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Mannheim (ots) - Zwei Wochen Mallorca, drei Wochen Rundreise durch die USA oder
die lang ersehnte Kreuzfahrt: Ist der Urlaub erst einmal angetreten, denken die
wenigsten daran, vorzeitig nach Hause zurückkehren zu müssen. Doch eine
plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder ein Notfall in der Familie können
Reisepläne von einem Moment auf den anderen durchkreuzen. Neben der persönlichen
Belastung kann ein Reiseabbruch auch finanziell teuer werden. Der
Reiseschutz-Spezialist Lifecard Travel Assistance (LTA) erklärt, welche
Situationen typisch sind und wann eine Reiseabbruchversicherung einspringt.
Krankheit und Unfall sind typische Gründe
Medizinische Gründe spielen bei ungeplanten Änderungen von Reiseplänen eine
zentrale Rolle. Eine schwere Magen-Darm-Erkrankung, ein komplizierter Beinbruch
oder ein anderer akuter medizinischer Befund können dazu führen, dass eine Reise
nicht wie geplant fortgesetzt werden kann.
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist allerdings nicht allein die
Diagnose. Die Erkrankung oder Verletzung muss die Fortsetzung der Reise
tatsächlich unzumutbar machen und unter die versicherten Ereignisse des
jeweiligen Tarifs fallen. Bei LTA zählen beispielsweise eine unerwartete schwere
Erkrankung und eine schwere Unfallverletzung dazu.
Wie unterschiedlich die Gründe für einen Reiseabbruch sein können, zeigen drei
typische Fälle:
Der Unfall am Urlaubsort: Beim Wandern auf Mallorca stürzt ein Reisender und
bricht sich das Bein. Statt der geplanten zweiten Urlaubswoche steht die
vorzeitige Rückreise nach Deutschland an. Bei einem versicherten Ereignis können
unter anderem zusätzliche Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen erstattet werden.
Der Notfall zu Hause: Während einer Fernreise erkrankt die Mutter eines
Urlaubers unerwartet schwer. Er bricht die Reise ab und fliegt zurück. Auch eine
schwere Erkrankung oder der Tod naher Angehöriger kann je nach
Versicherungsbedingungen einen versicherten Reiseabbruch begründen.
Der Wasserschaden daheim: Während des Urlaubs platzt zu Hause eine
Wasserleitung. Ist der Schaden erheblich oder die Anwesenheit des Reisenden zur
Aufklärung erforderlich, kann auch die vorzeitige Rückreise versichert sein.
"Wer seinen Urlaub wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines Notfalls zu
Hause abbrechen muss, hat in diesem Moment meistens andere Sorgen als die
Kosten", sagt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der Lifecard Travel Assistance
(LTA). "Gerade deshalb ist es wichtig, möglichst früh den Versicherer
beziehungsweise die Assistance einzuschalten. So kann geklärt werden, was zu tun
ist, welche Nachweise benötigt werden und welche zusätzlichen Kosten übernommen
werden können. Wer dagegen erst nach der Rückkehr Kontakt aufnimmt, macht es
sich im Zweifel unnötig schwer."
Was ein Reiseabbruch kosten kann
Wer früher als geplant zurückreisen muss, hat schnell auch ein finanzielles
Problem: Bereits bezahlte Hotelnächte verfallen, gebuchte Ausflüge können nicht
mehr genutzt werden und möglicherweise muss kurzfristig ein neuer und nicht
selten teurer Flug gekauft werden.
Hier liegt der wesentliche Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung: Sie
greift bis zum Beginn der Reise und übernimmt bei einem versicherten Ereignis
insbesondere die anfallenden Stornokosten. Nach Reiseantritt ist dagegen die
Reiseabbruchversicherung zuständig. Wann eine Reise als angetreten gilt, hängt
dabei von der Art der Anreise ab: Wer beispielsweise ein Rail & Fly-Ticket
nutzt, tritt die Reise bereits mit dem Einstieg in den Zug an. Bei einer
Flugreise ohne solche Anreiseleistungen gilt die Reise dagegen erst mit dem
Passieren der Sicherheitskontrolle als begonnen - auch wenn bereits am Vorabend
eingecheckt wurde. Bei LTA werden im Falle eines versicherten Reiseabbruchs
unter anderem nachweislich entstandene zusätzliche Rückreisekosten sowie
gebuchte, aber nicht mehr genutzte Reiseleistungen erstattet.
Nicht jeder Grund ist versichert
Wer mit seinem Hotel unzufrieden ist, Heimweh bekommt oder schlicht keine Lust
mehr auf den Urlaub hat, kann daraus keinen Anspruch gegenüber einer
Reiseabbruchversicherung ableiten. Auch schlechtes Wetter allein ist
grundsätzlich kein versichertes Ereignis.
Wer tatsächlich abbrechen muss, sollte deshalb möglichst früh Kontakt mit
Versicherer oder Assistance aufnehmen. Bei Krankheit oder Unfall sind ärztliche
Unterlagen wichtig. Rechnungen und Belege für zusätzliche Beförderungs- oder
Übernachtungskosten sowie Nachweise über nicht mehr genutzte Reiseleistungen
sollten ebenfalls aufbewahrt werden.
Denn so unerfreulich ein vorzeitiges Urlaubsende ist: Mit einer frühzeitigen
Abstimmung und vollständigen Dokumentation lässt sich zumindest verhindern, dass
aus dem persönlichen Notfall zusätzlich ein vermeidbarer finanzieller Schaden
wird.
Über LTA:
Die vor 20 Jahren vom Familienunternehmen Ulrich gegründete
Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) entwickelt und
konzipiert umfassende Reiseschutz-Pakete in Deutschland, Österreich und den
Niederlanden. Das Unternehmen bietet seinen Kunden sowohl Jahrespolicen als auch
Versicherungspakete an, die für eine bestimmte zeitlich befristete Reise gelten.
Die vielfältigen Versicherungsleistungen sind sowohl modular buchbar als auch
als Rundum-Sorglos-Paket (All-In-One) erhältlich. Die umfangreichen
Reiserücktrittsversicherungen der LTA greifen auch in Ausnahmesituationen,
beispielsweise wenn der Familienhund oder die Hauskatze kurz vor der Abreise
erkranken. Für seine Service-Qualität wurde der Reiseschutz-Anbieter 2026 zum
neunten Mal in Folge von Focus Money als "Fairster Schadenregulierer"
ausgezeichnet. Seit dem 1. April 2025 gehört LTA mehrheitlich zur Hamburger
HBC-Gruppe (Hanseatic Broking Center). Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss
hochqualifizierter, inhabergeführter Versicherungsvermittler.
Pressekontakt:
KC3 GmbH
T +49 170 567 2100
E-Mail: mailto:info@koepers-kc3.de
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OTS: Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (
LTA)
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