
einbezogen. Damit entfallen langwierige Antragsverfahren. Die gemeinnützige
Forschung ist nun der öffentlich finanzierten Forschung gleichgestellt. Der
Zugang zur Förderung wird deutlich unbürokratischer. Zudem haben die
Koalitionsfraktionen vier weitere vom Bund auf Dauer finanzierte
Forschungseinrichtungen aufgenommen.
Holger Mann, zuständiger Berichterstatter:
"Weniger Formulare, mehr Flexibilität und Attraktivität, um Spitzenkräfte für
Forschung und Transfer in Deutschland zu gewinnen. Mit der Gesetzesnovelle geben
wir über 100 gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in Deutschland mehr
Freiheiten bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Wir bauen unnötige
Vorgaben wie Doppelprüfungen ab und erleichtern die Nutzung von EU-Mitteln.
Gemeinnützigen Forschungseinrichtungen wurde mehr Bürokratie zugemutet als
anderen Wissenschaftseinrichtungen. Mit diesem Wettbewerbsnachteil ist jetzt
Schluss. Ausnahmeanträge fallen mit der Lockerung des Besserstellungsverbots
weg. Damit bauen wir Bürokratie ab, die die Institute Nerven, Zeit und Geld
gekostet haben. Diese können sie jetzt in Innovation investieren.
Vor allem transferstarken Forschungseinrichtungen der Zuse-Gemeinschaft oder der
Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft kommt die neue Flexibilität zugute. Sie
stärken Wertschöpfung vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen,
die sich eigene Forschung und Entwicklung schwieriger leisten können. Eine
Erkenntnis aus dem Labor wird wertvoll, wenn sie im Betrieb ankommt und neue
Jobs und Umsätze generiert."
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